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Die Anmeldung zur Umsatzsteuer

Autor: PR-Blickpunkt | Erstellt am: 20.05.2011 | Gelesen: 334
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Steuerberaterin Monika Nadler informiert

Die Mehrwertentstehung wirtschaftlicher Leistungen wird in allen Phasen der Wertschöpfungskette durch die Umsatzsteuer belastet. Die Braunschweiger Steuerberaterin Monika Nadler berichtet über die Pflicht zur Voranmeldung und Vorauszahlung der Umsatzsteuer, der Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige unterliegen.

Umsatzsteuern werden fällig, sobald durch wirtschaftliche Tätigkeiten ein Mehrwert geschaffen wird, unabhängig davon, ob es sich um Dienstleistungen oder materielle Werke handelt. Da mit der Umsatzsteuer das Ziel verfolgt wird, den durch Leistungen entstehenden Mehrwert zu besteuern, dürfen unternehmerisch tätige Steuerpflichtige, die für ihre eigene Wertschöpfung umsatzsteuerbelastete Vorleistungen beziehen, deren Umsatzsteueranteil von der eigenen Umsatzsteuerpflicht abziehen. Somit verbleibt auf jeder Stufe der Wertschöpfung nur die Umsatzsteuerpflicht, die mit der Generierung eines Mehrwerts verbunden ist, bis schließlich die gesamte Umsatzsteuer vom Endverbraucher entrichtet wird.

Um Umsatzsteuerausfälle zu vermeiden, verpflichtet der Staat Unternehmen zur regelmäßigen Voranmeldung und Vorauszahlung der Umsatzsteuer. Existenzgründer müssen dies für die ersten zwei Jahre ihrer unternehmerischen Tätigkeit monatlich tun, ebenso wie Unternehmen, deren Umsatzsteuerverpflichtung im Vorjahr mehr als 7500 Euro betrug. Lag die Steuerlast hingegen unter 7500 Euro, ist eine Umsatzsteuervoranmeldung im dreimonatigen Turnus zulässig. Sofern die Umsatzsteuerlast 1000 Euro im Jahr nicht übersteigt, kann das Finanzamt eine Befreiung von der Voranmeldungspflicht erteilen.

Der Steuerpflichtige muss die Umsatzsteuervoranmeldung bis zum zehnten Tag nach Ende der maßgeblichen Meldefrist abgeben. Hierzu ist bis auf besondere Härtefälle die Nutzung des elektronischen Übermittlungsverfahrens ELSTER verpflichtend.

Zur Bestimmung der Umsatzsteuerverpflichtung findet im Regelfall die sogenannte Soll-Besteuerung Anwendung. Ihr Umfang bestimmt sich aus den, mit Kunden vereinbarten Zahlungen, nicht jedoch aus real erfolgten Einzahlungen. Die Ist-Besteuerung tatsächlicher Einnahmen darf bei Umsätzen bis zu 500.000 Euro im vorangegangenen Jahr oder für Unternehmen, die keine Bücher führen müssen, sowie Freiberufler gewählt werden.

Angesichts der steuerrechtlichen Bedeutung der Umsatzsteuervoranmeldung benötigen Steuerpflichtige und Existenzgründer oftmals eine professionelle Beratung und Unterstützung. Die Braunschweiger Steuerberaterin Monika Nadler steht ihren Mandanten hierfür seit vielen Jahren gerne zur Verfügung.

Pressekontakt
Monika Nadler
Steuerberaterin
Dörnbergstr. 1
38106 Braunschweig

Tel.: 05 31 / 2 33 50 77
Fax: 05 31 / 2 33 50 79
E-Mail: monika.nadler@t-online.de
Homepage: www.steuerberaterin-nadler.de
 
 
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