
In den letzen Tagen konnte man lesen, dass eine fragwürdige „Detektei in Berlin" mit ominösen Briefen versucht an das große Geld zu kommen. Sie verschicken vorwiegend an Frauen ein Schreiben mit rückwirkender Auftragserteilung. Sie schreiben darin, dass sie Informationen haben, dass ihr Mann „fremd geht".
Laut Verbraucherschutz soll der Wortlaut heißen, "Zitat": „Einer unserer Tätigkeitsbereiche befasst sich damit unseren Mandanten Klarheit über die Treue ihres Partners zu verschaffen"
Woher soll diese Detektei diese Informationen haben? Dies ist völlig unseriös und stellt den Berufstand in ein falsches Licht.
Wie wird eine Wirtschaftsdetektei oder Privatdetektei normalerweise beauftragt?
Sie haben in ihrer Firma oder im Privatbereich ein Problem und möchten darüber mehr erfahren, sie vermuten Diebstahl und Betrug oder suchen eine Person? Sie treten mit einer von Ihnen ausgesuchten Detektei in Kontakt, von der sie glauben, dass diese:
- Ihr Problem seriös und professionell lösen wird
- eine transparente Preisgestaltung vorweisen kann
- Profidetektive beschäftigt
- Referenzen nachweisen kann.
Durch Schilderung Ihres Problems kann ein erfahrener Detektiv den Sachverhalt analysieren, schon vorab Möglichkeiten, Risiken nennen und einen ungefähren Kostenrahmen abstecken. Fragen Sie auch nach einem Auftragsgespräch im Büro der Detektei oder an einer Örtlichkeit ihres Vertrauens, damit Sie sich selbst ein Bild der beauftragten Detektive machen können. Scheuen Sie sich nicht danach zu fragen, welche Mitarbeiter eingesetzt werden und wer die Einsatzleitung vor Ort übernimmt.
Es kommt nicht selten vor, dass z.B. bei einer Observation im Privatbereich irgend welche Personen eingesetzt werden, die lediglich einen Führerschein besitzen, mit wenig Stundenlohn abgespeist werden und von Observation, Einsatz von Technik, sowie Legendenbildung wenig oder überhaupt keine Ahnung haben. Wichtig ist nur der Profit!
Wenn Sie nun der Meinung sind, dass diese Detektei ihr Problem lösen kann, wird ein schriftlicher Auftrag erteilt. In diesem Dienstleistungsvertrag wird festgehalten:
- das persönliche Interesse
- der Stundensatz und evtl. weitere anfallenden Kosten, Spesen, Akontozahlung
- Berichtspflichten der Detektei
- Dauer des Einsatzes - Kündigungsfristen beider Parteien
- sowie die AGBs.
Nach der Beauftragung werden durch die Detektei Vorermittlungen durchgeführt. Objekt, Personen, Fahrzeuge, usw. Die Mitarbeiter, Fahrzeuge und Techniken, werden auf die Gegebenheiten des Einsatzes angepasst. Es gibt viele Möglichkeiten einer Berufsdetektei unter zu Hilfenahme von Technik, die geforderten Aufgaben, erfolgreich zu bewältigen.
Der anschließende Einsatz wird dann professionell durchgeführt. Der Auftraggeber kann über Sachstand, Ergebnisse, auf Wunsch täglich, informiert werden und mit ihm gegebenenfalls weiteres oder verändertes Vorgehen abgesprochen werden.
Ist der Einsatz beendet erfolgt ein ausführlicher Bericht mit Video- und Fotoaufnahmen, über die ermittelten und festgestellten Ereignisse, die gerichtsverwertbar aufbereitet und so auch verwendet werden können. Ferner wird die Rechnung mit den geleisteten Stunden, Mitarbeitern, anfallenden Spesen genau aufgeschlüsselt und beigelegt.
So und nicht durch ein dubioses Schreiben, soll eine Detektei beauftragt werden.
Finger weg von dubiosen Anschreiben mit rückwirkender Auftragserteilung, die nichts anderes im Sinn haben als Geld abzuzocken.
Attila Peterfy