Das Interesse an
Denkmalimmobilien wächst stetig, nicht zuletzt wegen der hohen Wertstabilität und der attraktiven Steuervorteile. Für Investoren spielen neben Renditeaspekten auch emotionale Gründe eine entscheidende Rolle. Wer kann sich dem Charme und einzigartigen Ambiente dieser begehrten Zeitzeugen der Baukunst entziehen?
Doch was macht ein Gebäude zu einem Baudenkmal?
Zunächst muss das Objekt bedeutend sein, in dem es in besonderer Weise Ausdruck der Entwicklung von Land und Leuten ist. Außerdem muss es einen nicht unerheblichen Dokumentationswert für die Geschichte darstellen, so dass ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Gebäudes besteht. Neben dem klassischen Einzeldenkmal können auch Ensembles von Bauwerken Baudenkmäler sein. In diesem Fall muss nicht jedes einzelne Bauwerk der Gesamtanlage Denkmaleigenschaften besitzen.
Die behördliche Anerkennung von historisch bedeutenden Bauwerken erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege mit Aufnahme in die sogenannte Denkmalschutzliste. In der bayerischen Denkmalliste sind ca. 120.000 Baudenkmäler sowie rund 900 Ensembles verzeichnet. Das Landesamt für Denkmalpflege ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Werterhaltung von Baudenkmälern. Wenn es um bauliche Veränderungen sowie Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten geht, ist vor Beginn dieser Maßnahmen eine Abstimmung mit dem Amt erforderlich. Damit soll Sorge getragen werden, dass alle Veränderungen am Objekt in harmonischem Einklang mit der wertvollen Substanz geschehen. Das Landesamt für Denkmalpflege stellt auch die Denkmalbescheinigung aus. Voraussetzung dafür ist, dass das Baudenkmal in die Denkmalliste eingetragen ist oder sich in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet befindet.
Zusätzlicher Kaufanreiz kommt vom Staat
Erwerber einer Denkmalimmobilie können mittels Abschreibung der Sanierungskosten hohe steuerliche Vorteile erzielen. Je sanierungsbedürftiger die Substanz ist, desto mehr Sanierungskosten entstehen und umso höher fällt der Steuervorteil aus. Der Erwerb der Immobilie muss allerdings vor Beginn der Sanierung erfolgen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Denkmalabschreibung liegen im Deutschen Einkommensteuergesetz, wo Dauer und Höhe der Abschreibung festgelegt sind. Der Kapitalanleger kann über 12 Jahre den gesamten Sanierungskostenanteil abschreiben, der Eigennutzer über 10 Jahre 90 Prozent. Die Basis für die Erstattungen durch das Finanzamt bildet dabei die Denkmalbescheinigung.
Informationen über Entwicklungen im Bereich Denkmalimmobilien und anderer Sachwertinvestitionen sowie Finanzierungen sind jederzeit erhältlich.
Marianne Brunert GmbH
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