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Der Schutz der niederösterreichischen Alpenblumen

Autor: emgo1 | Erstellt am: 23.12.2010 | Gelesen: 476
Kategorie: Geschichten & Anekdoten | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Landesgesetz aus dem Jahre 1905 stellt Edelweiß, Kohlröschen, Frauenschuh, Aurikel und Kervenstendel unter Schutz

Der niederösterreichische Landtag beschloss am 29.Jänner 1905 die Verabschiedung eines Landesgesetzes zum Schutz der niederösterreichischen Alpenblumen. Es wurden die Alpenblumen Edelweiß, Kohlröschen, Frauenschuh, Aurikel und Kervenstendel unter Schutz gestellt. Ein älteres Landesgesetz aus dem Jahre 1901, wo nur das Edelweiß geschützt worden war, wurde mit diesem Landtagsbeschluss aufgehoben. Ausdrücklich verboten waren für diese Alpenblumen das Ausheben und Ausreißen samt Wurzeln und Knollen, darüber hinaus das Feilhalten und der Verkauf bewurzelter oder mit Knollen versehener Exemplare. Auf dieser inhaltlichen Grundlage wurde dieses historische Landesgesetz verabschiedet.

Die Alpenblume Edelsweiß

Die Alpenblumen Edelweiß, auch als Leontopodium nivale subsp. Alpinum bzw. als Basionym Leontopodium alpinum bezeichnet, ist eine Pflanzenart aus der Familie der Korbblütler, Asteraceae. Sie zählt zu den bekanntesten Alpenblumen, die wir in Mitteleuropa kennen. Der botanische Name Leontopodium wird von der charakteristischen dichtfilzigen, weißen Behaarung abgeleitet, aus dem Griechischen: leon für Löwe, podion für Füßchen. Andere volkstümliche Namen sind etwa im deutschen Alpenraum(BRD, Österreich, Schweiz) Wollblume, Bauchwehbleamerl, Irlweiß, Almsterndl, Federweiß, selten auch Silberstern und Wülblume.

Die Alpenblume Kohlröschen

Die Alpenblume Kohlröschen auch als Nigritella oder Männerstreubezeichnet bezeichnet, bildet eine Gattung in der Familie der Orchideen, Orchidaceae. Diese Orchideenart wächst in Niederösterreich auf sogenannten alpinen Magerrasen auf einem basenreichen, kalkichen Boden meist oberhalb von 1.500 Höhenmetern. Die Arten des Kohlröschens reagieren sensibel auf Düngung und auf eine zu intensive Beweidung.

Die Alpenblume Frauenschuh

Die Alpenblume Frauenschuh, auch als Cypripedium calceolus oder Marienfrauenschuh bezeichnet, führt durch die Form der Blüte führte auch den martialischen Namen „Krimhilds Helm". Der Frauenschuh ist eine der prächtigsten wild wachsenden mitteleuropäischen Orchideenarten.

Die Alpenblume Aurikel

Die Alpenblume Aurikel , auch als Primula auricula betitelt, gehört zur Gattung der Primeln ,Primula. Die Aurikel trägt als weitere Namen auch Flühblümchen, Alpenschlüsselblume, Petergstamm, Solanotsch, Zollitsch und Platenigl sowie Gemsbluaml.

Die Alpenblume Kerfenstendel

Die Kerfstendel, auch Ragwurzen, Ophrys genannt, bilden eine Gattung in der Familie der Orchideen. Der botanische Name leitet sich aus dem griechischen ophrys, d.h. der Augenbrauen ab.

Ausnahmen für Wissenschaft und Gartenkultur

Die Statthalterei( für das gesamte Land oder mehrere Bezirke) oder die Bezirksbehörde für einzelne Bezirke, konnte das Ausheben und Ausreißen dieser Alpenblumen für wissenschaftliche Zwecke genehmigen. Auch Alpenblumen, welche in einer Gartenkultur gezogen worden sind, standen nicht unter dem Schutz dieses Landesgesetzes. Ihr Herstammen aus einer Gartenkultur musste allerdings durch den Besitzer mittels Zertifikat der Gemeinde nachgewiesen werden.

Vollzug des Landesgesetzes und Verwaltungsstrafen

Vollzogen wurde dieses Landesgesetz durch die Ministerien des Ackerbaus und des Inneren. Bei Verstößen gegen dieses Landesgesetz konnten Geldstrafen von 2 bis 20 Kronen, im Wiederholungsfall von 50 Kronen zu Gunsten des Armenfonds verhängt werden. Darüber hinaus war der Verfall der Pflanzen auszusprechen.

Autor: Dr. Fritz Simhandl, Autor Fleedstreet

 
 
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