Sie gilt als eine der wichtigsten Formen der Altersvorsorge, gleichwohl lassen sich durchaus viele Bürger auch privat rentenversichern oder sind durchaus auch über eine betriebliche Altersversorgung abgedeckt. Die gesetzliche Rente kann durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als Träger zur Verfügung gestellt werden. Hier untergliedert sich die gesetzliche Rente in Kategorien: Einerseits in die der DRV Bund (dies betrifft Angestellte), dann in regionale Untergliederungen (die gesetzliche Rente wird hier von 22 Stellen als Ersatz für die ehemaligen Landesversicherungsanstalten ausgezahlt) sowie in die DRV Knappschaft -Bahn-See. Die gesetzliche Rentenversicherung wird somit über eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verwaltet - die DRV besteht in dieser Form seit dem Oktober des Jahres 2005.
Wie wird die Rente finanziert?
Finanziert wird die gesetzliche Rentenversicherung durch Versicherungsbeiträge - diese teilen sich der versicherungspflichtige Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber jeweils zur Hälfte auf. Die gesetzliche Rente wird auch bei Arbeitslosen finanziert, hier werden die Kosten jedoch von der Bundesagentur für Arbeit getragen. Wenn eine Person in der Pflege eines entsprechend Bedürftigen engagiert ist, übernimmt die Pflegeversicherung des Bedürftigen die Beiträge für die gesetzliche Rente der Pflegeperson (wenn die Pflege mindestens 14 Stunden pro Woche geleistet wird und die Pflegeperson überhaupt anspruchsberechtigt auf Leistungen aus der privaten oder sozialen Pflegeversicherung ist). Der Staat selbst zahlt auch für die gesetzliche Rente: Dies für Personen, die sich in einer Kindererziehungszeit befinden oder die als Aussiedler eine Überbrückungszeit erfahren. Genau dieser Posten trägt mit mehr als 30 Prozent zu den Gesamteinnahmen für die gesetzliche Rentenversicherung bei.
2011 fordert die gesetzliche Rentenversicherung 19,9 Prozent eines Monatsgehalts von maximal 5.500 Euro an Beiträgen. Übersteigt ein Monatsgehalt diesen Betrag (nämlich die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze), steigt jedoch nicht mehr der Beitrag zur gesetzlichen Rente: Dieser übersteigt in keinem Fall 19,9 Prozent von 5.500 Euro (nämlich 1.094,50 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich von der jeweiligen Bundesregierung neu angepasst:: Dies orientiert sich an dem Verhältnis des durchschnittlichen Bruttoeinkommens aus abhängiger Beschäftigung (§ 68 Abs. 2 S. 1 SGB VI) des jeweiligen Vorjahres (aktuell: 2010) und dem des Jahres davor (2009). Mehr Informationen zur privaten und gestzlichen Rente erhalten Sie unter
www.rentenversicherung.net(Andre Finzel)