Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Doppelte Mietzahlungen bei dienstlichen Umzügen abzugsfähig

Autor: PR-Blickpunkt | Erstellt am: 28.10.2011 | Gelesen: 191
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: Unbewertet
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - Die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München informiert

Auf Entscheid des Bundesfinanzhofes wurde festgelegt, dass bei einem berufsbedingten Umzug Zahlungen von doppelten Mieten unbegrenzt abzugsfähig sind. Steuerberaterin Maria Ulrich aus München informiert Sie über die Hintergründe.

Doppelte Mietzahlungen aus berufsbedingten Gründen

Wechselt die Arbeitsstelle eines Arbeitnehmers in eine andere Stadt und der Arbeitnehmer wechselt daraufhin auch seinen Wohnsitz, kann er die entstehenden doppelten Mietzahlungen steuerlich unbegrenzt geltend machen. Der Arbeitnehmer kann nun bei einem berufsbedingten Umzug, die anfallenden doppelten Mietkosten als Werbungskosten in der Steuererklärung im vollständigen Umfang angeben.  

Diese steuerliche Regelung ist aber einigen Einschränkungen unterlegen. Der Arbeitnehmer kann lediglich Mietkosten geltend machen, die in der neuen Familienwohnung bis zum Tag des Umzuges entstanden sind. Des Weiteren kann der Arbeitnehmer aber zudem die  Kosten der ehemaligen Familienwohnung geltend machen, die bis zum Tag des Umzuges anfielen. Diese Regelung bezieht sich jedoch höchstens auf die Kosten, die bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der ehemaligen Familienwohnung angefallen sind.

Ursprung des Entscheides des Bundesfinanzhofes

Ursprung dieses Entscheides war ein Fall, in dem ein Arbeitnehmer Klage eingereicht hatte. Dieser ist aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt verzogen und Ehefrau und Kind zogen erst Monate später nach. Durch den Anfall von zwei Mieten lag eine doppelte Mietzahlung vor, die der Kläger in vollem Umfang in der Steuererklärung geltend machte. Das Finanzamt aber hatte die entstandenen Werbungskosten nicht vollständig anerkannt. Dem Kläger sollte lediglich eine anteilige Zahlung für 60 Quadratmeter anerkannt werden.

Aus Sicht des Bundesfinanzhofes ist dies aber nicht zulässig. Angefallene Kosten dürfen nur in einer zeitlich basierten Art und Weise beschränkt werden, aber nicht auf Grundlage der Quadratmeteranzahl.  

Steuerberaterin Maria Ulrich erteilt gerne in ihrer Kanzlei in München weitere Auskünfte über die Möglichkeiten zur Absetzung von doppelten Mietzahlungen.

Pressekontakt
Steuerkanzlei Maria Ulrich
Ansprechpartnerin: Maria Ulrich
Aidenbachstraße 108
81379 München

Tel.: 089/41134860
Fax: 089/41134829
E-Mail: info@steuerkanzlei-maria-ulrich.de
Homepage: www.steuerkanzlei-maria-ulrich.de
 
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Recht - Gesetz & Steuern:
Bio-Werbung für kosmetische Mittel
Keine Diskriminierung für Geschäftsführer
Aktuelle Rechtsprechung
BGH-Urteil bestätigt die Entscheidungsfreiheit des Vermieters
Prozesskosten als Spekulationsobjekt
Vereitelung von Vorkaufsrechten
Aktuelles aus dem Pachtrecht
Privatinsolvenz kann teuer werden

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Doppelte Mietzahlungen bei dienstlichen Umzügen abzugsfähig”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.