Der Traum von den eigenen vier Wänden umfasst gerade in der Planungsphase eine bestimmte Anzahl von behördlichen Anträgen. Damit Sie hier als Bauherr nicht alleine dastehen, nimmt Ihnen hier ein Architekt eine Menge Arbeit ab. Dieser betreut Ihr gesamtes Bauvorhaben die ganze Zeit über. Alle nötigen Bauzeichnungen zu Ihrem Bauprojekt erhalten Sie maßstabsgetreu von ihm. In diesem Zusammenhang benötigen Sie die Hilfe eines weiteren Dienstleisters in Person eines Vermessungsingenieurs.
Damit am Schluss von der Bauaufsichtsbehörde eine Baugenehmigung erteilt werden kann, wird das Bauvorhaben darüber hinaus von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVi) unter Berücksichtigung von Vorschriften und Gesetzen in einen sogenannten
Lageplan eingetragen. Ein entsprechender Lageplan wird auf Basis einer amtlichen Katasterkarte angefertigt und entweder direkt als Plan (Papierform) oder in digitaler Form vom ÖbVi bereitgestellt. Inhaltlich gibt er beispielsweise über die Angabe des Maßstabes, die Lage des Grundstücks zur Himmelsrichtung, den Flächeninhalt des Baugrundstücks und die katastermäßigen Grenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke Auskunft.
Reicht ein einfacher Lageplan nicht aus, ist das Vermessungsbüro angehalten einen qualitativen Lageplan zu erstellen. Dieser ist um zusätzliche Angaben weiter gefasst als der einfache, und enthält unter anderem Informationen über die für die bauaufsichtliche Beurteilung erforderlichen Abmessungen des Baugrundstücks nach dem Liegenschaftskataster sowie über die Eigentümer der benachbarten Grundstücke. Bei besonderen Bauvorhaben schreibt die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) die Einreichung eines amtlichen Lageplans vor. Hier werden die vorgefundenen Tatsachen an Grund und Boden beurkundet. Ein solcher amtlicher Lageplan darf nur von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt werden. Er übernimmt dadurch die Verantwortung für die richtige Darstellung sämtlicher Daten des Planes. Der jeweilige
Lageplan wird als Bestandteil des Bauantrags bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht.
Ist eine Baugenehmigung letztendlich erteilt, kann mit den Arbeiten an Ihrem Traumhaus begonnen werden. Mit der abschließenden Schlüsselübergabe an den Bauherren steht einem neuen Wohn- und Lebensgefühl nichts mehr im Wege.
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl. Ing. Wilhelm Hüttenschmidt