Kaution - Vermieter Sicherheit
Es ist in Deutschland üblich, dass von Mietern bei der Anmietung von Wohnraum dem Vermieter eine Kaution gestellt wird. Diese Kaution soll dem Vermieter die Sicherheit geben, dass Ansprüche auch nach Beendigung der offiziellen Mietzeit und nachdem die Mietzahlungen des Mieters nicht mehr fließen, ausgeglichen werden können. Dabei sieht das deutsche Mietrecht jedoch für die Kaution bei Anmietung eines Wohnraums jedoch strenge Regeln vor. Es ist sowohl die Höhe der Kaution nach oben hin gedeckelt als auch wird dem Vermieter vorgegeben, was er mit der Kaution während des Bestandes des Mietverhältnisses zu machen hat. So ist es dem Vermieter verwehrt, die Mietkaution für eigene Zwecke zu verwenden oder auch mit eigenen Geldmitteln zu vermischen.
Das Mietrecht schreibt dem Vermieter vielmehr vor, dass er den Geldbetrag, den er vom Mieter erhält, zu einer Bank zu bringen hat und dort zu einem üblichen Zinssatz anzulegen hat. Die Zinsen, die auf diese Anlage erzielt werden, stehen ebenfalls nicht dem Vermieter zu, sondern gehören dem Mieter. Sie werden aber nicht an ihn ausbezahlt, sondern erhöhen nur die Sicherheit für den Vermieter. Am Ende des Mietverhältnisses erhält der Mieter also den kompletten Geldbetrag mitsamt der in der Zwischenzeit aufgelaufenen Zinsen vom Vermieter, wenn keine Ansprüche des Vermieters mehr ungeklärt sind, für die die Kaution als Sicherheit dient.
Der Höhe nach darf der Vermieter maximal das Dreifache der monatlichen Miete vom Mieter verlangen. Wird vom Vermieter eine höhere Kaution verlangt, kann man unter Hinweis auf das geltende Mietrecht höflich aber bestimmt ablehnen. Es sollte aber jedem Vermieter bewusst sein, dass auch eine Mietsicherheit über drei Monatsmieten den Schaden, den ein Mieter potentiell anrichten kann, nicht einmal ansatzweise ausgleichen kann.
Man muss sich alleine einmal vorstellen, was passiert, wenn der Mieter von heute auf Morgen seine Mietzinszahlungen einstellt. Der Mieter wird ihm in diesem Fall zwar die fristlose Kündigung aussprechen, aber das bedeutet noch lange nicht, dass der Mieter die Wohnung tatsächlich auch verlässt. Der Mieter kann vielmehr noch Monate nach der Kündigung in der Wohnung verbleiben. Dann bleibt dem Vermieter nichts anderes übrig, als eine Räumungsklage bei dem zuständigen Amtsgericht anzustrengen. In aller Regel wird er hierfür einen Anwalt benötigen, der ihn wiederum Geld kostet. Hat er dann ein Urteil als Räumungstitel erstritten, muss er auch dem Gerichtsvollzieher für die Räumung der Wohnung einen Vorschuss leisten. Nicht selten betragen alleine die Räumungskosten einige Tausend Euro. Und für all diese zusätzlichen Kosten mitsamt entgangener Miete steht der Vermieter am Ende mit einer Kaution in Höhe von drei Monatsmieten da.