Bereits am 04. August 2011 ist das neue Widerrufsrecht in Deutschland in Kraft getreten. Online-Händler, die eigene Shops, ebay oder Amazon nutzen, um Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen, müssen ihre Internetauftritte entsprechend anpassen. Hierfür hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von 3 Monaten eingeräumt. Konkret: Ab 04. November 2011 müssen Widerrufsbelehrungen den Anforderungen des neuen Widerrufsrechts genügen!
Das bedeutet für alle Online-Händler: vermeiden Sie Abmahnungen durch Wettbewerber und Abmahnvereinen. Bauen Sie die neue Widerrufsbelehrung in Ihren Online-Shop, Ihren eBay- oder Amazon-Store ein. Am einfachsten geht das mit dem Widerrufsgenerator von it-recht PLUS. Mit Hilfe des Widerrufsgenerators von it-recht PLUS erhalten Sie einfach, schnell und kostenlos eine individuelle Widerrufsbelehrung für Ihren Shop zum Download. Beim Einbinden in Ihren Shop hilft Ihnen auf Wunsch ein auf Internetrecht spezialisierter Vertragsanwalt - ebenfalls kostenlos!
Weitere Informationen unter www.it-recht-plus.de/service oder
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