Lehramtsanwärter krankenversichern
Auch in diesem Jahr stellen die Länder zum Beginn des neuen Schuljahres eine Reihe angehender Lehrer ein. Für diese Lehramtsanwärter bedeutet der Neubeginn zugleich einen Umbruch in ihrer Versorgungssituation. Denn nun sind sie als Beamte auf Widerruf Mitglieder eines für sie oftmals neuen Systems. Einem System von Beihilfe und ergänzender privater Krankenversicherung.
Bei dieser privaten Krankenversicherung für Lehramtsanwärter und –anwärterinnen handelt es sich um so genannte „Quotentarife", die den geltenden Beihilfesatz komplettieren. Klingt kompliziert, ist es aber nicht: Die Beihilfe des Landes erstattet die entstandenen Krankheitskosten zu einem bestimmten Beihilfesatz, bei Anwärtern meist 50%, abhängig vom Bundesland.
Die ergänzende Krankenversicherung muss sich unbedingt an die Leistungen der Beihilfe anpassen. Das kann längst nicht jeder Tarif auf dem Versicherungsmarkt. Angebliche „Spezialisten für den öffentlichen Dienst" bewerben oft Krankenversicherungstarife für Beamte und vor allem für Beamtenanwärter, die die unterschiedlichen Beihilfevorschriften der Bundesländer überhaupt nicht berücksichtigen. Die Folge: Bei der ersten größeren Rechnung schaut der frisch versicherte Pädagoge in die Röhre, muss zuzahlen und bleibt auf unkalkulierten Kosten sitzen. Gerade für Berufsstarter eine unangenehme Situation. Schnell können diese unvorhergesehenen Eigenbeteiligungen eine stattliche Größe annehmen – schließlich ist man als Staatsdiener Privatpatient beim Arzt und der Gebührensatz dementsprechend hoch!
Worauf müssen angehende Lehrer, künftige Beamte und einsteigende Anwärter also bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung achten?
Grundsätzlich sollten sie keine Angebote von Versicherungsgesellschaften direkt anfordern, sondern einen unabhängigen Fachmann konsultieren. Es gibt auf dem Markt heute nur wenige Gesellschaften, die sich im Bereich der Lehrer und Beamten wirklich auskennen und die bedarfsgerechte Tarife beheimaten. Dennoch ist das Eigenstudium der Tarife mühsam und schwierig. Denn der Teufel steckt wie so oft auch dort im Detail und heißt bei den meisten Versicherern Tarif BE: die Beihilfeergänzung!
Ein solcher Beihilfeergänzungstarif fängt seinen Bestimmungen nach die Lücken auf, die die Beihilfe selbst – adäquat zur gesetzlichen Krankenversicherung – verursacht. Also Kürzungen, die durch die Beihilfe vorgenommen werden und dem Versicherten angelastet werden. Was so ein Beihilfeergänzungstarif leistet, hängt jedoch von den einzelnen Tarifbestimmungen ab. Auch hier lohnt wieder der Rat des unabhängigen Fachmanns.
Ähnlich verhält es sich mit den Zusatzbausteinen der Krankenversicherung. Welche Leistungen sind unabhängig von der Beihilfe noch versichert oder zu versichern? Was ist beispielsweise mit einem Pflegezusatzbaustein? Sollte ich als junger Mensch so was wirklich schon abschließen? Die Antwort lautet: Ja! Ja, in jedem Fall! Denn im jungen Alter sind die Beiträge erschwinglich und das Risiko gering. Auch die Gesundheitsprüfung des Versicherers fällt meist noch günstig aus, weil sich noch keine ernsthaften Erkrankungen eingestellt haben. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte der Abschluss einer solchen Absicherung wegen einem schlechteren Gesundheitszustand nicht mehr möglich sein oder wegen eines Risikozuschlages immens teurer werden.
Zusammenfassend kann man sagen, dass der Tarifdschungel auch beim Lehramtsanwärter dicht bewachsen ist. Aber das Durchkämpfen lohnt – mit Sicherheit!
Ihr Torsten Müller-Poschen