Im Nachkriegsjahr 1920 wurden für das Land Niederösterreich wesentliche Grundlagen in der Sachpolitik gelegt. Dabei standen unter anderem Bereiche der Wirtschaftspolitik im Zentrum. Geprägt war dieser Zeitraum durch das Faktum, dass die Hauptstadt Wien noch kein eigenes Bundesland, sondern als Gebietskörperschaft lediglich eine Stadtgemeinde. Im Gewerbe-, Handels- und Industriewesen, im Land- und Forstwirtschaftswesen und im Steuer- und Abgabewesen wurden fundamentale Eckpunkte für die zukünftige rechtliche und damit politische Entwicklung formuliert und beschlossen.
Eine ganze Reihe von grundlegenden Regelungen der niederösterreichische Wirtschaftspolitik wurden im Krisenjahr 1920 neu geschaffen. Aus rechtshistorischer Sicht wurden im Jahr 1920 entscheidende Grundlagen verabschiedet, die auch rund 100 Jahre später eine gewisse Bedeutung haben. Diese Entwicklung wird nun in der Reihe LawLeaks neu und kommentiert veröffentlicht.
Die politischen Grundlagen für die niederösterreichische Wirtschaftspolitik
Die politischen Grundlagen für die niederösterreichische Wirtschaftspolitik bildeten die Landtagswahlen 1919 im Land Niederösterreich vom 4. Mai 1919, wo ua. die Hauptstadt Wien noch ein integrierter Teil des Landes Niederösterreich war. Die Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP) mit 46,7% ging damals als Sieger hervor. Dazu kamen die „Partei der sozialdemokratischen und demokratischen Tschechoslowaken" mit 4,6% und 3 Mandate, sodass das linke Lager mehr als 50% und 65 Mandate innehatte. Die Christlich Soziale Partei(CSP) erzielte 36,8% und 47 Mandate, die Großdeutschen Parteien des 3.Lagers rund 9 % und 8. Damit wurde die Grundlage für das niederösterreichische Parteiensystem geschaffen, das im Wesentlichen auch noch am Anfang des 21.Jahrhundertes die politische Landschaft sowohl des Landes Niederösterreich, als auch der Bundeshauptstadt Wien bestimmt. Resultat dieses Wahlergebnisses war, die Bildung einer Großen Koalition zwischen Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP) und Christlich Sozialer Partei(CSP) unter dem Sozialdemokraten Albert Sever mit insgesamt 11 Mitgliedern, die sich auf die SDAP und CSP im Verhältnis 6 zu 5 zusammensetzen.
Die niederösterreichische Wirtschaftspolitik im Jahr 1920
Der Wirtschaftliche Sektor umfasste im Land Niederösterreich des Jahres 1920 das Gewerbe-, Handels- und Industriewesen, das Land- und Forstwirtschaftswesen und das Steuer- und Abgabewesen. Auf dieser Grundlage umfasste die Wirtschaftspolitik die Gewerbe-, Handels- und Industriepolitik, die Land- und Forstwirtschaftspolitik und die Steuer- und Abgabenpolitik. Diese Wirtschaftspolitik im Jahr 1920 resultierte in den daraus hervorgehenden einschlägigen Normen des Wirtschaftsrechts. Die zentralen Teile des Wirtschaftsrechts waren das niederösterreichische Gewerbe-, Handels- und Industrierecht, das niederösterreichische Land- und Forstwirtschaftsrecht und das niederösterreichische Steuer- und Abgabenrecht.
Die Wirtschaftspolitik im Gewerbe-, Handels- und Industriewesen
Die niederösterreichische Wirtschaftspolitik differenzierte sich in die Gewerbe-, Handels- und Industriepolitik aus. Im Krisenjahr 1920 wurden im Rahmen der Wirtschaftspolitik im Gewerbe-, Handels- und Industriewesen unter anderem die Höchstpreise für Brot, die Höchstpreise für Butter, die Brennholzaufbringung, die Dampfkesselprüfungskommissäre, die Verbrauchseinschränkung für Elektrizität, die Verbrauchseinschränkung für Gas, die Höchstpreise für Himbeersaft, die Höchstpreise für Kalbfleisch, die Höchstpreise für Kartoffel, die Höchstpreise für Mehl, die Höchstpreise für Milch, die Höchstpreise für Rindfleisch, die Höchstpreise für Schweine, die Höchstpreise für Schweinefett, die Höchstpreise für Schweinefleisch, die Höchstpreise für Süßwasserfische, die Holztransportbescheinigungen, die Prüfung der Kinematographenoperateure, die Landesholzstelle, die Milchgetränke in Gast- und Schwankwirtschaften, den Petroleumverbrauch, die Sonntagsruhe im Photographengewerbe, die Maximalgebühren für das Rauchfahrergewerbe, die Sonntagsruhe für Friseure, die Sonntagsruhe im Fleisch- und Fettwarenverschleiß und die Wohnungsanforderungen in einzelnen Gemeinden geregelt.
Die Wirtschaftspolitik im Land- und Forstwirtschaftswesen
Die niederösterreichische Wirtschaftspolitik differenzierte sich ebenfalls in die Land- und Forstwirtschaftspolitik aus. Im Krisenjahr 1920 wurden im Rahmen der Wirtschaftspolitik im Land- und Forstwirtschaftswesen wesen unter anderem der Verwaltungsbereich der Agrarlandesbehörde in Wien, die Geflügelzählung, die Gemüsesammelmärkte, die Getreidevermahlung für den Wirtschaftsbedarf landwirtschaftlicher Betriebe, die Dienstzeichen der Landeskulturwacheorgane und den Milchbezug in landwirtschaftlichen Betrieben geregelt.
Die Wirtschaftspolitik im Steuer- und Abgabewesen
Die niederösterreichische Wirtschaftspolitik differenzierte sich ebenfalls in die Steuer- und Abgabenpolitik aus. Im Krisenjahr 1920 wurden im Rahmen der Wirtschaftspolitik im Steuer- und Abgabewesen unter anderem die Steuerumlagen für Gemeinden, die Totenschaugebühren, die Bierauflage, die Getränkeauflage, die Ankündigungenabgabe, die Bautaxentarife, die Armenumlage, die Jagdabgabe, die Schaumweinabgabe, die Kanalabgabe, die Branntweinabgabe, den Feuerwehrkostenbeitrag für Brandschadensversicherte, die Wasserleitungsgebühr, die Buchmachergebührenzuschläge, die Fleischüberbeschaugebühr, die Fremdenzimmerabgabe, die Fürsorgeabgabe, die Grundsteuer, die Hundeabgabe, die Landesfondszuschläge, die Leichenüberführungsgebühren, die Lustbarkeitsabgabe, die Pferdeabgabe, die Pferdemarktgebühren, die Speise- und Getränkeabgabe, die Standplatzabgabe, die Straßenumlagen, die Verschönerungstaxen, die Wasserleitungsgebühren, die Weinauflage, Weinmost, die Wertzuwachsabgabe und die Ziviltechnikerprüfungstaxen geregelt
Autor: Dr. Fritz Simhandl, Autor Fleedstreet