Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Die rechtskonforme Erstellung der Heizkostenabrechnung

Autor: PR-Blickpunkt | Erstellt am: 08.08.2011 | Gelesen: 296
Kategorie: Haus - Garten & Heimwerk | Bewertung: Unbewertet
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - Die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen informiert

Heizungskosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Wohnungsmiete. Eine rechtskonforme  Erstellung der Heizkostenabrechnung ist jedem Vermieter anzuraten, um kostspielige Folgen zu vermeiden. Welche Anforderungen an die Heizkostenabrechnung gestellt werden, erläutert die Giessener Hausverwaltung Gierschner.

In der Abrechnung von Heizkosten gelten die Regelungen der Nebenkostenabrechnung. Vermieter sollten daher unbedingt folgende Informationen in die Heizkostenabrechnung aufnehmen:
  • Abrechnungszeitraum
  • Gesamtenergieträgerverbrauch mitsamt Anfangs- und Endbetrag
  • Umlageanteil der Gesamtheizkosten auf den Mieter
  • Informationen zu den in der Abrechnung berücksichtigten Wohnungen
  • Vorauszahlungs- und Anrechnungsbeträge
  • Nachzahlungs- und Erstattungssummen

Die Mieter sind grundsätzlich berechtigt, alle Daten, auf denen die Abrechnung beruht, einzusehen. Insbesondere gilt dies auch für den Umlageanteil der anderen Mieter sowie die zu verteilenden Gesamtkosten.

Die Heizkostenabrechnung hat sich nach dem tatsächlichen Energieverbrauch des Mieters zu bestimmen. Er soll grundsätzlich nur für Heizungskosten zahlen, die er auch selbst verursacht hat. Der Vermieter darf darum nicht einfach die gesamten Heizkosten nach Wohnfläche auf alle Mietparteien umrechnen, sondern muss sich um eine verbrauchsabhängige Berechnung bemühen.

Im Jahr 2009 wurde die Heizkostenverordnung erneuert. Nun müssen für Häuser, welche nicht der 1994 erlassenen Wärmeschutzverordnung entsprechen, eine Öl- oder Gasheizung aufweisen und abgedämmte Leitungssysteme haben, 70% der Gesamtheizkosten nach individuellem Verbrauch berechnet werden.

Bei Immobilien, die auch nur eine der drei rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, bleibt es bei der ursprünglich maßgeblichen Heizkostenbestimmung. Zwischen 50 und 70 Prozent der Heizungskosten sollen hier nach Verbrauch berechnet werden. Versäumt der Vermieter es, trotz bestehender Möglichkeiten, eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorzunehmen, darf der Mieter die Heizungskosten um 15% reduzieren.

Eine rechtlich einwandfreie Heizkostenabrechnung vermeidet kostspielige Folgen. Angesichts der Fülle einschlägiger Rechtsnormen benötigen viele Vermieter hierbei professionelle Unterstützung, Die Giessener Hausverwaltung Gierschner setzt sich jederzeit gerne für derartige Anliegen ihrer Kunden ein.

Pressekontakt
Hausverwaltung Gierschner
Ansprechpartner: Herr Gierschner
Brunnenweg 3
35394 Gießen

Tel.: 06 41 / 93 02 86
Fax: 06 41 / 93 02 88
Email: info@hausverwaltung-gierschner.de
Homepage: www.hausverwaltung-gierschner.de
 
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Haus - Garten & Heimwerk:
Wie sich beim Duschen kräftig Wasser einsparen lässt
Das Wohnzimmer - Einrichtungsideen und Trends
Streifenfreie Fensterscheiben - so funktioniert es
FlowerBox - Eine neue Wohndekoration erobert Deutschland
Vielfältigkeit von Kabelbinder
Tipps zur Regenwassernutzung in Haus und Garten
Kunstrasen oder Rollrasen - was ist besser für den Sport?
Wie findet man die passende Heckenpflanze?

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Die rechtskonforme Erstellung der Heizkostenabrechnung”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.