Versicherungsänderungen
Jedes Jahr zum Jahresende kommen die Änderungen bei Versicherungen und Sozialversicherung auf den Tisch - immer auch mit dem Hinweis, noch heute etwas zu tun. Wo und bei wem dies eventuell sinnvoll ist, zeigen wir hier.1. Beitragsbemessungsgrenze:
Hier ist eine in Ost und West einheitliche Anhebung der Bemessungsgrenze um 112,50 Euro auf dann 3825 Euro im Monat vorgesehen. Bei Beitragssätzen von 15,5 Prozent (Gesundheit) und 1,95 Prozent (Pflege) entstehen dadurch Aufschläge von bis zu knapp 20 Euro im Monat. Diesen Mehrbetrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Das bedeutet: Die Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer für Gutverdiener, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen
2. Der Krankenkassenbeitrag
Er bleibt bei 15,5 % vom Bruttoeinkommen
3. Versicherungspflichtgrenze
Sie erhöht sich von 49500 € auf 50850 €
Das bedeutet: erst ab diesem Bruttoverdienst ist ein Wechsel für Angestellte in die Private Krankenversicherung möglich.
4. Erhöhungen in der PKV:
Wie jedes Jahr neu: auch die Privat Versicherten werden von Erhöhungen nicht verschont, viele Tarife steigen zum 1.1.2012
Das bedeutet: eine Sonderkündigung ist dadurch möglich, sinnvoll ist es auf jeden Fall, den Tarif mit anderen Tarifen innerhalb der eigenen Versicherung zu vergleichen.
5. Garantierter Zins von Renten- Lebensversicherungen
Dieser fällt von 2,25 auf 1,75 % ab dem 1.1.2012.
Das bedeutet, dass das garantierte Kapital oder die garantierte Rente niedriger ausfällt, bei Abschluss nach dem 1.1.2012. Wichtig für den, der vor hat, in der nächsten Zeit noch eine Rentenversicherung zur Altersvorsorge abzuschließen, derjenige sollte das eventuell noch dieses Jahr erledigen
6. Steuerbegünstigung bei Renten- und Lebensversicherungen
Diese kommen erst ab Alter 62 zum Tragen, statt wie bisher mit 60. Das bedeutet, dass jemand, der früher in Rente möchte, und fürs Alter mit einer Lebens- oder Rentenversicherung vorsorgen will, noch dieses Jahr die Rente abschließen sollte, um die Steuerbegünstigungen mitzunehmen – diese bestehen daraus, dass nur die Hälfte der Gewinne versteuert werden müssen, bei Kapitalentnahme
7. Riester- Basisrentenbeginn, ebenfalls Betriebliche Renten
Die Rente kann erst ab Alter 62 beantragt werden. Das bedeutet, wenn jemand schon mit 60 in Rente gehen möchte, muss er auf seine Rente noch 2 Jahre warten – oder er beginnt noch dieses Jahr mit der Riester- Basis- oder Betrieblichen Rente
Es ist also so, alles bleibt wie es war – jedes Jahr ändert sich im Versicherungsbereich etwas zum Schlechteren, und alles wird teurer. Sicher muss auf Grund der Änderungen niemand in Zugzwang geraten und nur deswegen noch schnell eine Versicherung abschließen, sollte gut überlegt sein, aber wer sowieso vor hat, dies zu tun, der sollte nicht warten
Kontakt:
Judith Schmied
Geschäftsführer
Finanzteam-Schmied
Telefon 0731/9727093
Telefax 0321/23460344
eMail: Judith.Schmied@Finanzteam-Schmied.de
www.versicherungsmakler-unabhaengig.de