Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Der Solidaritäts- und Strukturfonds 2010

Autor: emgo1 | Erstellt am: 30.04.2011 | Gelesen: 249
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - Neue Aufgaben, veränderte Basis- Aber keine Mittel mehr !

Der Solidaritäts- und Strukturfonds zur Leistungen an in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Trafikanten und zur Restrukturierung des Tabakeinzelhandels bedarf für die Zukunft einer neuen Mittelzufuhr, ansonsten ist dieses Instrument mittel- und langfristig nicht mehr für Österreichs Trafikanten einsetzbar.

Dazu kam, dass auch die Ausrichtung und die Anspruchsbasis für Förderungen an die Trafikanten per Gesetz nachhaltig verändert wurden. Bereits für die Jahresdurchrechnung 2009 kam es zu einer Inflationsbereinigung im Zusammenhang mit der Basis 2006. Gleichzeitig wurde ab dem 1.Quartal 2010 die Anspruchsklausel von 5% auf 4% reduziert, was ebenfalls zu einer Verbreiterung der Anspruchsbasis geführt hat. Damit nicht genug, wurde der Solidaritätsfonds in seinen Aufgaben in einen Solidaritäts- und Strukturfonds wesentlich erweitert. Somit ist dieses Förderungsinstrument per 01.01.2010 nunmehr neben „Leistungen an in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Trafikanten" auch für „Leistungen zur Restrukturierung des Tabakeinzelhandels" in Österreich zuständig.

Vor diesem Hintergrund mutet es eigentlich eigentümlich an, dass man in einem Atemzug die Mittelaufbringung aussetzt und die Mittelinanspruchnahme erweitert. Branchenexperten rechnen auf der Grundlage der geänderten Anspruchslage mit einem vollständigen Aufbrauchen der Mittel des Solidaritäts- und Strukturfonds für die Jahreswende 2012/2013. Durch eine zu erwartende Tabaksteuererhöhung im Rahmen der von der österreichischen Bundesregierung beim Budget 2011 angesetzten Einnahmenerhöhung wird es per 01.01.2011 zu starken Preiserhöhungen bei Tabakwaren kommen. Damit wird sich das Preisniveau gegenüber den südlichen und östlichen EU-Nachbarn wiederum zu Ungunsten der österreichischen Trafikanten verändern. Eine weitere Personal- und damit Aufgabenreduktion bei Finanz- und Sicherheitsbehörden im Zuge von Einsparungen im öffentlichen Dienst wird gleichzeitig die Kontrolle der 200 Stückregelung in den Grenzregionen wesentlich erschweren. Die österreichische Bevölkerung wird, ökonomisch durch das oben genannte Belastungspaket belastet, demgegenüber nach günstiger Rauchware jenseits der Grenzen Ausschau halten. Eine Wiederholung der Situation Sommer/Herbst 2007 kann sich deshalb wiederholen. Damit erhöht sich aber auch der Anspruch gegenüber dem Solidaritäts- und Strukturfonds wesentlich und eine vollkommene Erschöpfung vor 2012/2013 ist realistisch.

Gesamterhebung der Trafikstandortstruktur als Basis

Vor diesem Hintergrund erhält die Strukturpolitik eine ganz wesentliche Bedeutung. Anlässlich der TabMG 1996-Novelle 2009 hinter vorgehaltener Hand eher als weitere Rechtfertigungsgrundlage für den Weiterbestand des Solidaritätsfonds im Zusammenhang mit der Überdotierung durch findige Juristen des BMF erklärt, - gewinnt das Instrument der Restrukturierungsförderung plötzlich an Aktualität.

Umsatzgrößen- und Umsatzentwicklungsstudie bei Tabakwaren

Um dies allerdings seriös umsetzen zu können, bedarf es nicht nur einer formellen, sondern einer materiellen Gesamterhebung der Trafikstandortstruktur, d.h. es muss, auf der Grundlage Tabakfachgeschäft und Tabakverkaufsstelle einen auf einer Zeitreihe seit 1996 basierende Umsatzgrößen- und Umsatzentwicklungsstudie bei Tabakwaren geben, die die Trafikstruktur genau abbildet. Dazu müssen die Umsatzgrößen- und Umsatzentwicklungen der wesentlichsten Nebenartikelgruppen pro Standort erhoben werden. Von durchschnittlichen Umsätzen wesentlich abweichende Trafikstandorte müssen in einer Umsatz- und Standortmatrix in Bezug zu ihren benachbarten Trafikstandorten inklusive Tabakwarenautomatenlandschaft gesetzt werden. Zurayonierte Wiederverkäufer, d.h. Gastrotankstellen, müssen ebenfalls in dieser Matrix verortet werden. Ergänzt wird dieses System durch die Abbildung geschlossener Trafikstandorte. Das Ganze ergibt dann ein mehrdimensionales Trafikstrukturbild für ganz Österreich und kann somit auch als kurz-, mittel- und langfristiges „Frühwarnsystem" für Monopolverwaltung und Berufsvertretung dienen. Abgerundet wird dieses System durch die Abbildung der bisherigen Zuschussentwicklung aus dem Solidaritäts- und Strukturfonds seit 2008. Was dann noch fehlt, ist eine mittel- und langfristige Mittelaufbringung für den Solidaritäts- und Strukturfonds.

Das Modell einer mittel- und langfristigen Mittelaufbringung

Sollten die Mittel aus dem Solidaritäts- und Strukturfonds frühzeitig erschöpft sein, dann wäre der „gute österreichische Weg" natürlich, die Speisung durch Tabakgroßhandel bzw. Tabakindustrie einfach wieder aufleben zu lassen. Man könnte dabei etwa auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen den % der Handelsspanne variieren oder die jährliche Gesamtaufkommenssumme mit einem Höchstbetrag „deckeln". Freilich wäre mit dem Widerstand von Tabakgroßhandel und Tabakindustrie zu rechnen und weitere Preiserhöhungen wären jedenfalls induziert. Eine Situation, die wiederum das Preisniveau zu Lasten der österreichischen Trafikanten gegenüber dem EU-Ausland verändern würde. Weitere Umsatzeinbrüche und damit Anspruchserhöhungen gegenüber dem Solidaritäts- und Strukturfonds wären die Folge.

Novelle des Finanzstrafgesetzes

Als zweite Variante für eine Bedeckung der Ansprüche an den Solidaritäts- und Strukturfonds wäre eine Novelle des § 44 Finanzstrafgesetz bzw. § 7a Tabakgesetz iVm dem § 38 TabMG 1996 denkbar. Derzeit sieht der § 44 Abs 2 lit c Finanzstrafgesetz vor, dass bei Verstößen gegen das Tabaksteuergesetz durch die illegale Einfuhr von Tabakware nach Österreich aus dem Ausland als Bemessungsgrundlage der einfache Wert, d.h. der Kleinverkaufspreis ab Trafik, angesetzt wird. Der § 7a Tabakgesetz sieht im Zusammenhang mit der 200-Stückregelung wiederum vor, dass bei Zuwiderhandeln immerhin Geldstrafe bis zu 7 260 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 14 530 Euro auszusprechen sind. Gänzlich vergessen worden ist hierbei etwa im Zusammenhang mit den Regelungen im § 44 Abs lit c Finanzstrafgesetz, die fiktive Handelsspanne der Trafikanten herauszurechnen. Dies gilt ebenfalls bei Verstößen gegen den § 7a Tabakgesetz. Dabei wäre es im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2011 eine leichte legistische Übung hier anzusetzen, und die fiktive Handelsspanne mit einer Widmung für den Solidaritäts- und Strukturfonds zu widmen. Wenn man nach den Ergebnissen der Packungsstudien betreffend Schmuggel geht, dann liegt der Durchschnitt der nichtversteuerten Ware in Österreich bei 15 -20% des Marktes. 10% der Handelsspanne der legal vertriebenen Tabakware ergaben 2009 als Solidaritätsfondsabgabe € 32,2 Mio. Die Gesamthandelsspanne für Trafikanten ergibt somit überschlagsmäßig € 322 Mio per anno. Eine fiktive Handelsspanne der 20% geschmuggelten Tabakware rund € 85 Mio. Würde man hier offensiver durch Finanz- und Sicherheitsbehörden vorgehen und jährliche Aufgriffsziele definieren, würde einerseits ein Teil dieser € 85, d.h. bei einer Reduktion von 20% auf 15% etwa € 21 Mio. in den Solidaritäts- und Strukturfonds fließen. Andererseits würde durch verschärfte Kontrollen der Tabakwarenumsatz der österreichischen Trafikanten wiederum stabilisiert und somit die Struktur mittel- und langfristig gestützt.

Notvariante Nummer Drei: Monopolrente

Bleibt als dritte „Notvariante" eine partielle oder vollständige Heranziehung der „Monopolrente", die das Bundesministerium für Finanzen derzeit mittels Gewinnabfuhr der Monopolverwaltung GmbH im Ausmaß von € 1,2 Mio. erhält. Hier wäre langfristig wohl nur die Agenda aus dem Titel der Strukturförderung finanziell bedienbar. Gleichgültig, wie die Mittel schlussendlich aufgebracht werden, Solidarität und Struktur der österreichischen Trafikanten brauchen eine ausreichende finanzielle Grundlage, die man besser heute als morgen sicherstellt.

Autor: Dr. Fritz Simhandl, Autor Fleedstreet

 
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Recht - Gesetz & Steuern:
Bio-Werbung für kosmetische Mittel
Keine Diskriminierung für Geschäftsführer
Aktuelle Rechtsprechung
BGH-Urteil bestätigt die Entscheidungsfreiheit des Vermieters
Prozesskosten als Spekulationsobjekt
Vereitelung von Vorkaufsrechten
Aktuelles aus dem Pachtrecht
Privatinsolvenz kann teuer werden

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Der Solidaritäts- und Strukturfonds 2010”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.