Wer kennt nicht den Gedanken: Was mache ich bloß nach der Schule? Lehre oder Studium? Viele entscheiden sich für ein Studium, allerdings sollte auch dabei die Studienrichtung gut überlegt sein. Das Studium der Rechtswissenschaften bzw. das Jurastudium gilt wohl als eine der schwersten der Studiengänge, die in Deutschland angeboten werden. Viel Mühe und Zeit muss in das
Jurastudium gesteckt werden, das Erreichen guter Noten ist nicht (immer) leicht, selbst für Studenten, die ihr Abitur vielleicht mit einer 1,0 bestanden haben!
Eine sehr gute Note im Abitur ist Voraussetzung, um an einer deutschen Universität
Jura studieren zu können, denn neben Medizin muss hier der sogenannte numerus clausus, also eine notenorientierte Zulassungsbeschränkung, überwunden werden. Für die Verteilung der Studienplätze ist die jeweilige Universität zumeist selbst verantwortlich, so dass sich dort direkt beworden wird.
Die reguläre
Dauer des Jurastudiums beträgt 9 Semester, allerdings benötigt der Durchschnitt der Studenten bis zum ersten Staatsexamen 10 Semester. Die Dauer des Grundstudiums nimmt dabei 4 Semester ein und endet mit erfolgreichem Abschluss der Zwischenprüfung. Inhalte dieses Zeitraums sind die Grundlagen der juristischen Methoden und der Rechtsgebiete. Dann schließt sich das Hauptstudium an, welches in der Regel zwei bis drei Semester dauert, je nachdem, an welcher Universität man studiert. In dieser Phase werden spezielle Rechtsgebiete eingehender betrachtet, so beispielsweise das Polizei- und Ordnungsrecht oder auch das Baurecht. Im Anschluss an das Hauptstudium gliedert sich der Schwerpunktbereich an. Im Schwerpunktbereich, kann man sich schon während des Studiums auf einen bestimmten Bereich spezialisieren. Jedoch können hier nur Grundkenntnisse vermittelt werden. Eine gute Note im Schwerpunktbereich ist für den universitären Teil des Examens von Vorteil.
Mit dem bestehen des 1. Staatsexamens endet das reguläre
Jurastudium und es schließen sich 2 Jahre Referendariat an. Hier sollte jedoch etwas Wartezeit eingeplant werden, da nicht jeder künftiger Referendar gleich eine entsprechende Anstellung bekommt. Danach erfolgt das 2. Staatsexamen, mit Bestehen dieser Prüfung ist man dann zugelassener Rechtsanwalt bzw. zugelassene Rechtsanwältin. Die Promotion kann bereits nach dem ersten erfolgreich abgeschlossenen Staatsexamen erfolgen, genauso wie ein LL.M.
Christian Münch