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Deutsche Kurzzeitkennzeichen

Autor: pressemann | Erstellt am: 27.06.2011 | Gelesen: 1340
Kategorie: Auto - Motor & Verkehr | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Auf deutschen Straßen sind Autos mit vielen unterschiedlichen Nummernschildern unterwegs.

In Deutschland gibt es eine verwirrende Vielzahl unterschiedlicher Autokennzeichen, die von den Kfz-Zulassungsstellen vergeben werden. Diese unterscheiden sich in den Geltungsbereichen, Einsatzzwecken, Laufzeiten und natürlich in der optischen Gestaltung.

Das amtliche Kennzeichen, mit dem üblicherweise Privatautos in Deutschland unterwegs sind, besitzt die bekannte Gestaltung mit schwarzer Schrift auf weißem Grund und dem "D" für Deutschland auf der linken Seite des Nummernschilds. Jedes Fahrzeug besitzt eine eigene Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Dabei bezeichnet der erste Buchstabenblock (bzw. der Einzelbuchstabe) den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der das Automobil zugelassen ist. Der folgende Teil aus Buchstaben und Zahlen ist weitgehend zufällig gewählt. Gegen eine Gebühr ist es allerdings möglich, ein "Wunschkennzeichen" mit einer ausgewählten Zeichenfolge zu bestimmen.

Neben diesen schwarzen Kennzeichen sind in Deutschland auch rote Kennzeichen recht weit verbreitet. Diese Nummernschilder werden heutzutage nur noch an Autohändler ausgegeben, die mit diesen Kennzeichen Probe- und Überführungsfahrten unternehmen dürfen. Für private Autokäufer sind dagegen die so genannten Kurzzeitkennzeichen vorgesehen. Diese speziellen Kennzeichen haben eine fünftägige Gültigkeitsdauer und berechtigen dazu, ein Auto Probe zu fahren, es zur Hauptuntersuchung oder zum Ort seiner endgültigen Zulassung zu bringen.

Innerhalb der anderen EU-Staaten ist das Kurzzeitkennzeichen zwar nicht offiziell gültig, wird aber toleriert. Daher ist es grundsätzlich möglich, mit Kurzzeitkennzeichen ein Auto innerhalb der Europäischen Union privat zu exportieren. Für den Export in weitere Länder ist ein anderes Autokennzeichen bestimmt - das so genannte Ausfuhrkennzeichen. Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen setzt ein Ausfuhrkennzeichen voraus, dass das betreffende Fahrzeug eine Hauptuntersuchung bei TÜV oder Dekra erfolgreich absolviert hat.

Weitere Kfz-Kennzeichen

Wer in Deutschland einen Oldtimer besitzt, bekommt ein rotes Kennzeichen, wogegen im Original erhaltene "historische" Fahrzeug wiederum anders beschildert werden. Ein grünes Kennzeichen ist für ausgewählte steuerbefreite Fahrzeuge, zum Beispiel aus der Landwirtschaft, vorgesehen. Weitere Nummernschilder sind den Bundes- und Landesbehörden, der Polizei, der Bundeswehr, wichtigen Diplomaten und einigen anderen Berufs- und Personengruppen vorbehalten.

Jürgen Reschke
 
 
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