Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Die Personalvermittlung - Aufgaben und rechtliche Grundlagen

Autor: Testroom | Erstellt am: 05.05.2011 | Gelesen: 1031
Kategorie: Beruf - Bildung & Karriere | Bewertung: Unbewertet
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - Welche Chancen Sie haben und worauf Sie auch achten müssen

Eine Personalvermittlung ist eine private und gewerbliche Einrichtung. Sie vermittelt an einen Arbeitgeber Personal und wird dafür durch ein Honorar entlohnt. Grundsätzlich ist die Personalvermittlung von der Zeitarbeit abzugrenzen. Während die Zeitarbeit den Arbeitnehmer selbst beschäftigt, sucht die Personalvermittlung den Arbeitnehmer. Der Vertrag wird hierbei nicht zwischen der Vermittlung und dem Arbeitnehmer geschlossen.

Die Personalvermittlung akquiriert zunächst die offenen Stellen. Dies kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. In der Regel haben die Vermittlungen gute Kontakte zu den Arbeitgebern, so dass viele Unternehmen direkt bei den Vermittlungen nachfragen. In den Stellenausschreibungen werden die notwendigen Kenntnisse erfasst, die ein Arbeitnehmer mitbringen muss. Die Personalvermittlung gleich dann die bereits vorhandenen Arbeitnehmer in ihrer Kartei mit diesem Profil ab.

Sind keine geeigneten Personen in der Kartei vorhanden, dann sucht die Personalvermittlung selbst nach geeigneten Personen. Hierfür werden in der Regel Headhunter eingesetzt, die auf die Suche von Personal spezialisiert sind. Die infragekommenden Personen werden dann analysiert. Dabei wird oftmals ein Profil erstellt, das die relevanten Daten enthält. Nach dem Profiling wird schließlich ein persönliches Gespräch zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart. Sind bereits geeignete Personen in der Kartei vorhanden, dann wird zunächst diese Person vorgeschlagen.

Die Personalvermittlung wird in der Regel dann eingesetzt, wenn die notwendigen Qualifikationen für eine bestimmte Stelle nur selten vorhanden sind. In diesem Fall ist das notwendige Personal nur unzureichend auf dem Arbeitsmarkt vorhanden. Ein Grund für den Mangel an qualifizierten Kräften kann beispielsweise ein ungünstiger Standort des Unternehmens sein. So sind in bestimmten Gebieten sehr viele Uhrmacher zu finden – in anderen Standorten nicht. Die Personalvermittlung kennt diese Umstände und kann daher sehr effizient nach Personal suchen, das die geforderten Qualifikationen mitbringt.

Die Personalvermittlung ist rechtlich gesehen ein Maklerunternehmen. Deshalb handelt es sich bei den geschlossenen Vermittlungsverträgen um Maklerverträge. Anwendbar ist in diesem Zusammenhang das Maklerrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist. Durch diese Regelung ist er zur Neutralität zwischen beiden Parteien verpflichtet.
 
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Beruf - Bildung & Karriere:
Schlechtere Karrierechancen mit Kind
Individuelle Betreuung und Weiterentwicklung groß geschrieben
Benimmregeln Asien: Stilsicher auftreten im Reich der Mitte
Music Business Manager/-in (ebam) goes online
Realschüler des Internates Schloss Varenholz sammeln erste Berufserfahrungen
Fleurops Junge Wilde revolutionieren Floristik
Anmeldeschluss an der Berufsfachschule für Musik München
Selbstverwirklichung schützt vor Burnout

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Die Personalvermittlung - Aufgaben und rechtliche Grundlagen”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.