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Die Handelskammer in Niederösterreich 1920

Autor: emgo1 | Erstellt am: 11.02.2011 | Gelesen: 362
Kategorie: Geschichten & Anekdoten | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Die Vertretung der Interessen im Wirtschaftlichen Sektor in Niederösterreich

Neben der Landwirtschaftskammer 1922 wurde bereits im Jahre 1920 durch ein Staatsgesetz die Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie für Gesamtösterreich und damit auch das Land Niederösterreich begründet. Sie stellte die Interessensvertretung für den Handel, das Gewerbe und die Industrie einschließlich des Bergbaues dar. Damit wurde für diesen Bereich eine eigene standespolitische Vertretung begründet.

Im Bereich der Interessensvertretung wurden 1920 die Arbeiterkammer und die Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie begründet. Demgegenüber wurde etwa im Land Niederösterreich 1922 die Landwirtschaftskammer begründet. Damit konstituierte sich in Österreich im Bereich des Wirtschaftlichen Sektors die Interessensvertretung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen. Damit verbunden war auch eine politische Konstituierung der jeweiligen Interessensorganisationen, wobei die Arbeiterkammer von der Sozialdemokratie dominiert wurde, während die Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie und die Landwirtschaftskammern in unterschiedlichem Stärkeverhältnis von den Christlich-Sozialen bzw. den Großdeutschen und dem Landbund beherrscht wurden.

Kompetenzen der Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie

Die Kompetenzen der Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie waren breit angelegt und gingen in einzelnen Bereichen sogar über den Kompetenzkern des Wirtschaftlichen Sektors weit hinaus. So hatte die Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie einerseits Agenden als beratenden Körperschaft und andererseits Agenden der Mitwirkung und Berechtigung im Zusammenhang mit Handel, Gewerbe und Industrie. Zu den Agenden für die beratende Körperschaft zählten etwa Vorschläge und Wahrnehmungen in allen im Zusammenhang stehenden Fragen an die gesetzgebenden Körperschaften und Behörden zu richten. Darüber hinaus konnten auch Gutachten gegenüber Gesetzen und Verwaltungsnormen und im Zusammenhang mit der Errichtung einschlägiger öffentlicher Anstalten erstellt und abgegeben werden. Zu den Agenden im Rahmen der Mitwirkung und der Berechtigung zählten Statistik und die Errichtung von Bildungsanstalten, das Entsendungsrecht für Körperschaften, Zeugnisse über Handelsbräuche abzugeben und ein ständiges Schiedsgericht einzurichten.

Die Gliederung der Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie

Die Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie gliederte sich in mindestens drei Sektionen, die Handelssektion, die Gewerbesektion und die Industriesektion. Die Berg- und Hüttenwerke hatten in der Industriesektion organisiert zu werden, die Finanz-, Versicherungs- und Verkehrsunternehmen in der Handelssektion. Für die gemeinsame Kammer für Niederösterreich und Wien wurde bereits von Beginn an die Möglichkeit geschaffen, durch die große Anzahl der Mitglieder eine weitere Sektion, dh. eine Verkehrs- und Finanzsektion zu begründen. Die Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie wurde in Wien, der Landeshauptstadt von Niederösterreich eingerichtet.

Die Wahlen in die Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie

Die Handelssektion hatte 4 Wahlkreise, wobei die ersten 3 Wahlkreise Wien umfassten und der 4. Wahlkreis Niederösterreich. Die Wiener Wahlkreise hatten gemeinsam 21 Mandate und der Niederösterreichische Wahlkreis 7 Mandate. Die Gewerbesektion und die Industriesektion waren nach der gleichen Wahlkreiseinteilung zwischen Wien und dem Land Niederösterreich unterteilt. Die Verkehrs- und Finanzsektion hatten insgesamt 12 Mandate, die dem Land Niederösterreich zufielen.

Autor: Dr. Fritz Simhandl, Autor Fleedstreet

 
 
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