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(Online-Artikel) - Eine Restschuldversicherung hat aus Sicht des KI den Vorteil, daß die Wahrscheinlichkeit, daß der Kredit ausfällt, reduziert wird...
Immer öfter bekommen Verbraucher beim Abschluss eines Kredites eine so genannte Restschuldversicherung (RSV) angeboten bzw. gleich mit in den Kredit eingerechnet. Dabei gibt es drei Varianten des Versicherungsschutzes: Todesfall, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Oftmals werden dabei Todesfall und Arbeitsunfähigkeit bzw. alle drei Formen in einer Police angeboten. Doch ist solch eine Restschuldversicherung wirklich sinnvoll oder verteuert sie den gewünschten Kredit nur sinnlos?
Fakt ist, dass Kredite durch eine Restschuldversicherung wesentlich teurer werden können, als ohne. So kann im schlimmsten Fall eine Erhöhung der Zinslast aus dem aufgenommenen Kredit um satte fünfzig Prozent aus dem Abschluss einer solchen Versicherung resultieren. Daher stellt sich besonders bei normalen Ratenkrediten die Frage nach dem Sinn einer solchen Versicherung. Im Todesfall sollte fast immer genug Masse vorhanden sein, um einen noch offenen Ratenkredit zu begleichen, ansonsten kann den Hinterbliebenen auch kein finanzieller Schaden entstehen, da Sie durch eine Ausschlagung des Erbes auch nicht für die Schulden des Verstorbenen aufkommen müssen.
Bei Arbeitsunfähigkeit ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoller und bei Arbeitslosigkeit sollte das verfügbare Einkommen trotzdem noch für eine Rückzahlung der ausstehenden Raten reichen. Fakt ist daher: für normale Kredite muss keine Restschuldversicherung abgeschlossen werden. Handelt es sich hingegen um eine Baufinanzierung, dann sieht die Sache schon anders aus. Hier liegen die durch eine Restschuldversicherung resultierenden Zuschläge im Bereich von einem Prozent der Rate, was angesichts der gravierenden Auswirkungen von Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit in einem solchen Fall zu verschmerzen ist.
Der Abschluss einer RSV ist hierbei deswegen so wichtig, weil schon die nur vorübergehende Zahlungsunfähigkeit des Hauptkreditnehmers im schlimmsten Fall zur Zwangsversteigerung des eigenen Hauses führen kann. Und dieses Risiko sollte man ausschließen. Daher lässt sich im Fazit festhalten: für normale Kredite besteht kein Anlass zum Abschluss einer Restschuldversicherung. Bei Baufinanzierungen hingegen sollte die RSV immer Bestandteil des Darlehens sein.
Autor: Daniel Franke
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