Das
Prüfungsrecht kommt bei allen möglichen Prüfungen in Anwendung, die sich in irgendeiner Weise auf das Berufsleben beziehen. Gemeint sind hier natürlich die Feststellungen von Leistung und Kenntnis einer Person bezüglich eines bestimmten Stoffgebietes. Ausgeschlossen ist der große Bereich der Materialprüfung oder der Buch- und Bilanzprüfung.
Das Prüfungsrecht regelt aber nicht alle Prüfungen, die man im Laufe eines Lebens durchläuft. So umschließt es zum Beispiel alle Prüfungen, die mit der Ausübung oder Erlangung eines Berufes in Zusammenhang stehen. Wenn man also zur Ergreifung eines Berufes eine bestimmte Prüfung ablegen muss, ist diese genau im Prüfungsrecht geregelt. Dies findet aber auch noch bei anderen Prüfungen Anwendung. So unterliegen ihm zum Beispiel auch alle Hochschulprüfungen, da in der Uni Kenntnisse für den weiteren Berufsweg erlangt werden sollten. Auch das Abitur zählt zu den Prüfungen, die so eng mit dem Beruf in Verbindung stehen, dass es vom Prüfungsrecht geregelt wird. Ausgenommen sind aber zum Beispiel alle anderen Prüfungen, die im Rahmen einer Schullaufbahn abgelegt werden müssen. Diese haben nämlich vor allem einen pädagogischen Effekt, und die Erlangung eines bestimmten Wissens steht nicht so sehr im Vordergrund. Deswegen sind diese im Schulrecht geregelt.
Natürlich können in den Rechtsgrundlagen zur Prüfung nicht die genauen Inhalte festgelegt werden. Diese müssen an anderer Stelle festgehalten werden. Aber es kann geregelt werden, die die Prüfung abgehalten werden muss, und welche Rechte und Pflichten Prüfling und Prüfer haben. So muss der Prüfer zum Beispiel ganz grundsätzlich neutral und unbefangen sein, wenn es um das mögliche Prüfungsergebnis gibt. Es dürfen nur die Leistungen dieser Prüfung bewertet werden, und keine anderen Interessen verfolgt werden.
Auch wenn rechtliche Grundsätze immer etwas komplex und oft auch nervig sind, muss gesagt werden, dass das Prüfungsrecht für alle Beteiligten einen großen Vorteil bringt. Denn nur über die gesetzliche Reglung können einheitliche Standards für alle Prüfungen erlangt werden.