Einige meiner Kollegen werden mich für diesen Artikel hassen, andere werden mir Dankbar dafür sein, weil Sie es selbst nicht richtig wissen.
Grundsätzlich muss man verstehen, dass ein Makler nicht mit der Beratung an sich seinen Lebensunterhalt verdient, sondern wie jeder andere Versicherungsvermittler mit dem Abschluss. Daher ist es gang und gebe, dass Sie als Kunde in Ihrer Entscheidungsphase mit irgendwelchen Fristen unter Druck gesetzt werden.
Damit Sie selbst wissen wann Sie was zu tun haben, hier die Erläuterungen und Termine.
Der Statuswechsel:
Ein Status in der Krankenversicherung unterscheidet sich zwischen Pflichtig und Freiwillig. Im Status Pflichtig sind Sie gezwungen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Im Status Freiwillig können Sie sich zwischen einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Entscheiden Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung können Sie diese Entscheidung im Laufe der Zeit nochmals durch einen Wechsel in die Private korrigieren. Entscheiden Sie sich für eine private Krankenversicherung, ist eine Rückkehr in die Gesetzliche für ein "Statusleben" vorbei.
So was passiert aber nun, wenn man von Pflichtig in Freiwillig rutscht? Viele von Ihnen werden am 01.01.2011 von Ihren Arbeitgebern ein Schreiben erhalten in dem darauf hingewiesen wird, dass die Versicherungspflicht endet. Mit dem Ende der Versicherungspflicht endet auch vorläufig die Versicherung an sich und Sie befinden sich in der sogenannten Nachversicherung, diese läuft von nun an für einen Monat. Reagieren Sie nicht innerhalb dieser Frist erlischt Ihr Recht auf eine freiwillige Weiterversicherung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Was vor dem 01.01.2009 bedeutet hätte, dass Ihnen nur noch eine private Krankenversicherung bleibt. Nach dem 01.01.2009 gibt es für Sie im Zweifelsfall eine neue Möglichkeit, aber das handeln wir ein anderes mal ab. Daher brauchen Sie gar nicht kündigen, denn der Vertrag endet automatisch und Sie müssen lediglich einen Nachweis, innerhalb der Nachversicherung über eine private Folgeversicherung beibringen. Alternativ müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Gesetzlichen auf eine freiwillige Weiterversicherung stellen.
Also egal was Ihnen Ihr Berater erzählt, nur keine Panik Sie haben fast bis Ende Januar Zeit um noch Rückwirkend zum 01.01.2011 in die Private wechseln zu können. Gleiches gilt natürlich auch für Arbeitnehmer die in die Selbstständigkeit gehen.
Aus der freiwilligen Versicherung in die Private wechseln:
haben Sie sich seinerzeit für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden und möchten nun in die Private wechseln? Dann sollten Sie zuerst prüfen ob Sie einen Bonustarif bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen haben. Ist dem der Fall haben Sie eine 3 jährige Bindefrist einzuhalten. Ist diese bereits vorüber oder Sie haben einen solchen Tarif nicht für sich abgeschlossen gilt nur eine einzige Regel, laufender Monat plus 2 Volle.
Lassen Sie sich nicht einreden Sie müssen eine Frist von 18 Monaten einhalten, wichtig ist nur das in der Kündigung ausdrücklich hingewiesen wird, dass es sich um einen Wechsel in eine Private Krankenversicherung handelt.
Von einer Privaten in die andere:
sollten Sie von einer privaten Krankenversicherung in die andere wechseln wollen gilt, 3 Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres oder gegebenenfalls Versicherungsjahres kündigen. Ein Kalenderjahr endet immer zum 31.12.. Meist ist jedoch eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren einzuhalten.
Da Makler schon ziemlich früh über bevorstehende Anpassungen Informiert werden, können Sie diesen auch schon vor dem Beratungsgespräch auf eine eventuelle Anpassung in Ihrem Tarif ansprechen, dadurch verlängert sich Aufgrund des außerordentlichen Kündigungsrecht Ihre Zeit zum Überdenken.
Sollten Sie zu diesem Artikel noch weitere Informationen benötigen, stehen Ihnen in auf www.fabianmeergarten.de mehrere Spezialisten zur Verfügung.
Fabian Meergarten