Die betriebliche Altersvorsorge – auch Betriebsrente genannt – stellt eine Möglichkeit der Altersvorsorge dar, mit der eine Zusatzrente zur gesetzlichen Rente erspart werden kann. Im Gegensatz zur Riester-Rente ist sie keine rein private Rente, sondern eine, bei der sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber beteiligt sind. Die betriebliche Altersvorsorge ist ebenso für beide Seiten von Vorteil. Neben finanziellen Vorteilen winken dabei auch soziale Annehmlichkeiten. Trotz des häufigen Rats von Finanzexperten sich für eine betriebliche Altersvorsorge zu entscheiden und dem Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, nehmen viele Arbeitnehmer diese Möglichkeit zum Aufbau einer zweiten Rente heute noch nicht wahr.
Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Mit der betrieblichen Altersvorsorge oder Betriebsrente wird eine Möglichkeit bezeichnet, in eine über den Betrieb versorgte Rente zu sparen. Von einer betrieblichen Altersvorsorge wird aber auch gesprochen, wenn ein Arbeitgeber seinen Angestellten oder Arbeitern Versorgungsleistungen bei Invalidität oder Tod zusagt. Dabei bestehen verschiedene Möglichkeiten, diese Leistungen zu versprechen bzw. sie zuzusagen. Eine betriebliche Altersvorsorge kann in der Regel jedem Arbeitnehmer, also Angestellten, Arbeitern und Azubis zugesagt werden. Je früher eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen wird, umso mehr kommt dabei zusammen und kann im Alter den Lebensstandard des Betriebsrentners halten oder verbessern helfen.
Das bringt die betriebliche Altersvorsorge
Arbeitnehmer, die in eine betriebliche Altersvorsorge sparen, erhalten dadurch neben der eigentlichen Rente bereits während der Anwartschaft steuerliche Vorteile. Für den Arbeitgeber bringt die betriebliche Altersvorsorge ebenfalls Steuervorteile; unter anderem deshalb, weil die Mitarbeiterversorgung als Betriebsausgabe deklariert wird. Je nach Zusage des Arbeitgebers kann dieser mit der betrieblichen Altersvorsorge seine Mitarbeiter an das Unternehmen binden oder auch sein Unternehmen für potenzielle Mitarbeiter interessanter machen.
Betriebliche Altersvorsorge vielfach unbekannt
Auf die betriebliche Altersvorsorge angesprochen zeigt sich in Studien immer wieder, dass viele Deutsche noch nicht davon gehört haben oder nicht wissen, was eine betriebliche Altersvorsorge ist. Andere wiederum haben über ihren Arbeitgeber bereits davon gehört, interessieren sich aber nicht für eine betriebliche Altersvorsorge, weil sie ihre Vorteile nicht kennen. Nach aktuellen Schätzungen von Vorsorgeexperten verfügen gerade einmal 30 % aller Berechtigten über eine betriebliche Altersvorsorge.
Besonders junge Leute, die die größten Profiteure einer betrieblichen Altersvorsorge sein können, haben keinen Zugang zu dieser Form der Zusatzrente. Dabei ist es durchaus so, dass der Gesetzgeber hier ganz offiziell Möglichkeiten geschaffen hat. So muss in der Regel jedem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung angeboten werden. Diese sieht vor, dass der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttolohns oder Bruttogehalts in die eigene Betriebsrente investiert. Dadurch wird sein steuerlich anrechenbares Einkommen geringer und er muss nicht nur weniger Steuern, sondern auch geringere Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zahlen. Wenn Sie noch keine betriebliche Altersvorsorge haben, dann sprechen Sie doch mal mit Ihrem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat.
Autor: Sabine Biederhahn