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Der effektive Jahreszinssatz

Autor: uncov | Erstellt am: 16.02.2009 | Gelesen: 1464
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Grundlage zur Berechnung der Kreditkosten

Die genaue Berechnung des Effektivzinses ist nicht immer ganz einfach.
Die genaue Berechnung des Effektivzinses ist nicht immer ganz einfach.
Der effektive Jahreszins hat sich heute als Bewertungsmaß für die Kosten von Verbraucherdarlehen weitgehend durchgesetzt. Tatsächlich ist die Definition sowie die Berechnung des Zinsens sogar gesetzlich festgeschrieben: Zum Schutz der Verbraucher muss der effektive Jahreszinssatz bzw. der anfängliche Effektivzins bei Verbraucherdarlehen im Kreditvertrag angegeben werden (Quelle: § 492 BGB).

Der effektive Jahreszinssatz steht für die jährlichen Gesamtkosten eines Darlehens und gibt diese in Form eines Prozentsatz vom Nettokreditbetrag wieder: Nehmen wir einen Kredit von 1000,- Euro zum Effektivzins von 10% auf und zahlen diesen nach genau einem Jahr mit einer einzigen Rate vollständig zurück, kostet uns dieses Darlehen genau 100,- Euro. Die Rate entspricht dann 1.100 Euro.

Fallen zu Beginn der Kreditvergabe nun 50,- Bearbeitungsgebühr an (wir bekommen also von den 1000,- Euro Nennwert nur 950,- Euro als Nettokreditbetrag ausgezahlt), erhöht sich der effektive Jahreszinssatz bereits auf 15,79%.

Der effektive Jahreszinssatz brücksichtigt damit prinzipiell alle Zahlungen, die während der Laufzeit des Darlehens anfallen. Dabei wird auch der Zinseszins-Effekt berücksichtigt: Während der Nominalzinssatz als relativer Zinssatz dargestellt wird und sich immer auf die jeweilige Periode der Ratenzahlung bezieht, spiegelt der effektive Jahreszinssatz wie beschrieben das volle Jahr wieder.

In der Praxis ist es nun so, dass bestimmte Zahlungen generell nicht im effektiven Jahreszinssatz auftauchen (z.B. Überweisungskosten oder Kontoführungsgebühren) oder von den Banken unter Umständen auch einmal "herausgerechnet werden". So wurde vor einiger Zeit etwa die Praxis einiger Banken bei der Vergabe von Restschuldversicherungen kritisiert, deren Kosten nicht im effektiven Jahreszinssatz abgebildet wurden.

Eine erste Einschätzung des effektiven Jahreszinssatzes kann vom Verbraucher zwar vorgenommen werden, die korrekte Berechnung erfordert jedoch normalerweise iterative mathematische Verfahren, bei denen man sich mittels Näherungswerten immer weiter an das richtige Ergebnis "herantastet".

Zum Autor: Auf unseren Internetportal www.circus-sociale.de haben wir unterschiedliche Finanzierungsrechner zur Kreditberechnung zusammengestellt, die auch den effektiven Jahreszinssatz berücksichtigen. Interessierte finden eine Übersicht unter der URL www.circus-sociale.de/finanzierungsrechner/

Unter der Adresse www.circus-sociale.de/kredit/onlinekredit.html können zusätzlich konkrete Kreditangebote gegenübergestellt werden. Die Zinssätze geben hierbei häufig Mindestzinssätze an.
 
 
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