Dachlawine
Versicherungen bezahlen nicht immer bei einer Dachlawine. Auch besteht das Risiko einer empfindlichen Strafe. Hier einige Tipps wie Hausbesitzer schadenfrei durch den Winter kommen.Man brauch nicht den gesamten Winter hindurch Schneewarnstangen oder Dachlawinenwarnfahnen aufgestellt haben. Es gibt jedoch einige Merkmale die dennoch zu beachten sind.
Es wird geraten folgende Vorbereitungen zu treffen:- Als Hauseigentümer sollte man genügend Absperrmaterial zum raschen Sperren gefählicher Bereiche auf Lager haben. Es empfiehlt sich zumindest rot-weiss-rotes Absperrband und einige Stöcke zum Befestigen bereit zu halten(oft werden hier auch Sonnenschirmständer genommen).
- Es sollte, inbesondere bei Tauwetter, das Dach regelmässig unter Kontrolle stehen. Meisst sind hier Sichtkontrollen ausreichend. Drohende Dachlawinen, Eiszapfen und überhängende Eisplatten sind so frühzeitig erkennbar.
- Mann sollte für den Fall dass tatsächlich die akute Bedrohung eintritt bereits ein Fachunternehmen für die Dachräumung zur Beseitigung der Gefahr zurecht gelegt haben. Suche Sie sich ein Unternehmen und notieren dessen Daten griffbereit. So erpart man sich im Ernstfall das (meisst) mühsame und oft langwierige Suchen nach solch einer Firma. Es wäre empfehlenswert kurz bei dem gewählten Unternehmen nachzufragen ob es den gewünschten Notdienst auch ausführt.
Mit diesen Vorbereitungen kann man ruhig und gelassen den Winter auf sich zukommen lassen.
Der Ernstfall tritt einWenn man bemerkt dass eine akute Gefahr duch eine abrutschende
Dachlawine besteht oder dass sich eine überhängende Eisplatte oder Eiszapfen gebildet hat ist sofortiges Handeln notwendig.
Man muss sofort abklären:
- Sind Menschen in Gefahr
- Können Personen bei einem Abstürz dieser Dachlawine, Eiplatte oder Eiszapfen gefährdet werden
- Sind anderwertige Sachgüter gefährdet (parkende Autos,..)
Bei Gefährdung von Personen oder fremden Wertgütern spricht man von "Gefahr im Verzug". In diesem Fall sind folgende Punkte unbedingt zu beachten:
- Umgehendes Sperren des Gefahrenbereichs (mit rot-weiss-rotem Absperrband, zusätzlich Dachlawinenwarntafeln oder ähnlichem)
- Wenn bakannt, Eigentümer geparkter Fahrzeuge verständigen, fremdes Eigentum schützen.
- Verständigen des öffentlichen Sicherheitsdienstet (Polizei) von dieser Massnahme [Sind weitere Gefahren zu befürchten (weiteres Begehen des Gefahrenbereiches ist nicht zu verhindern, weiterhin geparkte Autos,..) teilen Sie das der Polizei ebenso mit.]
- Beauftragen des (hoffentlich bereits im Vorfeld gesuchte) Fachunternehmen mit der Beseitigung der Dachlawine, der Eisplatte odgl.
- Dokumentieren der Chronologie (Fotografieren der Situation, Notieren der eingeleiteten Schritte,..) dies Hilft zu einem späteren Zeitpunkt die Massnahmen zu rechtfertigen und das vornehmen sämtlicher Schritte zur Gefahrenabwehr im Falle eines Unfalles oder eines Sachschadens.
Nun sollte der Zustand dermassen geregelt sein dass kein weiterer Schaden auftreten kann und das beauftragte Unternehmen kann die Dachräumung durchführen.
RechtlichesGrundsätzlich ist es so dass ein Hauseigentümer dafür haftet dass niemand zu Schaden kommt. In der regel genügt es jedoch nicht ledigiche Absicherungsmassnahmen durchgeführt zu haben, es muss auch nachgewiesen werden dass man die Beseitigung der Gefahr veranlasst hat (man muss nachweisen dass man ein Unternehmen mit der Dachräumung beauftragt hat). Neben möglichen Schadensersatzforderungen und Haftungsansprüchen von betroffenen Personen wird der Hauseigentümer auch mit Strafen bedroht die deutlich bis über € 700,-- hinausgehen kann. Daher ist eben die vorgenannte Dokumentation dringend empfohlen.
Eine Fachinformation der:
Dachsanierung Steindl - Inh. Herbert Steindl
Neuhofstrasse 37
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