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Die Lebensversicherung als Finanzspritze

Autor: surfer2807 | Erstellt am: 24.11.2009 | Gelesen: 628
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Das Policendarlehen bietet die Möglichkeit, schnell an Geld zu kommen und trotzdem den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.

Wer eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, der plant damit im Grunde seine Altersversorgung. Allerdings kommt während der Laufzeit keine Auszahlung in Frage, weil die Laufzeit abgewartet werden muss, bevor die Versicherungssumme fällig wird. Wenn man jedoch jetzt zwischendurch mal eine Finanzspritze benötigt, beispielsweise um ein neues Auto zu kaufen oder um Reparaturen / Schönheitsreparaturen am Haus bzw. in der Wohnung vornehmen zu können, dann kann mit der Lebensversicherung nichts angefangen werden. Glaubt man! Dem ist aber nicht so, denn man kann seine Lebensversicherung kündigen und den Rückkaufswert für die finanzielle Not gebrauchen.

Allerdings besteht dann keine Lebensversicherung mehr und der Rückkaufswert ist auch nicht gerade hoch, es ist also keine Rendite gegeben. Besser wäre es da, wenn das Angebot wahrgenommen wird und man die Lebensversicherung beleihen würde. Hierbei handelt es sich um ein Policendarlehen, wobei die Lebensversicherung als Sicherheit und Rückzahlungsmodul anzusehen ist. Der Clou: hier werden keine hohen Kreditraten an den Kreditgeber (beleihendes Unternehmen) gezahlt, sondern die "ganz normalen" üblichen Lebensversicherungsbeiträge in Form der monatlichen / vierteljährlichen / halbjährlichen oder jährlichen Zahlungen. Nach Ablauf der Laufzeit der Lebensversicherung würde man normalerweise die Versicherungssumme ausgezahlt bekommen.

Jetzt werden allerdings zunächst einmal das Darlehen, die Zinsen und die Gebühren für das Beleihen der Lebensversicherung in Abzug gebracht und lediglich die Restsumme an den Versicherungsnehmer und Kreditnehmer ausgezahlt. Wiederum anders verhält es sich, wenn man seine Lebensversicherung verkaufen möchte, denn dann werden keinerlei Beträge nach Ablauf der Laufzeit ausgezahlt, da man diese gänzlich abgetreten bzw. verkauft hat. Selbst wenn der Betrag entsprechend höher liegt als der Verkaufspreis für diese Lebensversicherung, wird die Police gänzlich vom Kreditgeber eingelöst. Der Versicherungsschutz während der Laufzeit, beispielsweise im Todesfall, bleibt bestehen.

Kathrin Musch
 
 
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