Straubinger und Banse Rechtsanwälte
Jährlich entstehen nicht nur in der deutschen Wirtschaft durch unbezahlte Rechnungen immense Schäden. Für kleine oder auch für mittelständische Unternehmen oder Selbstständige können offene Forderungen schnell zu einem erheblichen Engpass im Liquiditätsfluss führen. In vielen Fällen gehen der Konsultation eines Anwalts lange und zeitaufwändige Kommunikationsversuche mit dem Kunden voraus. Der nächste Schritt besteht in der Inanspruchnahme eines professionellen Inkassobüros. Wenngleich viele der offenen Rechnungen nach der ersten Aufforderung durch ein solches Inkassobüro beglichen werden, wird es bei ganz hartnäckigen Schuldnern notwendig, einen Anwalt für den Forderungseinzug zu beauftragen.
Zeit spielt eine wichtige Rolle
Gerade beim Forderungseinzug spielt die Zeit, die seit der Fälligkeit der Forderung verstrichen ist, eine wichtige Rolle. Je eher mit dem Forderungseinzug begonnen werden kann, umso höher gestalten sich die Erfolgschancen. Aus diesem Grund verlassen alle Zahlungsaufforderungen der Anwaltskanzlei Straubinger & Banse schnellstmöglich das Haus. Das Tätigkeitsspektrum der Kanzlei umfasst, im Gegensatz zu vielen Unternehmen, die ebenfalls im Bereich Inkasso tätig sind, alle Bereiche des Forderungseinzuges. So ist es möglich, auch auf außergerichtlichem Wege die Begleichung der noch ausstehenden Rechnungen zu erreichen. Der Vorteil für die Mandanten der Anwaltskanzlei Straubinger & Banse besteht darin, dass ein Anwaltsschreiben, das durch Schrift und Papier ein sehr seriöses Bild vermittelt, in der Praxis eine größere Wirkung besitzt. Somit steigen auch die Erfolgschancen, im Rahmen des Forderungseinzuges ein positives Ergebnis erzielen zu können.
Umfangreicher Service aus einer Hand
Die Tätigkeiten, die mit einem Forderungseinzug verbunden sind, gestalten sich mannigfaltig. Jede Forderung und der damit verbundene Vorgang ist mit ganz individuellen Umständen verbunden. Daher gehört eine ausführliche Beratung ebenso zum Leistungsspektrum der Anwaltskanzlei Straubinger & Banse, wie die Durchführung der verschiedenen Maßnahmen. Zu Beginn steht die letztmalige Aufforderung an den Schuldner, die Forderungen binnen einer gesetzten Frist zu begleichen. Gleichzeitig erhält der Schuldner eine detaillierte Aufschlüsselung der Ansprüche, die auch sämtliche Gebühren, Zinsen und Kosten enthalten. Werktags wird dieses Schreiben in der Regel binnen 24 Stunden versandt. In vielen Fällen genügt diese letztmalige Zahlungsaufforderung und die offenen Forderungen werden beglichen.
Leider läuft aber oft genug auch die Frist des Mahnschreibens ab, ohne dass der Schuldner seinen Verbindlichkeiten nachkommt. In diesem Fall wird das gerichtliche Mahnverfahren im Rahmen des Forderungseinzuges eingeleitet und ein Vollstreckungsbescheid, auch Titel genannt, wird unverzüglich beantragt. Wird seitens des Schuldners gegen den geltend gemachten Anspruch Widerspruch erklärt, geht das gerichtliche Mahnverfahren in ein reguläres Klageverfahren über. Die Anwaltskanzlei Straubinger & Banse vertritt in diesem Fall die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht. Das umfangreiche Leistungsspektrum der Anwaltskanzlei bietet die Möglichkeit, den gesamten Forderungseinzug aus einer Hand vornehmen zu lassen.
Pressekontakt: Sven Safr OPSEDI - Onlineagentur Tel.: +49 (0) 8404 939 3843 Fax: +49 (0) 8404 939 265 eMail: info@opsedi.de webseite: www.opsedi.de | Weitere Informationen: Straubinger und Banse Rechtsanwälte (GbR) Markgrafenstraße 57 10117 Berlin Tel: +49 |30| 200 767 87 -0 Tel: +49 |30| 200 767 87 -19 kontakt@straubinger-banse.de www.straubinger-banse.de |
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