Kommunen gehen nämlich davon aus, dass 60 bis 70 Prozent aller Haushalte sanierungsbedürftige Abwasserrohre haben die die Grundwässer erheblich gefärden und verschmutzen können. Diese Sanierungspflichten gelten auch für Immobiliengesellschaften und Industriebetriebe, die nicht auf Fristverlängerungen spekulieren können!
Auch Gebäudeversicherer haben darauf reagiert und herausgegeben, dass Gebäude nur noch versichert werden, wenn ein Nachweis der Sicherheit der Dichtungen nicht länger als 5 Jahre zurück liegt! Ansonst wird kein positiver Versicherungsentscheid ausgesprochen und die Eigentümer bleiben bei Schäden auf den gesamten Kosten sitzen die den eigenen Ruin heißen können. Diese Vorgaben sind der Deutschen Industrienorm (DIN) 1986 Teil 30 und dem Wasserhaushaltsgesetz § 18b WHG zugrunde gelegt. Detaillierte Vorgehensweisen zur
Durchführung der notwendigen Maßnahmen sind daraus zu beziehen.
Neubau Eigentümer haben in den ersten 5 Jahren die Gewehrleistung einen Nachweis durch das Bauunternehmen, gemäß Entwässerungssatzung VOB-C, DIN 1986, zu erhalten. Dies besitzt eine große Relevanz weil sie zusätzliche Kosten vermeidet. Eine positive Nachricht aus der Politik ist, dass handwerkliche Leistungen ab dem 01.01.2009, in diesem Bereich jährlich bis zu 1200 Euro, anstatt bisher bis zu 600 Euro, steuerlich absetzbar zu machen sind!
Und die Handwerksbetriebe schlafen dabei auch nicht. Je länger man mit den Sanierungen an ihren Eigenheimen und Investitionsimmobilien wartet, desto höher steigen die Sanierungs- und Erneuerungskosten der Abwässersysteme weil die Nachfrage zum Fristende stetig steigt und weil der Zeitdruck und der Einsatz mehrerer Arbeitskräfte der Betriebe immer höher wird. Also entscheiden Sie sich so schnell wie möglich für die nötigen Kontrollen und eventuell notwendigen Sanierungen! Sie profitieren sicherlich durch Ihr rasches Handeln!