Logo Finanz-Duell
Von dem Ökonomen Bernd Rürup wurde diese staatlich subventionierte Rente erarbeitet und 2005 vom Gesetzgeber eingeführt.Basierend auf einem Rentenversicherungsvertrag entspricht sie sowohl in der steuerlichen Behandlung als auch von den Leistungskriterien her der gesetzlichen Rente. Allerdings handelt es sich bei der
Rürup-Rente, anders als bei der gesetzlichen Rente, nicht um eine umlagenfinanzierte, sondern um eine kapitalgedeckte Form der Rentenversicherung.
Grundgedanke des Gesetzgebers ist es, dass die Ansparsumme ausschließlich für die Altersvorsorge verwendet wird. Hierzu gibt es daher einige Beschränkungen. Es gibt verschiedene Personengruppen, für die der Abschluss einer
Riester Rente nicht in Frage kommt. Nun gibt es für diese Personengruppen, insbesondere für Selbständige und Freiberufler eine Möglichkeit, in Form der Rürup-Rente steuerlich begünstigt Geld für eine private Altersvorsorge anzusparen. Von den Steuerersparnissen profitieren neben Selbständigen und Freiberuflern aber auch gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte.
Bei Selbständigen und Freiberuflern ist eine Nutzung der staatlich geförderten
Riesterrente oder einer
betrieblichen Altersvorsorge nicht möglich. Seit 2005 sind auch Beiträge zu einer herkömmlichen
Rentenversicherung oder
Kapitallebensversicherung nicht mehr steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Ausgenommen sind hierbei allerdings Verträge, die vor dem 01.Januar 2005 begonnen haben und hierfür bis zum 31. Dezember 2004 ein Versicherungsbeitrag entrichtet worden ist.
Damit die
Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen im Versicherungsvertrag festgehalten sei.
Diese und weitere Informationen gibt es auf ihrem Finanz- und Versicherungsportal
www.Finanz-Duell.de!