Wem steht die Riester Förderung zu?
Einen
Vertrag zur privaten Altersvorsorge kann grundsätzlich jeder abschließen. Eine Förderung erhalten aber nur vom Gesetzgeber festgelegte Personengruppen. Diese sind:
- Auszubildende
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Zeit- und Berufssoldaten
- Beamte
- gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer
- Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
- gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer
- nicht Erwerbstätige während der dreijährigen Kindererziehungszeit
- pflichtversicherte Selbstständige
- sozialversicherte geringfügig Beschäftigte (bis zu 400 Euro)
- Empfänger von Arbeitslosengeld
- Bezieher von Vorruhestandsgeldern
- Personen im freiwilligen, ökologischen oder sozialen Jahr
- behinderte Personen, welche zur Erwerbstauglichkeit befähigt werden sollen
- versicherte Künstler und Publizisten
Wem steht die Riester Förderung außerdem zu?
Ist der Ehepartner nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt und schließt einen eigenen Altersvorsorgevertrag ab, steht auch ihm
Riester Förderung zu.
Eine mittelbare Berechtigung auf Förderung hat unter der Voraussetzung, dass der Ehepartner einen eigenen Riester Vertrag besitzt und versicherungspflichtig tätig ist:
- Studenten
- Vollrentenbezieher
- Rentner wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung
- geringfügig Beschäftigte (bis 400 Euro) wenn die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch genommen wird
- Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker etc.)
- Selbstständige, welche nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind
Wie viel Riester Förderung kann ich erhalten?
Wenn Sie mindestens vier Prozent ihres Vorjahresbruttogehalts in die Anlage einzahlen, erhalten Sie die Höchstzulage. Um die volle Zulage zu bekommen, müssen Sie zudem mindestens 60 Euro einzahlen. Sollten Sie mit den vier Prozent unter die 60-Euro-Grenze fallen, wird der Betrag anteilig verringert.
154 Euro Höchstförderung ist der derzeit bei Alleinstehenden möglich.
308 Euro Höchstförderung erhalten Ehepaare, die jeweils einen eigenen Riestervertrag besitzen.
185 Euro Höchstförderung werden einem kindergeldberechtigten Kind gutgeschrieben.
300 Euro Höchstförderung bekommen kindergeldberechtigte Kinder, wenn sie nach dem 31.07.2008 geboren wurden.