Möglichkeiten der Vorsorge für den Fall, dass Patienten ihre Angelegenheiten - insbesondere im medizinischen Bereich - nicht mehr selbst regeln können.Die
Patientenverfügung ist eine formfreie Willenserklärung der entscheidungsfähigen Person. Sie wird individuell, schriftlich, vielleicht auch mündlich für die zukünftige Behandlung vorbereitet, falls die eigene Einwilligungsunfähigkeit eintritt. Es werden die Art und der Umfang einer medizinischen Behandlung in verschiedenen Situationen angegeben. Es ist nicht immer der behandelnde Arzt, an den so eine Patientenverfügung gerichtet ist. Es kann auch eine andere Person sein, die an der Behandlung und Betreuung ständig teilnimmt. Die Patientenverfügung enthält einen geäußerten Willen. Er muss unbedingt beachtet werden.
Patienten können in ihren eigenen persönlichen Angelegenheiten für die Fälle der Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit, die infolge eines hohen Alters oder Krankheit entstehen, vorsorgen. Es gibt mehrere Möglichkeiten: Patientenverfügung, aber auch
Vorsorgevollmacht oder
Betreuungsverfügung.
Die Patientenverfügung wird auch noch als
Patiententestament genannt. Der Patient äußert sich zu seinen Wünschen, die eine medizinische Behandlung oder auch Nichtbehandlung, vielleicht eine Behandlungsbegrenzung betreffen. Meistens wird an eine Patientenverfügung angesichts einer aussichtlosen Erkrankung gedacht. Oft befindet sich die Person schon in der letzten Lebensphase.
Am 18. 06. 2009 hat der Gesetzgeber entschieden: eine Patientenverfügung ist bindend. Der Arzt verpflichtet sich, dem schriftlich verfassten Willen nachzugehen. Mit der Patientenverfügung kann man ausdrücklich festlegen, was für medizinische Maßnahmen zur künstlichen Ernährung, Schmerzlinderung und Lebenserhaltung durchzuführen sind, wenn man das durch einen Unfall, vielleicht durch besonders schwere Krankheit nicht mehr selbst entscheiden kann. Nun gilt folgendes: Wird eine ärztliche Behandlung gegen den Willen eines Patienten vorgenommen, so handelt es sich um eine Körperverletzung , und sie ist rechtswidrig. Somit machen sich die behandelnden Ärzte strafbar.
Diese ganze Theorie mit der
Patiententestament hört sich einfach an, aber sie ist alles andere als unkompliziert. Die Umsetzung ist in der Realität sehr schwierig. Man fragt sich immer wieder, wie weit denn so ein Regelungsbereich einer bestimmten Patientenverfügung sein darf: fällt die Entscheidung so nur für den dort vorausgesehenen bestimmten Notfall aus? Oder auch für alle ähnlichen Notfälle? Werden jetzt nur die damals bekannten Behandlungsmethoden berücksichtigt oder auch die neuen? Es kann natürlich auch dazu kommen, dass sich die Heilungschancen für diese bestimmte Krankheit seit dem Verfassen einer Patientenverfügung deutlich verbessert haben. Was macht man dann, wie verhält sich der Arzt? Also es gibt noch viele Fragen, die beantwortet werden müssen. Das ist dann die Aufgabe des obersten Gerichts in den kommenden Jahren. Es dürfen keine offenen Stellen in einer Patientenverfügung bleiben, alles soll geklärt werden.
Wie gesagt, eines steht ganz fest: eine
Patientenverfügung, die wirksam errichtet und auf einen konkreten Fall zugeschnitten war, für behandelnde Ärzte verbindlich ist. Anders entschieden werden kann nur in dem Fall, wenn einem Patienten beim Verfassen seiner Patientenverfügung die Einwilligungsfähigkeit gefehlt hat; es kann auch dazu kommen, dass der Verfügende im Nachhinein von seinen Anweisungen wieder abrücken möchte. Dabei muss es für Außenstehende gut erkennbar sein.
Eine Patientenverfügung erfüllt ihren Zweck, wenn sie auch nicht als verbindlich anerkannt werden sollte. Sie gibt dem behandelnden Arzt mindestens eine Richtlinie. Die
Patiententestament ist dann, sozusagen, eine Vorgabe für die Angehörigen und vor allem für die Betreuer, sie ist unverzichtbar. Die Betreuer werden genau dazu bestellt, dass sie so entscheiden, wie der Patient entscheiden würde, wenn er es noch könnte. Anhand einer Patientenverfügung wird es für die Betreuer ein Leichtes sein, ganz im Sinne des Kranken zu handeln.