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Die UN-Behindertenrechtskonvention auch in Sachsen umsetzen!

Autor: friseur1900eu | Erstellt am: 21.09.2011 | Gelesen: 191
Kategorie: News & Pressetexte | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Pressemitteilung LandesElternRat Sachsen vom 19.09.2011

Der Landeselternrat Sachsen, die gewählte Elternvertretung aller Schularten auf Landesebene, fordert die Umsetzung der in der UN-Behindertenrechtskonvention für den Bildungsbereich genannten Ziele

• „Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen"

• und ihnen „gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht" zu gewähren (UN-BRK, Art. 24).

In diesem Sinne begrüßt der Landeselternrat ausdrücklich, dass der Sächsische Landtag am 15.09.2011 den fraktionsübergreifenden Antrag „Integration und Inklusion im sächsischen Schulwesen" angenommen hat, der die Regierung auffordert, zeitnah einen fundierten Aktions- und Maßnahmenplan vorzulegen. Aus der alltäglichen Erfahrung mit Schule heraus verlangt der Landeselternrat für diesen Aktions- und Maßnahmenplan neben den „klassischen" Behinderungen, also körperlichen und geistigen Gebrechen, genauso die mannigfaltigen Problemlagen einzubeziehen, die derzeit in den Förderschulen für Erziehungshilfe und den Förderschulen Lernen aufgefangen werden.

In Sachsen finden sich weit über die Hälfte aller FörderschülerInnen in den Förderschulen Lernen, aber gerade hier ist die Integrationsrate verschwindend gering. Deshalb gilt es, geeignete Unterstützungskonzepte für die allgemeinen Schulen neu zu konzipieren und diese flächendeckend wirksam zu implementieren. Dabei sind unbedingt die häufigen Entwicklungsbesonderheiten AD(H)S und Rechenschwäche angemessen zu berücksichtigen. Inklusion darf unter keinen Umständen zum Sparmodell werden! Stattdessen müssen alle Schulen in die Lage versetzt werden, individuell auf die Bedürfnisse sehr unterschiedlicher Schüler einzugehen. Notwendig dafür ist eine gezielte frühe Förderung von Kindern schon vor Schulbeginn, die Versorgung aller Schulen mit sonderpädagogischem Fachwissen auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand, eine angepasste personelle und räumliche Ausstattung der Schulen und der Aufbau eines effizient arbeitenden Unterstützungssystems für Schüler, Lehrer und ratsuchende Eltern.

Im Namen der Elternschaft fordert der Landeselternrat ein abgestimmtes und unabhängig wissenschaftlich begleitetes Vorgehen, das alle notwendigen finanziellen, gesetzlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen einbezieht.

Bei Fragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an Dr. Astrid Grüttner astrid.gruettner@web.de

Steffen P. Walther
Vorstand LandesElternRat Sachsen
LER-Geschäftsstelle
Hoyerswerdaer Str. 1, 01099 Dresden,
Postfach 10 09 10, 01079 Dresden
Tel.: 0351 56347-32 Fax -33, info@ler-sachsen.de
Web: www.ler-sachsen.de

 
 
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