Für die Besteuerung von Zinsen und anderer Kapitalerträge gilt momentan der persönliche Steuersatz jedes einzelnen Steuerzahlers. Das ändert sich ab 2009. Dann wird für alle Kapitalerträge (Zinsen, Kursgewinne) eine Abgeltungssteuer von einheitlich 25 Prozent eingeführt. Der neuen Zinssteuer unterliegen alle Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags von 801 Euro/1602 Euro (ledig/verheiratet). Die Bank behält das Geld ein und schickt es an das Finanzamt.
Auch wenn die Zins- oder Abgeltungssteuer erst 2009 kommt ist bereits jetzt Vorsicht geboten vor Geldanlagen, die Verkäufe von Finanzprodukten mit Steuervorteilen anpreisen. Unter dem Motto „Kaufen Sie, bevor die Abgeltungssteuer zuschlägt!" wollen Anbieter von Fonds und Aktien punkten. Die Argumentation: Wer jetzt solche Geldanlagen oder andere Wertpapiere wie Bundes- oder Länderanleihen kauft und vor 2009 verkauft, muss nach derzeitigem Recht keine Steuern zahlen. Auch Bausparkassen schwören auf „Betongold" in Form des Eigenheims:
Man wird animiert, Bausparverträge abzuschließen, weil sie der 2 Abgeltungssteuer entgehen.
Was also tun?
Entscheiden Sie sich nie allein aus steuerlichen Gründen für oder gegen eine Geldanlage. Wer mit Aktien und Fonds nicht ruhig schlafen kann, sollte sich nicht deshalb welche aufschwatzen lassen, weil ab 2009 Steuervorteile verloren gehen.
Der gute Rat: Prüfen Sie Ihre Anlagestrategie, und optimieren Sie sie unter Berücksichtigung der Zinsbesteuerung.
Was bringt die neue Abgeltungssteuer für den Einzelnen?
Vorteilhaft ist sie für alle, deren persönlicher Spitzensteuersatz höher als 25 Prozent liegt: Da die Abgeltungssteuer 25 Prozent beträgt, kommt man so in den Genuss einer Steuersenkung. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent beispielsweise greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 52152 Euro/ 104 304 Euro (ledig/verheiratet). Wer also so viel verdient, zahlt ab 2009 trotzdem nur 25 Prozent Steuern auf Kapitalerträge. Wer weniger als 15 000 Euro bzw. 30 000 Euro (ledig/verheiratet) verdient, muss auf seine Zinsen auch entsprechend weniger als 25 Prozent Steuern zahlen. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang: Der Fiskus nimmt zunächst 25 Prozent. Was er zu viel kassiert hat, muss man sich per Steuererklärung zurückholen, sonst ist das Geld verloren.
Übrigens: Werbungskosten rund um Zinserträge (z. B. Depotgebühren) dürfen ab 2009 nicht mehr abgesetzt werden. Und: Der Abgeltungssteuer unterliegen sämtliche Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, völlig gleichgültig, wie lange sie im Depot liegen.
Magda Dietrich