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Die Unfallvorsorge ab 50 von der Barmenia

Autor: nico123 | Erstellt am: 24.04.2009 | Gelesen: 1602
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Die Unfallvorsorge ab 50 von der Barmenia

Wer hilft nach einem Unfall?

Die Unfallvorsorge ab 50 von der Barmenia, und zwar gemeinsam mit ihrem Partner, der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Im Rahmen der Unfallvorsorge ab 50 von der Barmenia erhält der Versicherte im Fall der Fälle – also beim Eintritt des Versicherungsfalls – umfassende Hilfeleistungen. Die Unfallvorsorge ab 50 von der Barmenia übernimmt dabei im Fall der Fälle die Kosten für bis zu 6 Monaten. Hierunter fallen unter anderem ein Menüservice, ein Hausnotruf und auch eine Unterstützung bei Arzt- und Behördengängen. Darüber hinaus erhalten Betroffene auch Hilfe bei Besorgungen und beim Einkaufen, wie auch für das Reinigen der Wohnung und für die Versorgung der Wäsche. Die Unfallvorsorge ab 50 von der Barmenia zeichnet sich dabei besonders durch seine Schnelligkeit und Zuverlässigkeit aus im Falle der Hilfsbedürftigkeit, erst recht wenn es zu einem Invaliditätsfall gekommen ist.

Zum Leistungsumfang der Unfallvorsorge ab 50 von der Barmenia gehören dabei auch Rentenleistungen, und zwar schon ab einer dauerhaften Invalidität von 50 Prozent. In der vereinbarten Höhe erhält der Versicherungsnehmer dann eine Rente, und zwar lebenslang. Der Höchstbetrag hier liegt bei 3.000 Euro. Die Beiträge zur Unfallvorsorge ab 50 von der Barmenia muss der Versicherungsnehmer dann im Übrigen nicht mehr zahlen.

Die Unfallvorsorge ab 50 von der Barmenia bietet aber auch Kapitalleistungen. Diese bieten für den Fall der Invaliditätsfall einen finanziellen Rückhalt. So zum Beispiel auch bei der Finanzierung von erforderlichen Umbauten von Wohnung oder Auto, damit der Versicherte einen Teil seiner früheren Lebensqualität trotz Invalidität wieder zurückerhält. Im Leistungsumfang enthalten ist bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt von mindestens 30 Tagen die Zahlung von Krankenhausgeld, und zwar in Höhe von 2 1/2 Monatsrenten.

 
 
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