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Dauerhafte Haarentfernung: Übernehmen Krankenkassen die Kosten?

Autor: Haar_entfernung | Erstellt am: 01.12.2010 | Gelesen: 1900
Kategorie: Beauty - Kosmetik & Wellness | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Wer die Haarentfernungskosten von der Kasse erstattet haben möchte, geht meist leer aus. Denn die Kasse zahlt nur in einigen Ausnahmefällen.

Dauerhafte Haarentfernung mit IPL bei Dermalisse
Dauerhafte Haarentfernung mit IPL bei Dermalisse

Haarentfernung - kosmetischer Eingriff oder notwendige Maßnahme?

Wer seine Haare entfernen möchte, hat viele Methoden zur Auswahl. Bei einer leichten bis normalen Körperbehaarung reicht es meist aus, zum Rasierer zu greifen oder die Haare zu epilieren. Wer aber unter einer sehr starken Behaarung leidet, entscheidet sich meist für eine dauerhafte Haarentfernungsmethode mit Laser oder IPL. Ist die übermäßige Behaarung krankheitsbedingt, dann kann man die Kosten für die dauerhafte Haarentfernung bei der Krankenkasse einreichen. Doch die Chance, dass tatsächlich übernommen werden, ist sehr gering. Die Ablehnung der Kostenübernahme wird meist damit begründet, dass die Haarentfernung eine ästhetische Operation sei und diese Leistung nicht erstattet werde. In einigen Fällen lohnt es sich jedoch, gegen den Ablehnungsbescheid zu widersprechen.

Wann zahlt die Krankenkasse für eine dauerhafte Haarentfernung?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine dauerhafte Haarentfernung in der Regel also nicht. Das liegt daran, dass dauerhafte Haarentfernungsmethoden, die mit Laser, IPL oder Strom durchgeführt werden, zu den Schönheitsoperationen gerechnet werden und für solche Behandlungen die Auslagen nicht erstattet werden. Auch für privat Versicherte gilt: Die dauerhafte Haarentfernung mit wird nur bezahlt, wenn der vermehrte Haarwuchs krankheitsbedingt ist. Stellt die Körperbehaarung nur ein ästhetisches Problem dar, dann zahlen weder die Privaten, noch die Gesetzlichen.

Wann werden die Kosten für eine Laser- oder IPL-Haarentfernung erstattet

Eine Erstattung der Kosten für die Haarentfernung ist nie ohne ärztliches Gutachten möglich. Eine Notwendigkeit dafür kann aus medizinischer Sicht nur zwei Ursachen haben: psychische Belastung oder physische Störungen. Wer also unter seiner Körperbehaarung leidet und sich in seinem Alltag dadurch stark eingeschränkt fühlt, sollte bevor er sich für eine dauerhafte Haarentfernung entscheidet, einen Psychotherapeuten oder Psychologen aufsuchen, der ein entsprechendes Gutachten erstellen kann. Auch wenn zum Beispiel Hirsutismus oder Hypertrichose die Auslöser für einen verstärkten Haarwuchs sind, sollte man sich das von einem Facharzt in Schriftform bescheinigen lassen - ebenfalls bevor die Behandlung beginnt. Liegt ein medizinisches Gutachten vor, das die Notwendigkeit der Haarentfernung bescheinigt, übernehmen die privaten Krankenkassen in der Regel zumindest einen Anteil der Kosten. Achtung: Wer ein solches Gutachten hat, sollte niemals ohne Absprache mit der Krankenkasse mit der Haarentfernung beginnen. Denn meist sind mit der Übernahme der Leistung noch weitere Auflagen seitens der Kasse verbunden. Die muss der Patient erfüllen, um seinen Anspruch aufrecht zu erhalten.

Petra Markgraf
 
 
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