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Das Jahr 2009 war sicher nicht das Jahr für die Abzockbranche, deren gloreichen Zeiten mit dem bisherigen Geschäftsmodell der Abofallen besiegelt sein dürften. Sowohl Printmedien als auch TV formierten sich in engem Schulterschluss mit Verbraucherschützern und rückten gerade in diesem Jahr die mafiösen Netzwerke vehement in den Fokus der Öffentlichkeit. Auch, wenn die Aufklärung verunsicherter User immer weiter fortschreitet und selbst die Banken mittlerweile sensibilisiert sind und zeitnah nach Hinweis und öffentlichem Druck Geschäftsbeziehungen zu unseriösen Abofallenbetreibern kündigen, Staatsanwaltschaften auch mal durchgreifen und Konten einfrieren, so heißt das noch lange nicht, daß ein solches Geschäftsmodell bereits am Boden ist.
Die sogenannte "Nutzlosbranche" musste natürlich reagieren - und präsentiert aktuell eine neue, perfide Inszenierung des Kettenrasselns, um vermeintlich zu recht bestehende Forderungen einzutreiben. So hat offenbar Nachbarschaft24.net nun tatsächlich einige hundert Mahnbescheide beantragt. Mahnbescheide? Ja - Mahnbescheide. Wie ist das möglich? Immerhin hat das Amtsgericht Berlin doch bereits per rechtskräftigem Urteil entschieden, daß keine Zahlungspflicht bei dieser Abofalle herrscht? Das ist zweifelsfrei richtig und es besteht auch keine Zahlungspflicht. Das bedeutet jedoch nicht, daß Nachbarschaft24.net sich nicht eines Tricks bedient, um Mahnbescheide zu verschicken. Die Mahnbescheide werden -nicht- vom Gericht, wo der Antrag auf selbigen gestellt wird, auf Plausibilität überprüft. Theoretisch könnte Lieschen Müller einen Mahnbescheid gegen Kanzlerin Merkel einreichen, da diese angeblich ihren letzten Friseurbesuch nicht bezahlt habe. Kanzlerin Merkel würde also dieser Mahnbescheid ohne Prüfung von Amts wegen zugestellt werden. Kanzlerin Merkel müsste nach Erhalt nun lediglich ein Kreuzchen setzen ("Ich wiederspreche der Forderung insgesamt"), dieses Formular ans Gericht zurücksenden - und: fertig. Nun wäre Lieschen Müller zur Durchsetzung ihrer Forderung genötigt, vor einem Gericht Klage gegen die Kanzlerin einzureichen, es würde zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Bezogen auf die Abzockbranche würde das definitiv kein Abzockunternehmen tun (im vorliegenden Falle: Machbarschaft24.net), da eine Zahlungspflicht nun einmal NICHT besteht, wie das Amtsgericht Berlin urteilte.
Dennoch gehen Mahnbescheide von dieser Abzockfirma heraus. Warum?Das ist leicht erklärt: in den diversen Mahnungen sowie den ach so wichtigen Rechtsanwaltsschreiben wurde, fast schon bettelnd, die Möglichkeit eingeräumt, durch eine Einmalzahlung aus dem Abzockvertrag zu gelangen. Die User, die sich aus Unsicherheit darauf einließen und diesem Vergleich zustimmten, haben nun schlichtweg Pech gehabt, denn mit der Annahme dieses Vergleichs oder gar der Vereinbarung von Ratenzahlungen der -vermeintlich zu recht bestehenden- Forderung haben sie quasi anerkannt, daß die Schuld zurecht bestehe und somit auch beglichen werden muss. Da sind jedem Gericht dieser Welt die Hände gebunden, und somit wird Nachbarschaft24.net vermutlich auch gegebenenfalls vor Gericht Erfolg haben.
Ein weiterer Aspekt, der nicht unbetrachtet bleiben darf in diesem Zusammenhang: stets wird von den Medien und den Verbraucherschützern gebetsmühlenartig richtigerweise propagiert: In die Abofalle getappt? Nicht reagieren, nicht zahlen, totstellen. Nur auf einen gerichtlichen Mahnbescheid gilt es durch Widerspruch zu reagieren. Da die Forderungen gerichtlich bislang nicht durchsetzbar waren war das auch die richtige Entscheidung. Was viele User oftmals aber überlesen haben war die weitere Warnung, sich nicht auf Teil- oder Einmalzahlungen (Vergleiche) einzulassen. Viele taten es dennoch aus Unwissenheit und dürften in nächster Zeit dafür zur Kasse gebeten werden. Weiterhin gibt es dann noch jene Spezies an Usern, die aufgrund der Tatsache, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erhalten, vor lauter Aufregung (huch, ein amtliches Schreiben!) pauschal aus Angst reagieren und zahlen.
Angeheizt wird dies noch durch eine sich derzeit massiv ausbreitende Fehlinformationskampagne, welche seitens Nachbarschaft24.net im Internet gestreut wird. Seit dem 24.11.2009 fing es mit der Übernahme eines ursprünglichen Verbraucherschutzportales namens Rotglut.org an, führte zu -zig vermeintlichen Internetblogs, die die angebliche Zahlungspflicht skandieren und endet nun darin, daß tatsächlich Mahnbescheide versandt werden. Ein abgekartetes Spiel - und ein neuer Trick der Abzocker, die offenbar an ihrem Geschäftsmodell festzuhalten gedenken und lediglich die perfide Taktik in Form neuer Verunsicherung ändern.
Mein Tip: jeder Empfänger eines solchen Mahnbescheides von Nachbarschaft24.net sollte zunächst überprüfen, ob er tatsächlich eine Teil- oder Einmalzahlung mit Nachbarschaft24.net vereinbart hat. Sollte dem so sein, so wäre es sinnvoll, sich mit der Verbraucherschutzzentrale oder einem Anwalt in Verbindung zu setzen und auszuloten, was zu tun ist. Sollte dem NICHT so sein, so gilt es einfach, dem Mahnbescheid zu widersprechen, denn dann kann nichts passieren. In diesem Falle würde der Abofallenbetreiber vor keinem Gericht recht bekommen. Wichtig ist in jedem Falle nur, fristgerecht auf den Mahnbescheid zu reagieren.