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Detektei gegen Mitarbeiter

Autor: panda007 | Erstellt am: 14.09.2008 | Gelesen: 923
Kategorie: Dienstleistungen & Consulting | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Wenn ein Arbeitgeber eine Detektei auf Grund eines konkreten Verdachtes einsetzt, so ist das durchaus legitim.

Einige größere Handelsketten haben sich dazu hinreißen lassen, ihre eigenen Mitarbeiter durch eine Detektei, wie auch bei detektei-detektiv.eu berichtet, überwachen zu lassen. Dabei handelt es sich keineswegs um einzelne Mitarbeiter, gegen die ein konkreter Verdacht gehegt wurde, weil sie regelmäßig Kassendifferenzen bei der abendlichen Abrechnung hatten oder während deren Dienstzeiten besonders viel gestohlen wurde. Bei einigen wurde eine regelrechte Massenüberwachung durchgeführt, wobei die Mitarbeiter der beauftragten Detektei permanent die Kassenbereiche und auch die Aufenthaltsräume mit moderner Überwachungstechnik observiert haben. In vielen Fällen wurde dabei auch die Privatsphäre der beobachteten Mitarbeiter verletzt.

Trotz des Kampfes der Branche um Aufträge und Kunden wurden diese Praktiken von den Interessenvertretern der Detektive im Focus aufs Schärfste kritisiert. Den Auftraggebern geht es dabei nämlich in erster Linie darum, Informationen zu sammeln, die es jederzeit ermöglichen, dem Arbeitnehmer eine Kündigung auszusprechen. An erster Stelle steht hier also das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens und nicht die Verhinderung von Straftaten.

Anders stellt sich die Sachlage dar, wenn sich die Überwachung auf einzelne Mitarbeiter beschränkt, bei denen es Verdachtsmomente gibt, die nahe legen, dass die betreffende Person den Arbeitgeber und / oder die Kunden betrügt. Dann ist diese Vorgehensweise durchaus legitim, wenn es darum geht, Beweise dafür zu erbringen, die geeignet sind, eine strafrechtliche Verfolgung dieser Vergehen anzustreben.

Auch an dieser Stelle zeigt sich sehr deutlich, dass es dringend der Schaffung von Gesetzen bedarf, die die Tätigkeit der Detektei, wie es auch www.detektei-detektive.ch fordert, genau regeln. Sie wären dann auch dazu geeignet, solche Massenüberwachungen zu verhindern, die von der Methodik her fast schon an die Vorgehensweise der Staatssicherheit in der ehemaligen DDR erinnern, die ihre Bürger ebenfalls flächendeckend überwachen ließ, wobei hier weniger wirtschaftliches Interesse, sondern fast ausschließlich politische Interessen im Vordergrund standen. Dort haben die bundesdeutschen Politiker über Jahrzehnte große Protestreden geschwungen, konnten allerdings nicht eingreifen.

Bei den derzeit üblichen Massenüberwachungen könnten sie durch die Schaffung von Gesetzen reglementierend eingreifen, tun es aber nicht.

Sandra Müller
 
 
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