Der Arbeitsvertrag ist durch die Abhängigkeit eines Arbeitnehmers von dem
Arbeitgeber gekennzeichnet. Der
Arbeitnehmer übernimmt mit seiner Unterschrift im Arbeitsvertrag die Verpflichtung, dass er die vertraglich festgelegte Leistung auch erbringen wird. Der Arbeitgeber muss sich auch mit seiner Unterschrift verpflichten, dass die erbrachte Arbeitsleistung wirklich vergütet wird. Die Höhe des Einkommens legt man im Vertrag unter der Berücksichtigung des Tarifs fest. Am Anfang wird im Arbeitsvertrag oft noch keine bestimmte Frist des Arbeitsverhältnisses festgelegt. Viele Arbeitgeber vereinbaren in dem Arbeitsvertrag erst eine
Probezeit. Es gibt natürlich auch Fälle, dass der Arbeitsvertrag ohne Probezeit läuft, aber das kommt seltener vor.
Die Dauer des Vertragsverhältnisses wird konkret in einem
befristeten Arbeitsvertrag genannt. Er kann zum Beispiel ungefähr zwei Jahre laufen oder es kann von der Art, der Beschaffenheit, des Zwecks des Vertrages abhängen, wann der Arbeitsvertrag mit der Erfüllung einer Arbeitsleistung automatisch endet. Ist der Arbeitsvertrag befristet, so muss zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch keine spezielle Kündigung ausgesprochen werden.
Möchte ein externer Bewerber Arbeit bekommen, kann der Betriebsrat seine Zustimmung zu der Einstellung verweigern, wenn es im Betrieb schon gleichgeeignete befristet beschäftigte Arbeitnehmer gibt. Ist jemand also an einer unbefristeten Stelle interessiert, so sollte er sich recht frühzeitig an den Betriebsrat wenden.
Ein Arbeitsvertrag muss auch den Urlaubsanspruch festlegen. Aber er ergibt sich jedoch nicht aus einem Arbeitsvertrag, sondern aus dem Tarifvertrag, da spricht man dann von den arbeitsrechtlichen Gesetzen.
Mehreres im Arbeitsvertrag kann weder vom Arbeitgeber noch von seinem Arbeitnehmer beeinflusst werden. Es geht alles aus den arbeitsrechtlichen Gesetzen hervor. Der Arbeitgeber trägt durch einen Arbeitsvertrag die Fürsorgepflicht für seinen Arbeitnehmer. Es gibt zum Beispiel folgende Pflicht: alle eingestellten Arbeitnehmer müssen gleich behandelt werden.
Wie geht es den meisten mit einem Arbeitsvertrag?
Die Mühe hat der Erfolg gekrönt. Der Arbeitsvertrag ist nun im Briefkasten. Aber auch bei dieser freudigen Nachricht muss das Werk genau geprüft und erst dann unterzeichnet werden. Oft ist das eine zeitraubende Maßnahme, aber sie ist dringend notwendig. Der Arbeitsvertrag kann sich nicht selten über mehrere Seiten erstrecken. Der Arbeitsvertrag stellt dem Arbeitnehmer alle wesentlichen Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Der Arbeitsvertrag ist dann auch die Basis einer oft langfristigen Zusammenarbeit.
Ein Arbeitsvertrag gewährt Einblick in das Verhältnis des Arbeitgebers zu den Mitarbeitern. Es kann von gegenseitiger Wertschätzung geprägt sein, dann kommt es nicht dazu, dass jede Klausel zu deren Lasten ausschlägt. Ein perfekter Arbeitsvertrag sorgt nicht nur für das funktionierende Arbeitsverhältnis, sondern sieht auch die Regeln für den Streitfall vor. Gibt es Schlechtwetterphasen, so hat der Arbeitsvertrag die Funktion, alles zu dokumentieren und auch zu schlichten.
Grundsätzlich braucht der Arbeitsvertrag nicht schriftlich geschlossen werden. Kommt es zu einem Konfliktfall, ist es für alle Beteiligten günstiger, die Abmachungen schriftlich vorliegen zu haben. Die schriftliche Fixierung der getroffenen Abmachungen räumt auch mögliche Missverständnisse schnell aus dem Weg.
Der Arbeitsvertrag ist an keine Vorgabe gebunden. Aber der Gesetzgeber hat einen Mindeststandard für die Arbeitsbedingungen festgeschrieben. Ein Mindeststandard darf im Arbeitsvertrag nie unterschritten werden.
Es gibt folgende Arten eines Arbeitsvertrages:- Ein Aushilfsvertrag
- Ein Arbeitsvertrag mit nur geringfügiger Beschäftigung, man nennt ihn auch noch 400 Euro-Job
- Ein Vertrag mit den freien Mitarbeitern.
- Ein unbefristeter Arbeitsvertrag.
- Ein befristeter Arbeitsvertrag.
- Ein projektbezogener Arbeitsvertrag.
- Ein Teilzeitarbeitsvertrag.
- Ein Praktikantenvertrag.