Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Die Stellung der Frau gestern und heute

Autor: Toma | Erstellt am: 23.03.2010 | Gelesen: 4263
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: rateArateArateArateArateB
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - Die Stellung der Frau in dem syro-mesopotamischen Raum

Life on the planet is born of woman
Life on the planet is born of woman
Die Stellung der Frauen in der vorchristlichen Zeit des syro-mesopotamischen Raumes ist meines Erachtens trotz der zur Verfügung stehenden Quellen aus den Keilschriften nicht eindeutig festzulegen. Berichte aus der Epoche nach der arabischen Eroberung und der folgenden islamischen Herrschaft sind rar. Doch einiges lässt sich auch aus den Gesetzen der damaligen Zeit erkennen! Wie zum Beispiel, die Erkenntnis, dass der Mann der eindeutige Hausherr war! Trotzdem waren Frauen nicht nur als Priesterinnen in der vorchristlichen Zeit bekannt, sondern schafften es auch Königinnen zu werden, wie die legendäre assyrische Königin Shamiram/Semiramis (810-782 v. Chr.) und Zenubia Königin von Palmyra[1] ( reg. 267-272) . Sie schaffte es, über die römische Provinz Syrien zu herrschen. Andere gewannen durch ihre gesellschaftliche Stellung und Persönlichkeit an Macht, wie Surma (1883 – 1975), Schwester der Patriarchen der Kirche des Ostens Mar Benyamin Shimun XXI. (1887-1918) und Mar Shimun XXII. Polos (1885-1920), die besonders in den ersten Jahrzehnten ihres Neffen Mar Eshai Shimun XXIII. (1908-1975) als Sprecherin der Berg-Assyrer öffentlich auftrat und einer Delegation der Friedenkonferenz von Versailles (1919-1920) angehörte.

In Ur nahmen die königlichen Gemahlinnen und die Nebenfrauen der summerischen Könige großen Einfluss auf das gesellschaftliche Leben Ihrer Zeit. Die En-Pristerinnen der Nanna bekleideten die wichtigsten kultischen Ämter[2].

Die Gesetze summerischer und babylonischer Zeiten beinhalteten, wie bekannt, auch Vorschriften und Bestimmungen zum Ehe- und Erbrecht.

Die Stellung der Frau hing allerdings in der vorchristlichen Zeit davon ab, ob sie Kinder zur Welt brachte. Blieb die Ehe kinderlos, konnte der Ehemann sich scheiden lassen oder eine Nebenfrau nehmen. Hatte die Ehefrau aber Kinder, war eine Scheidung kaum möglich. Den Frauen stand aber auch unter bestimmten Voraussetzungen das Recht in Babylon auf Scheidung zu.

In Ur war zwar die Frau durchaus nicht ohne Rechte, aber in Angelegenheiten von Ehe und Scheidung doch ohne Einfluss. Der Vater konnte das Verlöbnis seiner Tochter einseitig lösen, musste aber dem Bräutigam dessen Geschenke zurückgeben.

Position und Rechte der Frau in der Ehe mussten in Babylon durch Urkunden festgeschrieben werden. Denn "wenn ein Mann eine Ehefrau genommen hat, aber keine schriftliche Abmachung vorliegt, so ist diese Frau keine Ehefrau."[3]

Mit der Mitgift galten Frauen als erbrechtlich von den Eltern abgegolten.

Urkunden über die Mitgift waren der eigentliche Grund für die Ausstellung einer Heiratsurkunde und wichtig, weil die Mitgift zwar vom Ehemann genutzt werden konnte, aber Eigentum der Frau blieb und in der weiblichen Linie, also an die Kinder der Ehefrau, weiter gegeben werden musste. Die Frau hatte das Recht, die Mitgift oder Teile davon ertragreich zu verleihen und im Fall einer Scheidung ihre Mitgift, samt dem Scheidungsgeld, das ihr der Ehemann schuldete, mitzunehmen. Das galt aber nur, wenn die Ehe ohne ihre Schuld geschieden wurde. War der Ehemann mit seiner Frau ´´unzufrieden´´, konnte er sie mitsamt den Kindern verstoßen oder in die Sklaverei verkaufen. Eine Scheidung zu verlangen war für den Mann dann problematisch[4], wenn die Ehefrau ihm Söhne geboren hatte und der Frau kein Verschulden nachzuweisen war. In einem solchen Fall war der Mann verpflichtet für die Familie weiter zu sorgen und ihr ein Haus zur Verfügung zu stellen. Bei Krankheit, Erblindung oder Lähmung der Ehefrau durfte der Mann die Scheidung nicht verlangen. Die Ehefrau blieb im Haus des Ehemannes und wurde von ihm auf Lebenszeit versorgt. Allerdings durfte er sich dann eine Nebenfrau nehmen. Starb der Ehemann, hatte die Witwe gesetzlichen Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung im Haus ihres verstorbenen Mannes.

Die Scheidung war in der Zeit des Königs Hammurabi möglich, durch Verstoßung der Ehefrau – wobei die Rechtsfolgen und weitere Einzelheiten durch Vertrag frei und ggf. auch deutlich zugunsten der Frau regelbar waren und laut überlieferten Verträgen auch eine Verstoßung des Mannes durch die Frau denkbar war –, ferner durch Eheauflösung auf Antrag der Frau, durch Verschollenheit und durch den Tod eines Ehegatten.

Zwar stand dem Mann in Babylon frei, sich scheiden zu lassen, doch falls er wieder heiraten wollte, musste seiner ersten Frau und ihren Kindern einen Teil seines Vermögens überlassen[5]. War die Ehe kinderlos geblieben, hatte die verstoßene Frau außer ihrer väterlichen Mitgift Anspruch nur auf das Scheidegeld in Höhe des Geschenkes, das der Bräutigam ihrem Vater vor der Ehe übergab. Ohne jedes Scheidungsgeld konnte eine Frau entlassen werden, die durch ehewidriges Verhalten dazu Anlass gab. Der Mann konnte sie nach seinem Ermessen auch versklaven[6].

Ich fand ein Paragraph in den Rechtsvorschriften des sumerischen Königs Urukagina von Lagas (regierte ca. 2380 v. Chr. - 2360 v. Chr.), in dem der König per Gesetz es abschaffte, dass Frauen zwei Ehemänner heiraten dürften[7], woraus festzustellen ist, dass davor dies möglich war.

Der Codex des babylonischen Königs Hammurabi (1792 bis 1750 v. Chr.) ließ auch Einblick in das Leben und die Rechte von Frauen der damaligen Zeit gewähren. In den Paragraphen 127- 195 wird das Familienrecht behandelt. Die Frau im babylonischen Großreich war damit nicht ohne Rechte - unter bestimmten Voraussetzungen konnte sie ihr Recht einklagen, wo in anderen Kulturen auch nach dem Mittelalter, die Rechte der Frauen keine Berücksichtigung fanden, „(...) dass die Frau im Codex Hammurabi anders als nach späteren orientalischen Rechten „keineswegs der willkürlichen Strafgewalt ihres Ehemannes ausgesetzt" gewesen sei."[8]

"Wenn ein Mann eine Frau zur Ehefrau genommen hat und sie von der La'bum-Krankheit[9] ergriffen worden ist und er sich vornimmt, eine andere Frau zu nehmen, kann er sie nehmen. Von seiner Ehefrau, die die La'bum-Krankheit ergriffen hat, darf er sich nicht scheiden lassen. Im Haus, das er gebaut hat, wohnt sie und solange sie lebt, unterhält er sie"[10].
Die Frauen konnten Besitz haben, handeln und erben. „Durch die Individualisierung des Besitzes und der Produktion verloren sich die bisherigen Bindungen an Stämme, Gemeinden und Großfamilien. Die unmittelbare Familie mit den Kindern, Nebenfrauen und Sklaven waren Grundlage der Gesellschaft geworden."[11]

Die Babylonier praktizierten die Einehe, unter bestimmten Umständen waren jedoch trotzdem Nebenfrauen erlaubt. Die Familie war meist patrilinear und patrilokal, das heißt, der Erbgang verlief primär nach der väterlichen Linie (wenn es keine männlichen Nachkommen gab, durfte auch eine nicht verheiratete Tochter erben) und die Frau zog an den Wohnort des Ehemannes. Dem „Haus" stand das Oberhaupt des Hauses, der Patriarch, vor. Er allein vertrat die Familie nach Außen und hatte auch innerhalb des Hauses die absolute Entscheidungsgewalt über Menschen und Material.

Bei der Eheschließung hatte sie aber kein Mitspracherecht. Die Heirat wurde durch Absprachen der Elternpaare ausgehandelt. Frauen heirateten mit etwa 13 –14 Jahren, Männer 5 – 6 Jahre später. Aufgabe der Ehe war die Fortpflanzung, um die Kontinuität der männlichen Blutlinie zu garantieren, sowie die vorhandenen materiellen Güter zu mehren.

„Wenn ein Mann die Tochter eines anderen Mannes, ohne ihren Vater und ihre Mutter zu fragen, genommen hat und ein Hochzeitsmahl veranstaltet hat, aber keine förmliche Verpflichtung mit ihrem Vater und ihrer Mutter eingegangen ist, ist die Tochter, auch wenn sie ein Jahr im Hause des Mannes gelebt hat, keine rechtmäßige Ehefrau."[12]

Die Juristin Irene Strenge soll nach Dunker in ihren Schlussfolgerungen[13] zu dem Ergebnis gekommen sein, „gerade im Vergleich mit anderen altorientalischen Quellen hätten die Frauen im CH eine denkbar starke Stellung gehabt und am Rechtsleben grundsätzlich gleichberechtigt mit den Männern teilgenommen. Erst im Laufe der späteren Jahrhunderte sei die Frau in eine untergeordnete Stellung zurückgedrängt worden. In der Tat sind viele der Einzelergebnisse geeignet, diese Aussage zu stützen. Andere namhafte antike Gesellschaften, die gemeinhin im Gegensatz zu Babylon als Ursprung abendländischer Freiheit und Individualität dargestellt werden, behandelten Frauen und Sklaven weitaus deutlicher als Objekte und Gewaltunterworfene, als dies im CH der Fall war."[14]

Die freie Frau war voll rechts- und geschäftsfähig. Sie konnte über ihr eigenes Vermögen frei verfügen. Allerdings waren ihr viele Berufe verschlossen, wie z. B. in der Verwaltung, da dazu die Kenntnis der Schrift notwendig war. Nur selten wurden Frauen zu Schreibern ausgebildet, ein Beruf, der mit hohem Ansehen verbunden war.[15]

Es gab zwar keine Gleichstellung von Mann und Frau, aber Hammurabi gewährte den Frauen zahlreiche Rechte. Eine Frau durfte selbständig Rechtsgeschäfte abschließen, wie Kauf und Verkauf und Tauschgeschäfte. Auch war es ihr erlaubt, Darlehen zu vergeben.

Es gab für eine Ehefrau mehrere Möglichkeiten, sich von ihrem Mann zu trennen. War ihr Mann im Dienst des Königs längere Zeit abwesend oder in Kriegsgefangenschaft, so konnte sich die Frau einen anderen Mann nehmen, wenn sie nur dadurch ihre Familie versorgen konnte. Kehrte der erste Ehemann aber zurück, musste die Ehefrau den zweiten Ehemann verlassen und in die erste Ehe zurückkehren. Hatte der Ehemann seinen Wohnort aufgegeben und seine Frau verlassen, so war die Ehefrau nicht gezwungen, zum Gatten zurückzukehren, falls dieser wieder auftauchte.

Eine Frau konnte das eheliche Haus auch verlassen, wenn der Mann ein lasterhaftes Leben führte. Sie konnte zum Mann dann sagen: „Du sollst nicht mit mir verkehren". Ein anschließender Prozess urteilte dann über die Scheidung. Erhielt die Frau Recht, konnte die Ehefrau ihre Mitgift nehmen und zu ihrem Vater zurückkehren. Galt die Ehefrau, die diese Forderung an ihren Ehemann richtete, aber selbst als lasterhaft, wurde sie in den Fluss geworfen. Ein Mann konnte sich leichter scheiden lassen. Er konnte seine Frau verstoßen. Er musste ihr den Brautpreis und die Mitgift geben. Hatte sie Kinder, musste er auch noch Garten und Feld dazu geben, damit die geschiedene Frau ihre Kinder ernähren konnte. Die möglichen Scheidungsfolgen wurden in den Eheverträgen geregelt. Es gab harte Strafen in einigen Verträgen. Falls eine Frau sich von ihrem Mann lossagte, konnte sie mit dem Tod oder der Sklaverei bestraft werden. Die Strafe des Mannes war weitaus humaner, er konnte, wenn er sich lossagte, fünf Sekel??? Silber an den Priester zahlen.

Segal schreibt, dass die Frauen im Königreich Edessa den Respekt genossen, dass auch ihrer Unversehentlichkeit eine große Bedeutung gegeben wurde, doch Ihr Erziehungsberechtigter soll ihr Mann gewesen sein, wenn sie heiratete. Segal sieht sogar, dass, je höher die gesellschaftliche Stellung der Familie war, desto höher auch die Stellung der Frau war. [16] In der Zeit nach dem Fall des Königreiches Edessa unter der römischen Besatzung, soll möglich gewesen sein, das Mädchen mit 10 zu verloben. Sie war mit 15 auch volljährig, laut Segal. Sie sollen ihren Vater auch genau so wie die Söhne beerbt haben.

In der christlichen Zeit, war die Stellung der Frau abhängig von der Familie und ihre Aufgaben bestanden darin, sich um den Haushalt und die Kinder zu kümmern. Sozial war die Frau abhängig von ihrem Mann bzw. von ihrem Vater.

In den Briefen des Apostels Paulus erkennen wir, dass Frauen wichtige Stellungen in den Urgemeinden inne hatten [17].

Dabei gab es keinen hierarchischen Unterschied zwischen dienenden und leitenden Aufgaben: Leitung bedeutete Versorgung. Wegweisend ist auch die Aussage Paulus: „Hier ist nicht Jude noch Grieche, hier ist nicht Sklave noch Freier, hier ist nicht Mann noch Frau; denn ihr seid allesamt einer in Christus Jesus"[18]. Doch seit sich dann nach und nach Unterschiede in den kirchlichen Institutionen verfestigt haben, stehen sehr viele Fragen im Raum.

Der folgende Vers von dem Brief Paulus sorgt jedoch für Diskussionen über die Stellung der Frau im Christentum des ersten Jahrhunderts „Der Mann darf sein Haupt nicht verhüllen, weil er Abbild und Abglanz Gottes ist; die Frau aber ist der Abglanz des Mannes. Denn der Mann stammt nicht von der Frau, sondern die Frau vom Mann. Der Mann wurde auch nicht für die Frau geschaffen, sondern die Frau für den Mann."[19] Weiter heiß es auch, dass Frauen in der Versammlung schweigen sollen und ihnen nicht gestattet wäre zu reden[20]. Dies ordnet die Frau unter dem Mann. Ich habe jedoch keine Erklärung für die Aussage „(…) dass eine Frau lehrt, erlaube ich nicht, auch nicht, dass sie über ihrem Mann herrscht (…)"[21], die natürlich sehr viele unbeantwortete Fragen in den Raum stellt. Der Apostel Paulus vergleicht jedoch zur Verdeutlichung auch „(…) das Verhältnis Mann-Frau mit dem Verhältnis Jesus-Gemeinde. Jesus aber diktiert die Gemeinde nicht, sondern liebt sie und gibt ihr deshalb sogar die Freiheit, sich gegen ihn zu entscheiden und ihn zu verlassen! Freiheit und Liebe gehören nämlich untrennbar zusammen und sind die beiden Seiten der gleichen Münze: Wer die eine Seite zerstört, macht auch die andere wertlos"[22].

In den historischen Epochen Mesopotamiens und Syriens bestand stets ein reger Austausch zwischen beiden Regionen, und überdies lassen sich eine Reihe von Gemeinsamkeiten in der Position der königlichen Frauen von Ebla und jener im sumerischen Kernland feststellen. Somit eröffnet die Einbeziehung des reichen Quellenmaterials aus Ebla interessante Aspekte für die Geschichte der hochgestellten Frauen jener Zeit"[23].

Die Rolle der Frau in der christlichen Gesellschaft in Mesopotamien nach der islamischen Eroberung hat sich verschlechtert, dass ihre Rolle umso mehr aus der Öffentlichkeit verschwunden ist. Sie wurde Opfer der Islamisierung und der Unterdrückung.

Zur Zeit der Massaker, Vertreibung und dem Genozid an den Christen im osmanischen Reich, wurden bei den Deportationen schöne Frauen und Mädchen oft aussortiert. Zehntausende Frauen und Mädchen wurden Opfer von Vergewaltigung, Entführung und Zwangsverheiratung. Überlebende und Gerettete mussten mit den traumatischen Erfahrungen weiter um das Überleben kämpfen.

Bei dem Massaker von Simele von 1933, bei dem kein Mann überlebt hat, waren die Frauen Zeugen von Greultaten, die sie lebenslang beeinflusste und sie stärker machte, dass ihre Rolle hier entscheidend und prägend war für die Erhaltung einer Generation von Waisen und Vertriebenen.

Die Stellung der Frau in der Vergangenheit war somit, geprägt von Unterdrückung und Dezimierung, dass meines Erachtens die vorchristliche Zeit eine bedeutendere Stellung und Ehre wahrte, als in der islamischen Zeit. In der römischen Herrschaft war diese Rolle eher wechselhaft. Das traditionelle Geschlechterverhältnis wurde zwar durch diese Entwicklungen teilweise destabilisiert, doch die Rolle der Frau wurde mit der Zeit bis zur Moderne eher in den Hintergrund gedrängt.

Raif Toma

---------------------------
[1] Ihr Berater war der Syrische Patriarch von Antiochien Paulus von Samosata/Samsat (260/1 bis 268). Er soll den Ehrtentitel Ducenarius (Steuereinnehmer jedoch ohne Amt) geführt haben
[2] Frauke Weiershäuser, Die Frauen der III. Dynastie von Ur – Göttinger Beiträge zum alten Orient Band 1, Universitätsverlag Göttingen 2008, Herg. Prof. Dr. Brigitte Groneberg, ISBN 978-3-940344-10-6
[3] Codex Hammurabi § 128
[4] Wenn ein Mann zu seiner Frau sagt: "Du bist nicht (mehr) meine Gattin", wird er ihr eine halbe Mine Silber zahlen. Codx Hammburabi
[5] Codex Hammurabi § 137.
[6] CM § 141.
[7] Reallexikon der Assyrologie dritter Band, Göschen´sche Verlagshandlung, Berlin 1971, ISBN 311 003 705 X, Seite 323
[8] Irene Strenge, Codex Hammurapi und die Rechtsstellung der Frau, Würzburg: Königshausen & Neumann 2006, ISBN 978–3–8260–3479–4, ff S. 33.
[9] Eine epidemische innere Krankheit, kann Malaria sein
[10] „Vgl. Codes Hammurabi (CH) § 148:
[11] Wapedia, Codex Hammurabi, Link vom 03.03.2010: wapedia.mobi/de/Codex_Hammurapi
[12] Der Codex von Eschnunna, § 27, eine Sammlung von Preisbestimmungen und Rechtsverordnungen des gleichnamigen summerischen Stadtstaates im 3. Jahrtausends V. Chr..
[13] Vgl. Codex Hammurapi und die Rechtsstellung der Frau, S. 91 f.
[14] Babylonisches Frauenrecht. Alte und älteste Quellen zur Rechtsstellung der Frau Rezension von Arne Duncker, Link: www.querelles-net.de/index.php.., Stand vom 03.10.2010
[15] Ditilla-Urkunden, summerische Gerichtsurkunden aus der Zeit der dritten Dynastie von Ur (Anfang des 21. Jahrhunderts V. Chr.), 10 tafeln davon wurden laut Zeitschrift für Assyriologie und Vorderasiatische Archäologie. Band 53, Heft 1, Seiten 51–92 in der Istanbuler Archäologischen Museen entdeckt.
[16] Edessa, the blessed City, j.B. Segal, Übersetzt ins Arabische von Yoseph Ibrahim Jabra, Aleppo/Syrien 1988, Al-Raha publishing House.
[17] Römer Brief 16,1-16
[18] Galater-Brief 3,28
[19] 1 Kor 11:7-9
[20] 1 Kor 14:34
[21] 1 Kor. 2,12
[22] Internationales BibelStudienInstitut, Welche Stellung hat die Frau in der Bibel? Link: www.bibelstudien-institut.de/../welche-stellung-hat-die-frau-in-der-bibel/ vom 06.10.2010
[23] Frauke Weiershäuser, Die Frauen der III. Dynastie von Ur – Göttinger Beiträge zum alten Orient Band 1, Universitätsverlag Göttingen 2008, Herg. Prof. Dr. Brigitte Groneberg, ISBN 978-3-940344-10-6

 
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Politik - Gesellschaft & Soziales:
Pal Dragos: Frauenquote und bürgerliches Denken - Emanzipation vom Geschlecht
Die Hälfte der Deutschen fühlt sich mit Pflegeplatzsuche überfordert
Eine eigene Kirche in den USA gründen? Wie gehts das eigentlich?
Humana startet Mitmachaktion zugunsten des Deutschen Kinderhilfswerkes
Wird in Tunesien mit dem Messer missioniert?
Max Bryan: Deutschlands bekanntester Obdachloser führt Videotagebuch
Norwegen steckt in der Butterkrise
Tag der gewaltfreien Erziehung

comment Kommentare von Besucher !

Gepostet von Blumenfee3 am 25.03.2010
....und was lehrt uns das Ihrer Meinung nach?







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.