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Das politische System des Burgenlands in der 1. Republik

Autor: emgo1 | Erstellt am: 29.11.2010 | Gelesen: 498
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Burgenlands Landespolitik zwischen 1922 und 1934

Schloss Esterhazy - ©Martin Müller/pixelio.de
Schloss Esterhazy - ©Martin Müller/pixelio.de
Das Burgenland hat durch sein „spätes" Eintreten in die österreichische Geschichte auch spezifisch andere Voraussetzungen für sein Politisches System aufzuweisen. Die Geschichte der Poltischen Lager hat hier teilweise einen anderen Verlauf genommen. So spielte etwa das Dritte Lager eine viel größere Rolle als in anderen Bundesländern und stellte zeitweise sogar den Landeshauptmann.

Legislaturperioden des Burgenländischen Landtags

In der 1. Republik (1922-34) gab es insgesamt vier Legislaturperioden: I. GP (1922–1923), II. GP (1923–1927), III. GP (1927-1930, IV. GP (1930–1934). Im Jahr 1934 wurde der demokratisch-republikanische Burgenländische Landtag durch einen ständisch-autoritären Landtag ersetzt. Dies war gleichzeitig das Ende der Demokratie im Burgenland bis zum Jahre 1945. Im Burgenländischen Landtag waren in diesen zwölf Jahren die Sozialdemokratische Partei (SdP), die Christlich Soziale Partei (CSP), der Landbund (LdB) und die Großdeutsche Volkspartei (GdP) vertreten.

Wahlergebnisse für den Burgenländischen Landtag

Die Wahlergebnisse zwischen 1922 und 1930 spiegelten das Vorhandensein eines Dreiparteiensystems wieder. Während bei der 1. Landtagswahl die Sozialdemokratische Partei (SdP) die stärkste Fraktion mit 13 Mandaten übernahm, hatte diesen 1. Platz in den nachfolgenden drei Landtagswahlgängen 1923, 1927 und 1930 die Christlich Soziale Partei (CSP) mit 13 bzw. 14 Mandaten inne. Im Jahre 1927 kandidierte die Christlich Soziale Partei (CSP) gemeinsam mit der Großdeutschen Volkspartei auf einer sogenannten „Einheitsliste", im Jahre 1930 gemeinsam mit der Heimwehr. Diese kandidierten im Unterschied zur Nationalratswahl oder dem Bundesland Kärnten nicht eigenständig als Heimatblock. Die Sozialdemokraten erzielten 1923 mit 12 und 1927 sowie 1930 mit 14 Mandaten jeweils knapp dahinter den 2.Platz. Das Dritte Lager bestehend aus Großdeutscher Volkspartei (GdP) und Landbund (LBd) erzielte 1922 noch 10 Mandate, 1923 als Landbund nur mehr 7 Mandate, 1927 als Landbund 5 Mandate und 1930 als Nationaler Wirtschaftsblock (Landbund/Großdeutsche Volkspartei) ebenfalls 5 Mandate.

Bürgerlich/Bäuerlich gegen Sozialdemokratisch/Großdeutsch

Ganz im Unterschied zur 2. Republik hatte das sogenannte Bürgerlich/Bäuerliche Lager, bestehend aus Christlich Sozialen (CSP), Großdeutscher Volkspartei (GdP), Landbund (LBd) und Heimwehr immer eine deutliche Mehrheit gegenüber den Sozialdemokraten (SdP). So stand es 1922: 20 zu 13; 1923: 20:12; 1927 und 1930: 19: 13. Demgegenüber gab es aber zwischen 1923 und 1924 sowie 1931 bis 1934 eine Koalition zwischen den Sozialdemokraten (SdP) und dem Landbund (LBd).

Die einzelnen Landtagsfraktionen des Burgenländischen Landtags

In der I. GP (1922–1923) waren mit der Sozialdemokratische Partei(SdP), die Christlich Soziale Partei (CSP), der Landbund (LdB) und die Großdeutsche Volkspartei (GdP) insgesamt 4 Fraktionen vertreten, in der II. GP (1923–1927), III. GP (1927-1930) und IV. GP (1930–1934) durch den Nichteinzug der Großdeutschen Volkspartei (1923), der Kandidatur auf der „Einheitsliste" mit den Christlich Sozialen(1927) und als Nationaler Wirtschaftsblock mit dem Landbund (1930) nur mehr 3 Fraktionen. Den Landtagspräsidenten stellten in der I. GP (1922–1923) die Großdeutsche Volkspartei (GdP), in der II. GP (1923–1927) und III. GP (1927-1930) die Sozialdemokratische Partei (SdP) und in der IV. GP (1930–1934) die Christlich Soziale Partei (CSP). Die anderen Parteien waren mit dem 2. und 3. Landtagspräsidenten ebenfalls jeweils im Landtagspräsidium vertreten.

Die Persönlichkeiten in Landesregierung und Landtag

Durch das vergleichsweise „kleine" Politische System des Burgenlandes wurden Landesregierung und Landtag in der 1.Republik durch einige wenige Persönlichkeiten geprägt. In diesem Zusammenhang sind etwa die Landeshauptmänner bzw. Landeshauptmannstellvertreter Alfred Walheim (GdP/Landbund/Einheitsliste), Ludwig Leser(SdP), Anton Schreiner (CSP), Johann Thullner (CSP) zu nennen, die gleichzeitig Landtagsabgeordnete und Landesregierungsmitglieder waren.

Zugehörigkeit zum Landtag

In der I. GP (1922–1923) kam es nur zu einem Mandatswechsel bei den Sozialdemokraten (SdP), in der II. GP (1923-1927) zu immerhin bereits fünf Mandatswechsel ( 2 CSP, 2 SdP, 1LBd), in der III. GP (1927-1030) zu vier ( 3 SdP, 1 CSP) und in der IV.GP (1030-1934) zu drei, alle bei den Christlich Sozialen (CSP). Viele Abgeordnete waren alle IV GPs oder doch einen Großteil davon Mitglieder des Landtags, hier sind wiederum Alfred Walheim (GdP/Landbund/Einheitsliste) oder Ludwig Leser (SdP) zu nennen.

Autor: Dr. Fritz Simhandl, Autor Fleedstreet

 
 
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