|
(Online-Artikel) - Die Entfernungspauschale, gerne auch als Pendlerpauschale bezeichnet, gibt es vom Prinzip her bereits seit 1920. Damals durften die Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erstmals steuerlich geltend gemacht werden.
Die Pendlerpauschale Eine gute Nachricht für Berufspendler: Die weitgehende Abschaffung der Pendlerpauschale verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Laut Urteil verletzt die seit Anfang 2007 geltende Regelung den Grundsatz der Gleichbehandlung. Für die Mehrzahl der Berufspendler wurde die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitstätte seit dem 1. Januar 2007 teurer. Berufstätige konnten erst ab dem 21. Kilometer 30 Cent pro Entfernungskilometer absetzen. Die ersten 20 Kilometer wurden nicht berücksichtigt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hielt die Neuregelung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte müssten entweder als Werbungskosten oder auf andere Weise abgezogen werden können, urteilte das Gericht. Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte seien "unvermeidbare Ausgaben", denen sich der Arbeitnehmer nicht beliebig entziehen könne. Der BFH legte zwei Klagen von Berufspendlern gegen die Ablehnung ihres Lohnsteuerermäßigungsantrags dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale für unwirksam erklärt. Ab sofort muss wieder der alte Steuerrabatt in voller Höhe gewährt werden.
Die Pendlerpauschale wird nach Angaben des Bundesfinanzministeriums vom 1. Januar 2009 an wieder nach altem Recht gelten. Die Bundesregierung werde keine Maßnahmen ergreifen, um die Steuerausfälle an anderer Stelle einzusparen, teilte das Finanzministerium in Berlin mit. Es gehe um insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro für die Jahre 2007 bis 2009. Die würden durch Rückzahlungen der Finanzämter bereits in den Monaten Januar bis März 2009 entlastet.
Vorerst dürfen sich Millionen von Pendlern aber erst einmal über Rückzahlungen freuen. Weil die volle 30-Cent Pauschale nun sogar rückwirkend zum 1. Januar 2007 gilt, werden die Finanzämter Geld Überweisen - im Normalfall sogar ohne Antrag, weil die Bescheide für 2007 mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen wurden. Allerdings - dies raten Experten - sollten die Pendler prüfen, ob sie ihre Strecke zum Arbeitsplatz korrekt angegeben haben.
|