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DBZWK zu Gesetzesentwurf Flexi II

Autor: aez | Erstellt am: 24.10.2008 | Gelesen: 1441
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Kommentar zum Gebot der sicheren Vermögensanlage für Wertguthaben

Harald Röder begrüßt die Maßnahmen des Flexi II Gesetzes.
Harald Röder begrüßt die Maßnahmen des Flexi II Gesetzes.
Mit den knallenden Silvesterkorken tritt 2009 das vom Bundesministerium entwickelte Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeiten (Flexi II) in Kraft. Bereits vor 10 Jahren wurden mit dem sogenannten „Flexi-Gesetz" die Grundfesten für Langzeitkonten geschaffen und bieten bereits seit 1998 die Möglichkeit geleistete Arbeitszeit in einem besonderen Wertguthaben anzusammeln und zu einem künftigen Zeitpunkt zur kurz-, mittel- aber auch längerfristigen Freistellung von der Arbeit einzusetzen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Flexi II setzt die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages nun um und trägt dem besonderen Stellenwert von Langzeitkonten Rechnung. Das Gesetz, das am 13. August im Kabinett verabschiedet wurde und zum 1. Januar 2009 in Kraft treten wird, ist eines der modernsten und wichtigsten Gesetze unserer Zeit.

Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfes liegt in der Verbesserung der insolvenzrechtlichen Absicherung von Wertguthaben. Hier darf nicht übersehen werden, dass Wertguthaben im Regelfall aus Vergütungsansprüchen des Beschäftigten für bereits erbrachte Arbeitsleistung bestehen und damit nicht mehr zur uneingeschränkten Disposition des Arbeitgebers stehen können und dürfen.

Harald Röder, Geschäftsführer der Deutschen Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle (DBZWK) und renommierter Wirtschaftsautor/Buchautor, begrüßt die Maßnahmen, die durch das Flexi II- Gesetz in Kraft treten. Bereits seit in Kraft treten des Flexi-Gesetzes im Jahre 1998 setzten die DBZWK und Ihre Kooperationspartner auf ein System, das ohne Veränderung mit dem neuen Flexi II Gesetz konform läuft. Die komplette Stellungnahme ist als PDF kostenfrei downloadbar unter: www.dbzwk.de/pdf/lohngehalt.pdf
 
 
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