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Die Angelegenheiten der Landeskultur für das Erzherzogtum unter der Enns

Autor: emgo1 | Erstellt am: 27.12.2010 | Gelesen: 413
Kategorie: Geschichten & Anekdoten | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Die Landwirtschaftliche Gesetzgebung ab 1861 in Niederösterreich im Detail

Der Niederösterreichische Landtag hatte im Rahmen der ihm zugewiesenen Landesangelegenheiten Landesgesetz zu verabschieden. Die Landeskultur bildete neben den öffentlichen Bauten, die mit Landesmitteln bestritten wurden; den aus Landesmitteln dotierten Wohltätigkeitsanstalten; dem Landesvoranschlag und der Rechnungslegung des Landes den umfassensten Kompetenzbereich. Darüber hinaus hatte der Niederösterreichische Landtag innerhalb der Gesetze noch die näheren Anordnungen betreffend Gemeindeangelegenheiten, Kirchen- und Schulangelegenheiten sowie die Vorspannleistungen, Verpflegung und Einquartierung des Heeres mitzubestimmen. Dabei wurde ein weiter Bereich der niederösterreichischen Rechtsgeschichte konstituiert.

Die Angelegenheiten der Landeskultur

Die Angelegenheiten der Landeskultur umfassten alle Angelegenheiten der Landwirtschaft, d.h. der Feldwirtschaft, des Weinbaus und der Viehzucht inklusive der Tierseuchen- und Schädlingsbekämpfung. Die einzelnen Landesgesetze und Verordnungen regelten Materien von der Vertilgung der Feldmäuse bis zur gewerblichen Tätigkeit der Wasenmeister. Je nach Regelungsjahr zwischen 1861 und 1918 wurde von diesem Kompetenzartikel ausgiebig Gebrauch gemacht.

Einzelne ausgewählte Landesgesetze und Verordnungen aus der Landeskultur

Allein in den ersten 10 Jahren der Geltung der Landesordnung 1861 und der in dieser an den Niederösterreichischen Landtag zugewiesenen Angelegenheiten der Landeskultur kam es zu einer ganzen Reihe von verabschiedeten und erlassenen Rechtsnormen auf den Gebieten der Feldwirtschaft, des Weinbaus, der Viehzucht und der Tierseuchen- und Schädlingsbekämpfung. In der Aufstellung für die Jahre 1861 bis 1870 kann man sehen, dass die jeweiligen Teilbereiche nicht alljährlich durch Regelungen ausgefüllt worden sind. In einzelnen Jahren gab es in den Angelegenheiten der Landeskultur überhaupt keine entsprechenden normativen Regelungen.

Landeskulturangelegenheiten

Feldwirt-schaft

Weinbau

Vieh-zucht

Tierseuchen- und Schädlingsbekämpfung

1861

------ ----- ----- -----

1862

------ ----- ----- -----

1863

------ Weingarten-hüter ----- Wasenmeister , Vieh- und Fleischbeschau

1864

Bauerngüter ----- ----- -----

1865

------ ----- ----- -----

1866

------ ----- Landes-stuten, Pferde-zucht-prämien -----

1867

Feldfrevel ----- ------ Rinderpest

1868

------ ----- ------ -----

1869

Schutz kleiner Vögel ----- ------ Schutz der Bodenkultur gegen Raupenschäden

1870

Forstinspektor, Bestimmung der Organe für landwirtschaftlichen Grundtausch Pferde-zucht Vieh- und Fleischbeschau


Vollzugsorgane Gemeinden, Ackerbau- und Innenministerium

Als Vollzugsorgane in den Angelegenheiten der Landeskultur, dh der Feldwirtschaft, des Weinbaus, der Viehzucht und der Tierseuchen- und Schädlingsbekämpfung wurden als Vollzugsorgane die Gemeinden, das Ackerbau- und das Innenministerium genannt. Bei Angelegenheiten die den Aktionsradius einer Gemeinde übertrafen, viel die Vollzugskompetenz an die Bezirksbehörde bzw. in weiterer Folge an den Landesausschuss bzw. die Landesstatthalterei.

Ersatzvornahme und Verwaltungsstrafen sehr oft zu Gunsten der Armenfürsorge

Bei Nichteinhaltung der einzelnen Rechtsnormen im Bereich der Angelegenheiten der Landeskultur wurde durch die Gemeinde, oder die Bezirksbehörde eine Ersatzvornahme auf Kosten des Normadressaten vorgenommen. Darüber hinaus kam es ebenfalls zur Verhängung von Geldstrafen, deren Einnahmen an den Bezirksarmenfonds flossen.

Autor: Dr. Fritz Simhandl, Autor Fleedstreet

 
 
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