Durch das vom ehemaligen Finanzminister Josef Pröll(ÖVP) vorlegte Budget 2011 inklusive des Budgetbegleitgesetzes 2011 ist die österreichische Tabaksteuer ein weiteres Mal stark angehoben worden. Unabhängig von den laufenden Bemühungen einzelner österreichischer Bundesländer, wie Kärnten und Vorarlberg und den Oppositionsparteien im Nationalrat, dieses verspätete und damit verfassungswidrig eingebrachte Budget 2011 inklusive Budgetbegleitgesetz beim österreichischen Verfassungsgerichtshof zu bekämpfen, gibt es auch eine ganze Reihe von materiellrechtlichen Grundlagen, wie etwa das Tabaksteuergesetz, das die Grundlage für eine Aufhebung bieten könnten.
Gemeinsam mit der Mineralölsteuer und der Flugticketabgabe steht die seit 01.01.2011 geltende neue Tabaksteuerregelung im begründeten Verdacht, die finanzrechtliche Aggregatsform einer „Erdrosselungssteuer" angenommen zu haben. „Erdrosselungsabgaben" oder „Erdrosselungssteuern" sind aber nach der bundesdeutschen oder österreichischen Finanzverfassung nicht erlaubt. Der finanzpolitisch weitgehend talentfrei agierende österreichische Finanzminister könnte also 2011 nicht zuletzt wegen den steuerrechtlichen Materiengesetzen Flugticketabgabe, Mineralölsteuer und Tabaksteuer ein veritables verfassungsrechtliches Waterloo vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof in Sachen Budget und Budgetbegleitgesetz 2011 erleiden.
Erdrosselungssteuern im österreichischen Steuer- und Abgabewesen
Die verfassungsrechtliche Grenze, ab wann eine abgaben- oder steuerpolitische Maßnahmen nicht mehr als solche des Finanzverfassungsrechts beurteilt werden kann, zieht der österreichische Verfassungsgerichtshof seit jeher mit der Qualifikation einer Abgabe- oder Steuer als „Erdrosselungsabgabe" oder „Erdrosselungssteuer." Eine solche „Erdrosselungsabgabe" oder „Erdrosselungssteuer." liegt für den österreichischen Verfassungsgerichtshof(VfGH) immer dann vor, wenn eine Abgabe oder Steuer zu einem völligen oder teilweisen Versiegen der Steuerquelle führt. Und die ist immer dann der Fall, wenn sich auf Grund des Steuer- oder Abgabentatbestands ein praktischer Zwang für die betroffenen Normadressaten zu einem bestimmten Handeln oder Unterlassen ergibt, um die Steuer- oder Abgabenbelastung zu vermeiden. Wenn dies eintritt, ist die fiskalpolitische Maßnahme keine im Sinne des Finanzverfassungsrechts, da sie im Verhältnis weniger auf die Erzielung von Steuern- und Abgaben gerichtet ist, als eine andere Materie regelt. Es kommt ihr daher aus der Sicht des Verfassungsgerichtshofs(VfGH) kein bevorzugter Steuer- oder Abgabencharakter zu. Ein Missbrauch der Steuer- oder Abgabenform liegt immer dann verfassungsrechtlich vor, wenn die Steuer- oder Abgabe zufolge ihrer besonderen Ausgestaltung, so umfassend in eine fremde Sachmaterie hineinwirkt, dass sie, unabhängig von ihrer Qualifikation als Steuer- oder Abgabe zugleich auch als Regelung dieser fremden Materie selbst gewertet werden muss. Die durch die österreichische Finanzverfassung aus der übrigen Kompetenzverteilung herausgehobene und insofern neutrale Zuordnung von Abgaben- und Besteuerungsrechten im Finanzverfassungsgesetz(F-VG) darf jedenfalls nicht dazu verwendet werden, diese Kompetenzverteilung schlechthin zu unterlaufen, und Regelungen in anderen Sachmaterien zu treffen, die kompetenzrechtlich einem anderen Materiengesetzgeber vorbehalten sind oder die beim gleichen Materiengesetzgeber in eine andere sachmaterielle Kompetenzgrundlage fallen. Genau hier setzt die politische, aber auch verfassungsrechtliche Kritik an den im Budgetbegleitgesetz 2011 gesetzten, fiskalpolitischen Maßnahmen bei Flügen, Mineralöl und Tabakwaren an.
Flugticketabgabe, Mineralölsteuer und Tabaksteuer als Erdrosselungssteuern
Gerade das abgaben- und steuerpolitische Belastungspaket des Finanzministeriums gegenüber Reisenden, motorisierenden Verkehrsteilnehmern und Rauchern ist ein Paradebeispiel für die Einführung bzw. Umsetzung von „Erdrosselungsabgaben" oder „Erdrosselungssteuern. Sowohl die Flugticketabgabe, als auch die Mineralölsteuer oder die Tabaksteuer haben enorme Lenkungseffekte zu Lasten des österreichischen Wirtschaftsstandortes und seiner Unternehmen zur Folge: Bei der neuen Flugticketabgabe etwa sind die Folgen ein Ausweichen auf ausländische Flughafendestinationen und ein geringes Benützen des Flugzeugs als Verkehrsmittel; bei der traditionellen Mineralölsteuer ist es die Forcierung des Tanktourismus, eine Verringerung des ausländischen Tanktourismus nach Österreich und eine geringere Nutzung des Autos als Verkehrsmittel.
Während aber bei der Flugticketabgabe die realen Auswirkungen im Hinblick auf das tatsächliche Vorhandensein einer „Erdrosselungssteuer" im Jahr 2011 erst empirisch festgestellt werden müssen, ist der „Erdrosselungseffekt" bei den Verbrauchssteuern Mineralölsteuer und Tabaksteuer evident und jederzeit belegbar. Der Umgehungs- und Ausweicheffekt durch Tank- und Tabaktourismus ist hier bereits seit vielen Jahren bekannt, und statistisch nachgewiesen.
Die Tabaksteuer als die aktuelle Erdrosselungssteuer des österreichischen Fiskus
Gerade bei der österreichischen Tabaksteuer haben die enormen Steuererhöhungen dazu geführt, dass es zu enormen Lenkungseffekten gekommen ist, die aber von der im Gesetzgebungsverfahren vorgegebenen Zielsetzung stark abgewichen ist. So ist die Tabaksteuerbelastung in Österreich bei Zigaretten zwischen 1995 und 2001 um 34,6 % gestiegen, zwischen 2002 und 2007 um 27,7 %, während diese von 2008 bis 2011 um 32,5 % mindestens steigen wird. Insgesamt ist die Tabaksteuerbelastung bei Zigaretten seit 1995 um nicht weniger als 103,7% gestiegen. Allein im Jahre 2010/2011/2012 steigt die österreichische Tabaksteuer um satte 32,5 %. Doch während frühere österreichische Finanzminister die „erdrosselnden" Lenkungseffekte wenn auch nicht offen zugegeben, so doch durch weitere Rahmenbedingungen berücksichtigt haben, ignoriert das Finanzministerium unter dem Regime Josef Pröll(ÖVP) diese Auswirkungen konsequent.
Die Tabaksteuer: Von der Fiskalzwecknorm zur Lenkungsnorm
Seit Mitte der 90iger Jahre ist im österreichischen Finanzministerium die Tatsache bekannt, dass die Tabaksteuer, bedingt durch die laufenden Erhöhungen von einer Fiskalzwecknorm zu einer Lenkungsnorm geworden ist. Konsequenz daraus war, dass ein immer größerer Anteil von Tabakware, und hier primär Zigaretten, die in Österreich worden waren, nicht in Österreich gekauft worden sind. So sind die Tabaksteuereinnahmen auch nicht um mehr als 50% seit dem Jahre 1995 gestiegen, sondern nur zu einem Bruchteil. Für die Jahre 1996 bis 2009 lässt sich etwa nur eine Tabaksteuereinnahmenerhöhung von 62% abbilden. In den Jahren 2004 und 2008 kam es sogar zu einer massiven Einnahmenreduktion von 11(2004) bzw. 24(2008) Millionen Euro bei der Tabaksteuer. Durch die starken Tabaksteuererhöhungen ist ein immer größerer Anteil von Tabakware im Ausland gekauft worden. Die Finanzminister Edlinger(1997) und Grasser(2003) begegneten dieser Entwicklung indem die 25 Stück-Regelung eingeführt und aufrechterhalten worden war, um vor allem die Tabakwarenimporte aus den Niedrigpreisländern Slowenien, Ungarn, Slowakei und Tschechien einzudämmen, und so sowohl die heimischen Trafikanten, als auch die österreichischen Steuereinnahmen zu schützen. Nach Wegfall der 25-Stückregelung im Jahre 2007 führte Prölls Vorgänger als Finanzminister, Willi Molterer gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium immerhin als Ersatzlösung eine 200-Stück-Regelung ein, und einen Solidaritätsfonds, aus dem die österreichischen Trafikanten ihre Umsatz- und Einkommensausfälle zumindest teilweise ersetzt bekommen erhielten, und der von der Tabakindustrie mit immerhin 63 Millionen Euro gespeist worden war. Nur so war es möglich, die Lenkungseffekte der hohen Tabaksteuer auf den österreichischen Tabakmarkt bis 2010 auszugleichen bzw. zumindestens teilweise abzumildern. Mit dem Stopp der Solidaritätsfondsabgabe durch die Tabakindustrie 2010, der massiven Erhöhung der Tabaksteuer 2010/2011 und dem Wegfall der 200-Stück-Regelung, alles Maßnahmen, die durch den derzeit amtierenden Finanzminister Pröll(ÖVP) gesetzt worden sind, wurde innerhalb eines guten Jahres geradezu ein „Kamineffekt" zu Lasten des heimischen Tabakmarktes gesetzt. So werden die Preise der heimischen Tabakware 2010/2011 durch die Tabaksteuererhöhung um bis zu 35 Cent pro Packung steigen, die legale Einfuhrmenge mit nunmehr 800 Stück um 300% steigen, das Delta zwischen den Sätzen der Tabaksteuer und den tatsächlichen Tabaksteuereinnahmen weiter steigen. Dies sind alles fundierte Argumente für das Bestehen einer „Erdrosselungssteuer" ja eines „Erdrosselungssteuersystems" im österreichischen Tabakhandel, einzig und allein herbeigeführt durch die fortgesetzten fiskalpolitisch unsensiblen Maßnahmen des österreichischen Finanzministeriums. Durch ein solches „Erdrosselungssteuersystem", wird der zuletzt eingedämmt und auf rund 15% Österreich weit zurück gedrängte Schmuggel von Tabakwaren durch ein formallegales und steuerpolitisch geradezu begünstigtes Tabakwarenimportsystem abgelöst, der dazu führen wird, dass der Tabakwareneinzelhandel nicht nur in den Grenzregionen, sondern in Gesamtösterreich schweren Schaden leiden wird.
Monopolrechtlicher Vertrauensgrundsatz gegenüber den Trafikanten wird nachhaltig verletzt
Mit diesem begünstigten Tabakwarenimportsystem verletzt der Finanzminister aber auch den monopolrechtlichen Vertrauensgrundsatz gegenüber den österreichischen Trafikantinnen und Trafikanten. Als kompetenzrechtlich verantwortlicher Ressortminister hat ein Finanzminister geradezu die rechtliche Verpflichtung, alle Maßnahmen zu ergreifen, um ein ihm rechtlich unterstelltes Monopol und dessen Vertragspartner zu schützen. Tut er dies nicht, dann führt dies in letzter Konsequenz auch zu einer Verletzung der gesetzlich festgelegten Vertragsverpflichtungen gegenüber den Trafikantinnen und Trafikanten. Durch die massive Erhöhung der Tabaksteuer und den Wegfall der 200 Stück-Regelung wird defacto für Gesamtösterreich der Gebietsschutz aufgehoben, da der einzelne Konsument durch das tabaksteuerrechtliche Hochpreissystem und den Wegfall der Importverbote sich im benachbarten Ausland: Slowenien, Ungarn, Slowakei und Tschechien legal versorgen kann und in einem hohen Ausmaß auch wird. Die Folge sind eine Reduktion der Tabaksteuereinahmen und ein fortgesetztes Trafiksterben, dass in den nächsten beiden Jahren 2011/2012 einen neuen Höhepunkt erreichen wird. Darüber hinaus sind natürlich auch die Umsätze des Tabakgroßhandels und der Tabakindustrie in Österreich massiv gefährdet.
Initiativen gegen Erdrosselungssteuern: Flugticketabgabe, Mineralölsteuer und Tabaksteuer
Dieses Szenario ruft aber auch Widerstand heraus. So hat sich etwa unter der Initiative von WKO-Vizepräsident Fritz Amann(RFW) eine unabhängige Plattform insgesamt gegen die „Erdrosselungssteuern": Flugticketabgabe, Mineralölsteuer und Tabaksteuer gebildet, die gemeinsam mit Fachvertretern aus dem Tabakeinzelhandel, dem Mineralölhandels und der Reisebürowirtschaft gegen das Budgetbegleitgesetz 2011 verfassungsrechtlich vorgehen wird. Im Tabakeinzelhandel hat sich unter anderem der Innsbrucker Trafikant Ernst Gehring(Verband der Trafikanten) als Fachvertreter dieser Initiative angeschlossen, und bringt sein kompetentes Berufswissen ein. Bereits jetzt werden alle notwendigen Informationen und Expertisen zusammengetragen, wobei man auch die Umsatzentwicklung in diesen drei Branchen, und die abzuleitenden Lenkungseffekte weg von österreichischen und hin zu ausländischen Umsätzen genau beobachtet. Ende März, Anfang April d.h. nach Vorliegen der Quartalsergebnisse sollen dann die entsprechenden rechtlichen Schritte gegen das Budgetbegleitgesetz und die darin enthaltenen „Erdrosselungssteuern" gesetzt werden.
Autor: Dr. Fritz Simhandl, Autor Fleedstreet