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Droht PRORENDITA-Fondsanlegern der Verlust des eingesetzten Kapitals?

Autor: DVSPresse | Erstellt am: 24.09.2011 | Gelesen: 234
Kategorie: Finanzen - Börse & Aktienmärkte | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Rund 17.000 Anleger haben laut der Leistungsbilanz 2009 der Ideenkapital AG (Düsseldorf) über 300 Millionen Euro in PRORENDITA-Fonds angelegt.

Erfurt, 23. September 2011. Rund 17.000 Anleger haben laut der Leistungsbilanz 2009 der Ideenkapital AG (Düsseldorf) über 300 Millionen Euro in PRORENDITA-Fonds angelegt. Mit dem Fondskapital und zusätzlichem Fremdkapital sollten – über eine 100-Prozent-Beteiligung an einer in Großbritannien ansässigen Firma – britische Zweitmarkt-Kapitallebensversicherungen erworben und gehandelt werden.

„Doch offensichtlich lief das Geschäft nicht so gut wie prognostiziert. Denn bereits im Jahr 2009 erhielten die Anleger keine Ausschüttungen", erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. aus Erfurt. „Doch auch im Jahr 2010 scheint es nicht gut für die Anleger gelaufen zu sein und die aktuelle Situation der fünf Fonds ist offensichtlich ebenfalls eher kritisch zu beurteilen", so die DVS-Geschäftsführerin.

Doch was sollen die PRORENDITA-Anleger nun tun? „Rat von einem auf das Kapitalrecht spezialisierten Rechtsanwalt einholen", empfiehlt Claudia Lunderstedt-Georgi. „Denn es gibt unter Umständen für die Anleger verschiedene Möglichkeiten, Schadenersatzansprüche gegen die damaligen Vermittler bzw. Berater geltend zu machen. Dabei geht es um mögliche Beratungsfehler oder beispielsweise um verschwiegene Rückvergütungen. Allerdings muss jeder Einzelfall genau geprüft werden", betont die DVS-Geschäftsführerin.

Geschädigte Anleger können sich an den DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. wenden

Der Deutsche Verbraucherschutzring  e.V. (Erfurt) hat die für die  Anleger von PRORENDITA eine Arbeitsgemeinschaft gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgruppe „PRORENDITA" anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgemeinschaft erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles durch einen DVS-Vertrauensanwalt. Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

 
 
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