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Die Grunderwerbssteuer ist nicht in allen Bundesländern gleich

Autor: schiffdirk | Erstellt am: 03.09.2010 | Gelesen: 821
Kategorie: Immobilien & Makler | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Immobilienmakler informieren über Grunderwerbssteuer

Dirk Schiff
Dirk Schiff

Kein Steuernachlass für Eigentümer

Wenn sich eine Familie oder ein Paar heute eine Eigentumswohnung anschaffen möchte, kommen meisten sehr viele Kosten auf einen zu. Denn je nach Bundesland sind hier 3,5 bis 4,5 Prozent des Kaufpreises alleine für die Grunderwerbssteuer fällig. Im Jahre 2006 wurde die Eigenheimzulage schon einmal abgeschafft. Doch laut des Beschlusses des Bundesfinanzhof musste hier keine niedrige Steuer gegeben werden.

Allerdings heißt es, dass es die Betroffenen nicht übermäßig belastet. So sagt das der deutsche Bundesfinanzhof. Im Jahre 1996 schon stieg die Grunderwerbssteuer um zwei Prozent an, schon einen Anstieg von 3,5 Prozent war im Jahre 2007 zu finden. Schon allein in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt waren diese Zahlen unrealistisch. Denn in diesen Städten wurde die Grunderwerbssteuer um 4,5 Prozent erhöht. Meistens betraf diese Erhöhung die Käufer von großen Geschäftsimmobilien und auch kleinen Wohnungen gleichermaßen. Bis im Jahre 2006 wurde diese Wirkung durch die Eigenheimzulage abgefedert.

Außerdem ist es nicht ersichtlich, dass der Wegfall einer solchen Förderung eine Behinderung darstellt. Im Gegenteil, denn verfassungsrechtliches Bedenken ist auch hier zu sehen. Durch den Wegfall des Zuschlages ist es daher eher als eine Zusatzbelastung zu sehen. Diese Annahme scheidet aus, denn die Transaktionskosten, sowie auch die Maklerkosten werden sich ebenfalls in diesem Bereich erhöhen. Immobilienmakler verlangen derzeit 3% des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer von Käufer und Verkäufer. Es gibt aber auch Immobilienmakler, die nur einer Courtage vom Käufer verlangen.

Die Förderung würde dann mit dem Grundgesetz kollidieren, wenn die Betroffenen überflüssig belastet werden. Der Gesetzgeber ist aber nicht daran gehindert, für die Anschaffung einer eigenen Immobilie die Grunderwerbssteuer vorzusehen. Nein, denn dieser Aspekt kollidiert in dem Sinne, dass der Eigentumsschutz verletzt wird. Schließlich werden in dem Falle die Vermögensverhältnisse deutlich verschlechtert und beeinträchtigt.
 
 
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