Marko Lasnia, Coaching-Maximal.de
Der sogenannte
Gründungszuschuss ist eine der attraktivsten und bekanntesten Förderungen für Existenzgründungen in Deutschland. Er wird von den Arbeitsagenturen ausbezahlt und richtet sich an Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen. Auf den Gründungszuschuss besteht ein rechtlicher Anspruch, der im Sozialgesetzbuch verankert ist: Jeder, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt, hat das Recht, den Traum von der Selbstständigkeit mit Hilfe dieser Förderung näher zu rücken.
Der Bezug des
Gründungszuschuss ist allerdings an einige Bedingungen gekoppelt: Er richtet sich ausschließlich an Bezieher von Arbeitslosengeld Eins, die noch einen Restanspruch von neunzig Tagen auf ihr Arbeitslosengeld haben. Um den Gründungszuschuss zu erhalten, muss zuerst ein Antrag gestellt werden. Dieser muss in Folge vollständig ausgefüllt bei der jeweiligen Arbeitsagentur vorgelegt werden. Verlangt werden außerdem weitere Dokumente: Der Antragsteller muss einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Hierbei handelt es sich um eine positive Beurteilung des Geschäftvorhabens im Zuge einer
fachkundigen Stellungnahme. Diese kann bei einer sogenannten fachkundigen Stelle eingeholt werden: Dazu zählen etwa Fachverbände oder Kammern aber auch Gründungsberater können die fachkundige Stellungnahme abgeben. Hat man den
Businessplan durch eine Tragfähigkeitsbescheinigung abgesegnet, muss das Unternehmen noch angemeldet werden: Selbständige holen sich hierfür eine Gewerbeanmeldung, Freiberufler eine steuerliche Anmeldung. Auch diese Dokumente werden der Arbeitsagentur vorgelegt.
Der Gründungszuschuss wird über einen Zeitraum von neun Monaten in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes ausbezahlt. Zusätzlich erhält man eine Pauschale von 300 Euro pro Monat, die dem Gründer zur Deckung der Kosten der Sozialversicherung nutzen sollen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Gründungszuschuss zu verlängern. Dafür muss allerdings wiederum ein Antrag gestellt werden. Die Förderung beläuft sich dann für weitere sechs Monate auf 300 Euro. Diese
Verlängerung beim Gründungszuschuss ist allerdings eine freiwillige Leistung von Seiten Arbeitsagentur; er kann jederzeit auch dann abgelehnt werden, wenn alle Antragsunterlagen vollständig und richtig sind. Die erste Phase des Gründungszuschusses dagegen wird bewilligt, wenn alle formalen Voraussetzungen erfüllt wurden. Wer sich rechtzeitig bei seiner Arbeitsagentur über die Modalitäten informiert, hat gute Chancen, auf dem Weg in die Selbstständigkeit von der beliebten Förderung zu profitieren.
Autor/in: Marko Lasnia, www.coaching-maximal.de, info(at)coaching-maximal.de