Detektiv Hannover - Die SYSTEM DETEKTEI.
Als Erfüllungsgehilfe renommierter Rechtsanwaltskanzleien sind Berufsdetekteien mit Fachrichtung Informationsbeschaffung bei Observation und Ermittlung ein fester Partner.Vor Gericht sind Fakten, also „Hieb- und Stichfeste" Beweise, durch NICHTS zu ersetzen. Mag der gegnerische Anwalt noch so redegewandt, Gerichts erfahren, gerissen und kaltblütig sein, einer der gerichtlichen Überprüfung standhaltenden Beweiskraft durch detektivisch erbrachte Dokumentationen und den seriösen Zeugenaussagen durch erfahrene Detektive, machen jedes gegnerische Konzept zunichte.
Ermittler der SYSTEM DETEKTEI wissen aus Jahrzehnten hoch erfolgreicher Einsatztätigkeit im In- und Ausland, dass das Arbeiten in „Grauzonen" akribisches Fingerspitzengefühl und eiserne detektivische Disziplin erfordert. Der Versuchung bei Überschreitung gesetzlicher Grenzen wertvolle Informationen „verkaufen" zu können, darf unter keinen Umständen nachgegeben werden. Ganz im Gegenteil. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der Firma SYSTEM DETEKTEI ist verpflichtet, unter allen Umständen und auch bei Aufträgen im Ausland das ermittlerische Agieren in der Legalität stets einzuhalten.
Das Know-how bei entsprechender Erfahrung macht es der berufsmäßig arbeitenden Detektei möglich Beweise zu erbringen, die juristisch Erfolge geradezu garantieren. Kein Advokat hat in der Regel die Kapazitäten selbst Observationen oder komplexe auswärtige Ermittlungen zu tätigen, um damit gerüstet in den gerichtlichen „Kampf" zu ziehen.
Die Entwicklung und stetige Verfeinerung zeitgemäßer Observationstaktiken, Nutzung offen zugänglicher Quellen, auf detektivische Anwendungen angepasste psychologische Bewertungen (forensische Psychologie – gerichtliche Psychologie > Teilgebiet der angewandten Psychologie, Erforschung und Beurteilung der Täterpersönlichkeit, ihrer Tatmotive und Umweltverflechtungen), Technik auf dem Stand der Zeit, kriminalistische und nachrichtendienstliche Arbeitsweisen die sich in die Detektivarbeit umsetzen lassen und nicht zuletzt die Einhaltung konspirativer Grundsätze wie situationsbedingte Tarnung und Legenden sowie rechtzeitiges Erkennen von Absichten der Zielperson(en) mit entsprechender detektivischer Flexibilität, machen die qualifizierte, Einsatz erfahrene Detektei teils erfolgreicher als beispielsweise behördliche Institutionen (Polizei | Nachrichtendienste etc.).
Oftmals gibt es zum Einsatz der Privatdetektei oder Wirtschaftsdetektei einfach keine Alternative, weil bei Bedürftigkeiten zum Beispiel des Bürgerlichen-, Privat- und des Strafrechts wie Eherecht, Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Baurecht, Arbeitsrecht, Abfindungsrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Schuldnerrecht, Erfolgsdelikten (z. B. Totschlag, Körperverletzung), Körperverletzungsdelikten, Sachbeschädigungen und und und . . . behördliche Kapazitäten an ihre Grenzen stoßen bzw. erst gar nicht tätig werden dürfen und können!
In der Regel weiß die Gegenseite im Rechtsstreit natürlich nichts von dem Einsatz eines Detektivs oder einer Detektei mit Observations- und Ermittlungsgruppe und geht entsprechend selbst- und siegessicher in eine Verhandlung. Wenn dann das gerichtsverwertbare, von der Detektei z.B. in Bild- und Schriftform erbrachte Beweismaterial, nebst den als Zeugen zur Verfügung stehenden Privatermittlern vorgebracht werden, sind lange Gesichter und der geordnete Rückzug meist die übliche Reaktion der Gegenpartei.
Das Einschalten eines privaten Ermittlungsdienstes macht in den meisten Fällen auch wirtschaftlich absolut Sinn, zumal vorprozessuale Detektivkosten erstattungsfähig sind, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91,1 ZPO war. Beispiele dafür lassen sich in etlichen OLG-Urteilen (Oberlandesgericht), Finanzgerichtsurteilen und Landesarbeitsgerichtsurteilen nachlesen:
Beispiele- OLG München, 18.06.1993, AZ 11 W 1592/93
- OLG Stuttgart, 15.03.1998, AZ 8 WF 96/88
- OLG Schleswig, 10.02.1992, AZ 15 WF 218/91
- Bundesarbeitsgericht Kassel, AZ 8 AZR 5/97
- OLG Koblenz, 24.10.1990, AZ 14 NW 671/90
- LAG Rheinland Pfalz Sa 979/95
- Finanzgericht Hessen, AZ: 8 K 3370/88, EFG 89, S. 576
- OLG, MDR 91 S. 904
- OLG Hamm vom 31.08.1992 23 W 92/92
- OLG München vom 18.06.1993 11 W 1592/93
- OLG Stuttgart, 15.03.89, 8 WF 96/88
- BAG 17.09.1998 - 8 AZR 5/97
- OLG Stuttgart, 16.03.89, 15 WF 218/91
Autor:
Detektei Hannover | SYSTEM DETEKTEI
Fischerstraße 5
30167 Hannover
Telefon 0511/8982738
Telefax 0511/8982736
E-Mail
post@detektei-system.de