Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Die Betriebsordnung für Tanzschulen 1925

Autor: emgo1 | Erstellt am: 01.03.2011 | Gelesen: 363
Kategorie: Geschichten & Anekdoten | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - Ordnungsvorschriften für die öffentlichen Tanzschulen in Niederösterreich

Die Gewerbe-, Handels- und Industriepolitik ist neben der Land- und Forstwirtschaftspolitik sowie der Steuer- und Abgabenpolitik die dritte Säule der Wirtschaftspolitik im Niederösterreich der 20iger und 30iger Jahre des 20.Jahrhundertes. Sie spielte in den, durch die Mangelwirtschaft bestimmten Nachkriegsjahre nach dem 1. Weltkrieg in der „niederösterreichischen Innenpolitik“ eine entscheidende Rolle und hatte Vielfältige Schnittmengen

Für die niederösterreichische Gewerbe-, Handels- und Industriepolitik wurde in den 20iger und 30iger Jahren eine ganze Reihe von Landesgesetzen bzw. andere Normen geschaffen. Im Rahmen der niederösterreichischen Rechtsordnung handelte es sich dabei sowohl um Normen zur Förderung des Wirtschaftsnutzens als auch zur Regelung der Beschränkung von Wirtschaftsformen, wie etwa dem Hausierhandel. Diese Entwicklung wird nun in der Reihe LawLeaks veröffentlicht.

Grundlage Bundesgesetz über die Tanzlehranstalten

Grundlage der Ordnungsvorschriften für die öffentlichen Tanzschulen in Niederösterreich 1925 ist das Bundesgesetz über die Tanzlehranstalten aus dem Jahre 1923, das die Grundlagen für den Tanzschulbetrieb in Österreich regelte. In dieser Betriebsordnung für Tanzschulen wurden die Unterrichtszeiten, die Betriebsräume sowie die Verbote und Gebote im Einzelnen geregelte.

Unterrichtszeiten für Tanzlehrveranstaltungen

Es gab eine differenzierte Einteilung der Unterrichtszeiten für Tanzlehrveranstaltungen. Für Kinder hatten die Unterrichtszeiten am Nachmittag bis spätestens 19 Uhr stattzufinden. Für Jugendliche unter 16 Jahren hatten diese Unterrichtszeiten bis spätestens 20 Uhr zu dauern. Für Erwachsene hatten die Unterrichtszeiten bis maximal 21 Uhr zu dauern. Kinder bis zur Vollendung des schulpflichtigen Alters durften nicht zugleich mit Personen über 14 Jahren an Tanzlehrveranstaltungen teilnehmen. Nach Einbruch der Dunkelheit durften sie nur in Begleitung der Eltern daran teilnehmen. In den Betriebsräumen der Tanzschule durften während der Kinderkurse außer den Begleitpersonen weder Gäste noch Zuseher anwesend sein. Die Teilnahme von Kindern an Tanzunterhaltungen war verboten. Eine Musikbegleitung des Tanzunterrichts war auf 2 Personen beschränkt und es durfte die Nachtruhe der umliegenden Anwohner dadurch nicht gestört werden.

Betriebsräume für Tanzlehrveranstaltungen

Die Betriebsräume für Tanzlehrveranstaltungen hatten den gesundheits-, bau-, feuer- und sicherheitspolizeilichen Voraussetzungen zu entsprechen. Sie hatten stets gereinigt, gelüftet und nach Bedarf geheizt und beleuchtet zu werden. Der Fußboden musste durch Bohnung(Wachsen) oder Ölen staubfrei gemacht werden. Die Betriebsräume durften nicht zu Wohn- und Schlafzwecken verwendet werden.

Verbote und Gebote

In den Räumlichkeiten der Tanzschule war absolutes Alkoholverbot. Es herrschte auch absolutes Rauch- und Ausspuckverbot in den Betriebsräumlichkeiten. Ein behördlich ausdrücklich als Raucherzimmer genehmigter Nebenraum war vom Verbot ausgenommen. Darüber hinaus war ein Rettungskasten mit Verbands- und Labemitteln bereit zu halten. Es waren auch Spuknäpfe nach Bedarf vorzusehen, die täglich geleert werden mussten und vor Ausschütten und Zerstreuen zu sichern waren. Personen, bei denen bekannt war, dass sie an einer Infektionskrankheit litten, konnten erst nach Bewilligung des Amtsarztes zum Besuch einer Tanzlehrveranstaltung zugelassen werden.

Autor: Dr. Fritz Simhandl, Autor Fleedstreet

 
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Geschichten & Anekdoten:
Endlich Einer... Gedicht (Teil 1 und 2)
Cani erzählt aus ihrem Alltag als Hochzeitscamera
Die Geschichte des Herrnhuter Sterns
Dr.Wolf Weber-Hill, soziologischer Leckerbissen, wird hier vorgestellt
Die Pest im Mittelalter
Dresdner Striezelmarkt
Zitate über die Liebe im Wandel der Zeit
Trauern bedeutet lieben

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Die Betriebsordnung für Tanzschulen 1925”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.