Wirtschaftskriminalität ist eine große Gefahr für Unternehmen. Das Einschleusen eines Detektivs kann helfen, entsprechende Delikte aufzudecken. Eine Umfrage aus dem Jahre 2009 unter deutschen Großunternehmen, die die Wirtschaftsberatungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) in Kooperation mit der Universität Halle-Wittenberg erstellt hat, besagt, dass der wirtschaftliche Schaden aus wirtschaftskriminellen Delikten im Durchschnitt je Unternehmen etwa 5,57 Millionen Euro betrug. 61 Prozent dieser Unternehmen seien in den letzten zwei Jahren Opfer entsprechender Delikte geworden. Je Unternehmen kam es in dem genannten Zeitraum zu acht Schadensfällen. Neben finanziellen Verlusten, sind Imageschäden, eine verschlechterte Arbeitsmoral sowie beeinträchtigte Geschäftsbeziehungen zu beklagen. In kleinen und mittleren Betrieben dürfte die Lage nicht viel besser sein, wenn man bedenkt, dass dort Zugangskontrollen zu Firmengebäuden eher die Ausnahme sind und die Sicherung des Computer-Netzwerke häufig unzureichend ist.
Die Gesamtsituation zeigt die Notwendigkeit auf, im Einzelfall über das Einschleusen eines Detektivs kriminelle Delikte aufzuspüren bzw. auch Präventivmaßnahmen zu ergreifen. Bei Korruption, Unterschlagung, Diebstahl, Spionage oder Betrug durch die eigenen Mitarbeiter können eingeschleuste Detektive Tatbestände ermitteln, ohne aufzufallen. Als Kollegen getarnt genießen sie das Vertrauen der Belegschaft, sie haben Zugang zu den Firmenräumen und können somit Straftatbestände per Foto- oder Videobeweis festhalten. Diese haben auch vor einem Richter Bestand, zumal der Detektiv gleichfalls bereit ist, von seinen Beobachtungen vor Gericht zu berichten.
Die betroffenen Unternehmen selbst sind mit der Aufklärung solcher Fälle bzw. mit der Konzeption von vorbeugenden Maßnahmen überfordert. Die Polizei schreitet erst ein, wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Aber auch, wenn das Unternehmen kein Interesse an der Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft hat, sondern vorerst nur Erkenntnisse erlangen möchte, kann das Einschleusen eines Detektivs sinnvoll sein. Ein späteres Hinzuziehen der staatlichen Organe kann zu einem späteren Zeitpunkt immer noch erfolgen.
Rechtlich gesehen kommt mit dem Auftrag an eine Detektei zum Einschleusen eines Detektivs ein Dienstvertrag nach $611 BGB zwischen dem Unternehmer als Auftraggeber und der Detektei als Auftragnehmer zustande. Das Wesen des Dienstvertrages besagt, dass ein Erfolg, das heißt im konkreten Fall das Aufdecken oder die Verhinderung einer Straftat - nicht geschuldet wird. Die Abrechnung erfolgt meist auf Basis von Stundensätze. Hinzu kommen Fahrtkosten und sonstige Auslagen.
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