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Der freie Kapitalmarkt muss 2012 sein Korsett enger schnallen

Autor: bernd_holger | Erstellt am: 02.11.2011 | Gelesen: 278
Kategorie: Handel - Business & Wirtschaft | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Verschärfte Regelungen bei Kapitalmarktemissionen

Der freie Kapitalmarkt wird sich in Zukunft mehr in die Karten schauen lassen müssen. Am 25. Oktober 2011 veröffentlichte der Finanzausschuss seine Beschlussempfehlung und den Bericht zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts. Der Entwurf sieht umfangreiche Änderungen vor, die das Ziel haben den Anlegerschutz am unregulierten Kapitalmarkt zu erhöhen, vornehmlich durch eine stärkere Regulierung. Im Vorfeld der Beschlussfassung wurde viel über die Auswirkungen des kommenden Gesetzes auf das Finanzvermittler- und Anlageberaterwesen diskutiert. Allein die Frage nach einer "Alte-Hasen-Regelung" für langjährig etablierte Vermittler trieb die Gemüter um.

Weit weniger des Diskurses oder eines Kommentares wert, erschienen die vorgesehenen Veränderungen für das Verkaufsprospektrecht. Dabei sehen sich Emittenten bald erhöhten Anforderungen gegenüber, wenn sie die Veröffentlichung eines Prospektes planen. Im Zuge der Novellierung wird das derzeit noch geltende Verkaufsprospektgesetz zunächst gänzlich aufgehoben. Dessen Regelungen finden Eingang in das neue Gesetz über Vermögensanlagen (VermAnlG). Damit einher gehen nicht bloß eine Anpassung der Prospekthaftung und der Verjährungsregeln, sondern vor allem auch verstärkte inhaltliche Anforderungen an künftige Verkaufsprospekte. Die Novellierung der in weiten Teilen geänderten Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte führt bei den Emittenten zu einer erweiterten Transparenzpflicht und dem Gebot einer umfassenderen Aufklärung über Risiken der Kapitalanlage.

Zusätzlich werden die Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) ausgeweitet. Bisher beschränkte sich ihre Rolle bei der Emission von Vermögensanlagen darauf, den zu erstellenden Verkaufsprospekt auf seine Vollständigkeit hin zu überprüfen. In Zukunft obliegt der BaFin auch die Prüfung der Kohärenz und Verständlichkeit des Prospektinhalts. Damit bleibt zwar die inhaltliche Richtigkeit weiterhin außen vor, dennoch ergeben sich angesichts der gesteigerten Verpflichtungen aus der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte vertiefte Einblicke für die Finanzdienstaufsicht. Kohärenz und Verständlichkeit könnten sich da für manche Prospekte zu veritablen Hürden entwickeln.

Unternehmen, die planen über die Emission beispielsweise von Genussrechten oder Kommanditbeteiligungen Kapital für ihr Geschäft zu akquirieren, sollten die Chance nutzen und jetzt in Sachen Kapitalanlage die aktuell noch günstige Rechtslage nutzen. Im nächsten Jahr gelten erhöhte Anforderungen und es ist auch zu erwarten, dass die BaFin einen strengeren Blick auf die ihr vorgelegten Verkaufsprospekte wirft. Wer jetzt tätig werden will, sollte sich an einen in Fragen des Kapitalmarkt- sowie des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt wenden, der auch über Erfahrungen bei der Prospektierung verfügt. Doch auch für Unternehmen, die erst im kommenden Jahr eine Emission wagen, ergibt sich durch das 2012 in Kraft tretende Gesetz über Vermögensanlagen ein Mehr an Beratungsbedarf.

Kontakt:
Bernd Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wilhelm-Weber-Str. 39
D-37073 Göttingen

Telefon: +49 (0)551 495 669 0
Telefax: +49 (0)551 495 669 19
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Internet: www.bernd-rechtsanwaelte.de

 
 
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